Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1538 7. Wahlperiode 09.01.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Parasitenbefall - Krätze und ANTWORT der Landesregierung Laut Ostsee-Zeitung vom 08.12.2017 wurden im Landkreis Vorpommern- Greifswald vermehrt Krätzeerḱrankungen gemeldet. 1. Welche Erkenntnisse sind der Landesregierung über das Ausmaß der Verbreitung bekannt? Wie durch das Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald gemeldet, waren im Jahr 2017 insgesamt 22 Skabieshäufungen auffällig (zehn Meldungen aus dem Zuständigkeitsbereich Anklam, Wolgast und Usedom, neun Häufungen aus dem Zuständigkeitsbereich Pasewalk und drei Häufungen aus der Hansestadt Greifswald). Davon entfielen zwei Häufungen auf Pflegeheime (mit insgesamt 26 Erkrankten), 13 familiäre Häufungen (mit insgesamt 49 Erkrankten), drei Häufungen in Schulen/Kindereinrichtungen (mit insgesamt fünf Erkrankten) sowie vier Häufungen in Wohngruppen für Jugendliche (mit insgesamt sechs Erkrankten). Darüber hinaus gab es im Kreis noch vier Einzelfallmeldungen aus Kitas, acht aus Schulen, eine Erkrankung aus einem Wohnheim, eine Erkrankung aus einem Betreuten Wohnen sowie eine Einzelfallmeldung aus einer Wohngruppe für unbegleitete jugendliche Flüchtlinge. Bei den Erkrankungshäufungen wurde die Skabiessymptomatik der betroffenen Personen nahezu zeitgleich diagnostiziert. Die Erkrankten wurden schnellstmöglich der ärztlichen Behandlung (teilweise Hausärzte, teilweise Fachärzte für Dermatologie und auch Fachärzte des Gesundheitsamtes) zugeführt. Drucksache 7/1538 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Das Ausmaß der Weiterverbreitung konnte durch die schnelle Kontrolle beziehungsweise durch die Mitbehandlung von Kontaktpersonen, durch konsequente Nachuntersuchung der Erkrankten sowie durch Durchführung und Einhaltung antiepidemischer/infektiöser Maßnahmen minimiert werden. 2. Sind durch den Befall von Krätzemilben auch ausländische Staatsbürger betroffen? a) Wenn ja, welche Nationalitäten sind betroffen? b) Wie lange halten sich diese Personen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern auf? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Bei der letztgenannten Einzelfallerkrankung handelte es sich um einen unbegleiteten syrischen Flüchtling. Die Aufenthaltsdauer von Ausländern im Bundesgebiet kann sehr unterschiedlich sein und hängt vom jeweiligen Aufenthaltszweck sowie vom jeweiligen Aufenthaltstitel ab. Bei Ausländern , die um Asyl nachsuchen, ist der Aufenthalt zur Durchführung des Asylverfahrens gestattet. Die jeweilige Dauer des Verfahrens und dementsprechend des Verbleibs im Bundesgebiet ist abhängig vom Einzelfall und somit unterschiedlich. 3. Welchen Maßnahmekatalog hält die Landesregierung vor, um die Bevölkerung über dieses Krankheitsbild aufzuklären und zu schützen? Eine spezifische Skabies-Prophylaxe existiert nicht. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Arbeit der Gesundheitsämter bei allen erforderlichen antiepidemischen Maßnahmen. 4. Wann wurde der letzte Krätzefall in Mecklenburg-Vorpommern vor 2011 diagnostiziert? Erst seit 2014 gibt es hinsichtlich der Skabies-Meldungen eine separate Meldekategorie gemäß Infektionsschutzgesetz. In den Vorjahren wurden alle Skabies-Häufungen in der Kategorie „Weitere bedrohliche Krankheiten“ zusammengefasst. Daher lassen sich für die Vorjahre keine Aussagen treffen.