Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1535 7. Wahlperiode 08.01.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Förderung aus dem Strategiefonds und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern zwischen SPD und CDU gebildete Koalition hat mit der Finanzstrategie 2016 bis 2021 wichtige Eckpunkte für die Haushaltspolitik des Landes in den nächsten Jahren festgelegt. Die Einrichtung des Strategiefonds erfolgt in Umsetzung dieser Finanzstrategie. Künftig soll ein Viertel des Jahresüberschusses dem Strategiefonds zufließen. Aus diesem sollen überwiegend zusätzliche Projekte mit Leuchtturmcharakter oder zusätzliche Vorhaben mit landesweiter Wirkung finanziert werden. Auf diese Weise soll das Ziel konsequenter Haushaltskonsolidierung mit strategisch platzierten Zukunftsinvestitionen verbunden werden (vergleiche Landtagsdrucksache 7/900, Seiten 3 ff.). Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg -Vorpommern“ (Strategiefonds-Errichtungsgesetz - StratG M-V) im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2018/2019 ist der Strategiefonds institutionell verankert worden. Der dazu von der Landesregierung in den Landtag eingebrachte Gesetzesentwurf lehnte sich an entsprechende Regelungen zu dem Sondervermögen „Zukunftsfonds Mecklenburg-Vorpommern“ an. Der Zukunftsfonds war mit ähnlicher Zielrichtung 2006 eingerichtet und mit zunächst 30 Millionen Euro ausgestattet worden. Die Entscheidung über die Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsfonds hatten sich die damaligen Regierungsfraktionen, die Fraktion der SPD und die Fraktion DIE LINKE, vorbehalten. Der Wirtschaftsplan sollte vom Finanzministerium entsprechend ihrer Vorgaben aufgestellt werden. Ein ähnliches Verfahren sollte auch mit dem Regierungsentwurf zum Strategiefonds-Errichtungsgesetz ermöglicht werden. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens ist allerdings eine Regelung in das Gesetz aufgenommen worden, der die Entscheidung über die Verwendung der Mittel aus dem Strategiefonds dem Finanzausschuss zuweist. Drucksache 7/1535 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Strategiefonds soll die Fortführung des Kofinanzierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene, die Einrichtung eines Fonds zur Unterstützung der ländlichen Gestaltungsra ̈ume sowie ein Sonderprogramm Schulbau mit Schwerpunkt Inklusion ermöglichen. Daneben werden aus dem Globalvolumen des Strategiefonds Mittel für eine Vielzahl kleinerer Projekte zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang ist von den Fraktionen der SPD und der CDU eine Projektliste in das parlamentarische Verfahren zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2018/2019 eingebracht worden. Der entsprechende Antrag hat im Finanzausschuss eine Mehrheit gefunden. Hinsichtlich einzelner Projekte, die unmittelbare Wirkung nur auf der lokalen Ebene haben werden, ist eine Diskussion darüber geführt worden, ob das Vorhaben tatsächlich als für die zukünftige Entwicklung des Landes wegweisend anzusehen ist. Neben dem Modellcharakter, den diese Projekte entfalten können, ist aus der Sicht der Landesregierung auch zu berücksichtigen , dass mit dem Globalvolumen des Strategiefonds Mittel zur Umsetzung ganz konkreter Vorhaben auf der lokalen Ebene zur Verfügung gestellt werden können. Diese Möglichkeit ist von erheblicher Bedeutung für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Land und damit auch ein wegweisender Ansatz für die zukünftige Landesentwicklung. 1. Wer kann Anträge auf Förderung aus dem Globalvolumen des Strategiefonds stellen? 2. Für welche Zwecke können finanzielle Mittel aus dem Globalvolumen des Strategiefonds beantragt werden? 3. Wo können Anträge auf Förderung aus dem Globalvolumen des Strategiefonds gestellt werden? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Soweit mit den Mitteln aus dem Globalvolumen bestehende Förderprogramme verstärkt werden, sind die für die Förderungen aus diesen Programmen geregelten Verfahren maßgeblich . Soweit neue Förderprogramme mit Mitteln aus dem Globalvolumen aufgelegt werden sollen, werden der Kreis der potentiellen Zuwendungsempfänger, der konkrete Zuwendungszweck und die Bewilligungsbehörde gesondert zu benennen sein. Die Entscheidung, ob ein Projekt in die Projektliste das Globalvolumen betreffend aufgenommen wird, obliegt entsprechend § 4 Absatz 1 Satz 2 des Strategiefonds-Errichtungsgesetzes dem Finanzausschuss, der damit auch festlegt, wer wofür welche Mittel aus dem Globalvolumen erhalten soll. Der Antrag auf Aufnahme eines Einzelprojekts in die Projektliste wird aus der Mitte des Finanzausschusses zu stellen sein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1535 3 4. Nach welchen Förderkriterien (z. B. Förderrichtlinien, Verwaltungsvorschriften , etc.,) und durch wen werden die finanziellen Mittel aus dem Globalvolumen des Strategiefonds bewilligt? Bei der Bewirtschaftung der Mittel des Globalvolumens des Strategiefonds gelten die allgemeinen haushalts- und zuwendungsrechtlichen Regelungen, insbesondere die Regelungen zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern, „Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen“. Grundsätzlich ist nach Nummer 1.4 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern Voraussetzung für die Bewilligung einer Zuwendung der Erlass einer Förderrichtlinie oder die Einordnung des Vorhabens in eine bestehende Förderrichtlinie. Von diesem Grundsatz kann in den Fällen der Einzelförderung abgewichen werden, da der Aufwand zur Erstellung einer Richtlinie nicht gerechtfertigt ist. In diesen Fällen darf auch ohne die Bezugnahme auf eine Förderrichtlinie gefördert werden. Die sonstigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern sind dennoch zu beachten. Bei Fällen von geringer finanzieller Bedeutung (Zuwendungsbetrag geringer als 50.000 Euro) können gemäß Nummer 14 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern Erleichterungen durch die Ressorts zugelassen werden. Die Bewilligung von Zuwendungen für Einzelprojekte erfolgt durch das fachlich jeweils zuständige Ressort. 5. Wie erfolgt die Abrechnung der ausgereichten finanziellen Mittel aus dem Globalvolumen des Strategiefonds? Die Mittel des Strategiefonds werden entsprechend der geplanten Jahresscheibe gemäß Wirtschaftsplan auf Antrag des Fachministeriums auf den dafür vorgesehenen oder neuen Haushaltstitel durch das Finanzministerium übertragen und für die Bewirtschaftung freigegeben. Neue Titel sollen einheitlich in der Maßnahmegruppe 24 eingerichtet werden. Die Entnahme aus dem Sondervermögen erfolgt auf der Grundlage der jährlichen Ist-Abrechnung für das jeweilige Vorhaben. Hierzu sind dem Finanzministerium für die Abrechnung des Haushaltsjahres 2017 bis zum 23. Januar 2018 und für das Haushaltsjahr 2018 bis zum 18. Januar 2019 die endgültigen Ist-Ausgaben für die Vorhaben und Projekte mitzuteilen. Nicht verbrauchte Mittel werden im Folgejahr dem Bewirtschaftungskontingent zugerechnet. Die Übertragung eines Haushaltsrestes in das nächste Haushaltsjahr entfällt hierdurch. Der Nachweis der Mittelverwendung durch den Begünstigten und die Prüfung des Verwendungsnachweises durch den Zuwendungsgeber erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 7/1535 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Wie viele Vollzeitäquivalente werden voraussichtlich mit der Bewirtschaftung in den einzelnen Ressorts beschäftigt sein? Zu dem tatsächlichen Vollzugsaufwand bei der Bewirtschaftung der Mittel aus dem Globalvolumen ist derzeit keine Einschätzung möglich. Die Landesregierung geht aber davon aus, dass für die Bewirtschaftung der Mittel aus dem Globalvolumen keine zusätzlichen Personalkapazitäten aufgebaut werden müssen. 7. Werden für die Bewirtschaftung des Strategiefonds in den einzelnen Ressorts neue Stellen geschaffen? a) Werden dafür Personen eingestellt? b) Haben dafür bereits interne oder externe Ausschreibungen stattgefunden ? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Einrichtung neuer Stellen ist nicht geplant. Für die Bewirtschaftung der Mittel aus dem Strategiefonds für das Sonderprogramm Schulbau mit Schwerpunkt Inklusion ist die Einstellung von insgesamt zwei Aushilfskräften vorgesehen. Das im Bereich des Betriebs für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern erfolgte Ausschreibungsverfahren für eine dieser Aushilfskräfte ist erfolgreich abgeschlossen worden. Eine weitere Aushilfskraft soll im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingestellt werden. Das entsprechende Ausschreibungsverfahren steht noch aus. Zur Umsetzung des Kofinanzierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene will das Ministerium für Inneres und Europa ebenfalls eine Aushilfskraft einstellen, eine entsprechende Ausschreibung ist bereits erfolgt. Auch im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Fonds zur Unterstützung der ländlichen Gestaltungsräume wird die Einstellung einer Aushilfskraft geprüft.