Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1543 7. Wahlperiode 31.01.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Gute Arbeit und Entwicklung der Tarifbindung im Bereich Gaststätten und Beherbergung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Anzahl der Unternehmen und Betriebsstätten sowie die Anzahl der Beschäftigten im Bereich Gaststätten und Beherbergung in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2010 bis 2017 entwickelt (bitte insgesamt sowie nach sozialversicherungspflichtiger, Vollzeit-, Teilzeit-, geringfügiger und sonstiger Beschäftigung getrennt angeben )? Die Entwicklung der Anzahl der Unternehmen und Betriebsstätten im Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr WZ 20081) Ausgewählter Wirtschaftsabschnitt Unternehmen 2) Betriebe 3) insgesamt Steuerbarer Umsatz insgesamt Anzahl 1.000 in Euro Anzahl 2010 I Gastgewerbe 6.879 1.645.000 7.155 2011 I Gastgewerbe 6.845 1.602.279 7.095 2012 I Gastgewerbe 6.896 1.805.272 7.126 2014 I Gastgewerbe 6.589 1.979.569 6.931 2013 I Gastgewerbe 6.639 1.882.337 6.836 2015 I Gastgewerbe 6.442 2.179.596 6.813 Drucksache 7/1543 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Anmerkungen: 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. Die Klassifikation „Gastgewerbe“ (Wirtschaftszweig- Nummer I) umfasst die Bereiche „Beherbergung“ und „Gastronomie“. 2) Unternehmen mit steuerbarem Umsatz und/oder Beschäftigten im jeweiligen Berichtsjahr. 3) Betriebe von Unternehmen sowie Einbetriebsunternehmen mit Beschäftigten und/oder mit steuerbarem Umsatz im jeweiligen Berichtsjahr. Für die Jahre 2016 und 2017 liegen derzeit noch keine Angaben vor. Die Angaben der jüngsten vorliegenden Daten des Jahres 2015 sind vom Stand 04.07.2017. Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistische Berichte: Unternehmen und Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern; Unternehmensregister Die Angaben der Bundesagentur für Arbeit zu den Beschäftigten in den Bereichen „Beherbergung “ und „Gastronomie“ zum Stichtag 30. Juni eines jeden Jahres sind folgenden Tabellen zu entnehmen. Wirtschaftsabteilung 55 (WZ 2008) Beherbergung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) 18.576 19.612 19.700 19.795 19.979 20.048 20.178 20.488 SvB Vollzeit 17.246 15.649 15.679 16.610 16.663 16.139 15.891 15.819 SvB Teilzeit 1.314 3.959 4.020 3.185 3.316 3.909 4.287 4.669 geringfügig Beschäftigte (gB) 3.631 3.858 4.019 4.283 4.369 4.426 4.596 4.976 ausschließlich gB 2.903 3.088 3.246 3.370 3.424 3.345 3.449 3.689 im Nebenjob gB 728 770 773 913 945 1.081 1.147 1.287 Wirtschaftsabteilung 56 (WZ 2008) Gastronomie 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) 14.447 14.701 14.784 14.674 15.391 16.099 16.538 16.867 SvB Vollzeit 11.267 8.970 8.608 8.956 9.147 8.775 8.808 8.985 SvB Teilzeit 3.169 5.728 6.173 5.718 6.244 7.324 7.730 7.882 geringfügig Beschäftigte (gB) 7.932 8.238 8.540 9.163 9.348 9.014 9.163 9.199 ausschließlich gB 6.446 6.667 6.829 7.265 7.366 6.832 6.864 6.868 im Nebenjob gB 1.486 1.571 1.711 1.898 1.982 2.182 2.299 2.331 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1543 3 2. Wie hat sich die Anzahl der ausbildenden Betriebe und die der Auszubildenden im Bereich Gaststätten und Beherbergung in Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren 2010 bis 2017 entwickelt? Nach Angaben der Industrie- und Handelskammern im Land als zuständige Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat sich die Zahl der Ausbildungsstätten1 im Gastgewerbe in den Jahren 2010 bis 2017 wie folgt entwickelt: Jahr Ausbildungsstätten - Erstausbildung (Gesamt) Anzahl 2010 1.126 2011 968 2012 803 2013 719 2014 741 2015 704 2016 679 2017 669 Vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern wurden folgende Daten für Mecklenburg- Vorpommern zu Auszubildenden nach ausgewählten Berufen zum jeweils 31.12. erfasst: Ausbildungsberuf 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Speisenzubereitung (Köche/Köchinnen) 1.638 1.232 1.017 847 806 775 756 Davon: Koch/Köchin 1.383 1.020 834 721 697 683 666 Beikoch/Beiköchin 255 212 172 82 36 - - Fachpraktiker/in Küche - - 11 44 73 92 90 Hotellerie und Gastronomie (Hotel- und Gaststättenberufe ) 2.051 1.577 1.275 1.190 1.199 1.181 1.113 Davon: Restaurantfachfrau/ Restaurantfachmann 602 421 324 310 330 329 310 Fachfrau/Fachmann für Systemgastronomie 45 43 29 22 21 21 21 Hotelkauffrau/Hotelkaufmann 74 70 75 70 62 64 57 Hotelfachfrau/Hotelfachmann 955 722 607 605 621 610 582 Helferin/Helfer im Gastgewerbe 69 49 36 15 21 28 19 Fachkraft im Gastgewerbe 306 272 204 168 144 129 124 Insgesamt 3.689 2.809 2.292 2.037 2.005 1.956 1.869 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommer 1 Bei der Anzahl der Ausbildungsstätten ist wichtig zu wissen, dass es sich hierbei jeweils um die Anzahl der Ausbildungsstätten je Beruf handelt. In der jährlichen Gesamtzahl sind deshalb Mehrfachzählungen enthalten, wenn ein Ausbildungsbetrieb zum Beispiel Köche und Hotelfachleute und Restaurantfachleute ausbildet. Drucksache 7/1543 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Anmerkungen: Die vorläufigen Ergebnisse für die Berufsbildungsstatistik 2017 liegen erst Ende März 2018 vor und die endgültigen Ergebnisse erst Ende Mai 2018. Daten zur Zahl der ausbildenden Betriebe werden nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern nicht erfasst. 3. Wie oft sind das Jugendarbeitsschutzgesetz oder andere im Zusammenhang mit der Ausbildung stehende Regelungen im Bereich Gaststätten und Beherbergung in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2010 bis 2017 jährlich verletzt worden (bitte nach Betriebsgröße und Region darstellen)? Die nachfolgende Tabelle zeigt die jährlich durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales erfassten Beanstandungen, Verwarnungen, Bußgelder und Strafanzeigen hinsichtlich des Jugendarbeitsschutzgesetztes (JArbSchG). Jahr Beanstandungen, Verwarnungen, Bußgelder und Strafanzeigen nach JArbSchG im Gastgewerbe Verstöße gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes im Gastgewerbe 2010 9 760 2011 25 936 2012 1 1.167 2013 5 968 2014 0 1.131 2015 10 1.183 2016 12 1.687 Anmerkungen: Daten für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor. Die Verstöße können nicht nach Betriebsgröße und Region dargestellt werden. Eine gesonderte Erfassung für die Bereiche „Gastronomie“ und „Beherbergung“ erfolgt nicht. Das Berufsbildungsgesetz regelt unter anderem die duale Ausbildung. Auf der Grundlage dieses Gesetzes auftretende Streitfälle zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden werden durch Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammern unmittelbar geklärt. In einigen Fällen kommt es zu Schlichtungsverfahren. Von der jährlichen Gesamtzahl an Schlichtungsverfahren im Ausbildungsbereich im Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern entfallen etwa 30 bis 40 Prozent auf den Hotel- und Gaststättenbereich. Eine belastbare Statistik dazu wird nicht geführt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1543 5 4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen, der Zahlung von Überstunden und Sonn- und Feiertagszuschlägen, die Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten, die Einhaltung der Aufzeichnungspflicht sowie über die Aufstellung und Einhaltung von Ausbildungsplänen für Auszubildende im Bereich Gaststätten und Beherbergung in Mecklenburg- Vorpommern? Die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen, die Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten sowie die Einhaltung der Aufzeichnungspflicht nach dem Arbeitszeitgesetz werden nicht separat, sondern nur allgemein unter Arbeitszeitgesetz erfasst. Die folgende Tabelle zeigt die durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales im Bereich der Arbeitszeit durchgeführten Besichtigungen von Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zahlen für Betriebe ohne oder mit Mängeln schwanken leicht, bleiben aber ungefähr auf dem gleichen Niveau. Insgesamt sind bei Besichtigungen relativ wenige Mängel im Bereich der Arbeitszeit feststellbar. Jahr Besichtigungen insgesamt ohne Mängel mit Mängeln Anzahl Anzahl Anteil an insgesamt in % Anzahl Anteil an insgesamt in % 2010 223 207 92,8 16 7,2 2011 219 192 87,7 27 12,3 2012 194 178 91,7 16 8,2 2013 178 144 80,9 34 19,1 2014 253 231 91,3 22 8,7 2015 311 281 90,3 30 9,6 2016 458 420 91,7 38 8,3 Die Aufstellung und die Einhaltung von Ausbildungsplänen für Auszubildende in Mecklenburg-Vorpommern werden nach dem Berufsbildungsgesetz durch die Industrie- und Handelskammern als zuständige Stelle überwacht. Im Übrigen liegen der Landesregierung keine Informationen über die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen, der Zahlung von Überstunden und Sonn- und Feiertagszuschlägen sowie die Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten für Auszubildende in den Bereichen Gastronomie und Beherbergung in Mecklenburg-Vorpommern vor. Drucksache 7/1543 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 5. Wie viele Verfahren gegen Unternehmen der Gaststätten- und Beherbergungsbranche sind zurzeit bei welchen Arbeitsgerichten des Landes anhängig (bitte insgesamt sowie nach Schwerpunktsachverhalten der Klagen und Dauer der Klageverfahren angeben)? Eine genaue Zahl der gegenwärtig bei den Arbeitsgerichten anhängigen Verfahren gegen Unternehmen des Gastgewerbes kann nicht mitgeteilt werden. In der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit wird unterschieden nach Art der Verfahren und nach Verfahrensgegenständen. Eine Aussage, gegen wen sich die Klage richtet, enthält die Statistikanordnung nicht. Eine händische Auswertung der bei den Arbeitsgerichten des Landes zurzeit anhängigen 1.962 Klage-, 67 Beschluss-, 158 Berufungs- und 37 Beschwerdefahren (Stichtag 30.09.2017) wäre mit einem Aufwand verbunden, der mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 6. Wie hat sich der Anteil der Branche am BIP des Landes Mecklenburg- Vorpommern, die Umsätze der Branche, die durchschnittlichen ANund AG-Bruttolöhne sowie die Auszubildendenvergütungen (nach Tarif sowie real) in der Branche in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2010 bis 2017 jährlich entwickelt? Die folgende Tabelle zeigt die Bruttowertschöpfung des Wirtschaftsbereiches Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern: Jahr Nominale Bruttowertschöpfung in MV insgesamt Nominale Bruttowertschöpfung im Gastgewerbe Anteil des Gastgewerbes an der gesamten Bruttowertschöpfung in MV Mio. Euro % 2010 31.467 935 3,0 2011 32.573 989 3,0 2012 32.988 1.034 3,1 2013 34.133 1.070 3,1 2014 35.096 1.127 3,2 Anmerkung: Für die Jahre 2015 bis 2017 liegen derzeit noch keine Angaben vor. Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, Reihe 1, Band 1 „Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland 1991 bis 2015“, Stand: März 2017 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1543 7 Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Umsatzes im Gastgewerbe in Mecklenburg- Vorpommern und nach Wirtschaftszweigen (in jeweiligen Preisen): Jahr Gastgewerbe insgesamt davon Beherbergung Gastronomie 2005 = 100 % 1) 2005 = 100 % 1) 2005 = 100 % 1) 2010 108,1 - 4,8 117,8 0,4 95,7 - 12,4 2011 109,9 1,7 118,9 0,9 98,8 3,2 2012 112,6 2,5 121,9 2,6 101,0 2,2 2013 111,5 - 1,1 119,8 - 1,7 101,3 0,4 2014 113,0 1,4 123,1 2,8 100,1 - 1,2 2015 110,0 - 2,6 118,9 - 3,4 98,9 - 1,2 20162) 116,0 5,4 128,5 8,1 99,5 0,7 Anmerkungen: Für die 2017 liegen noch keine Jahresangaben vor. 1) Veränderung gegenüber Vorjahreszeitraum 2) vorläufige Ergebnisse Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistische Berichte: Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern Die nachfolgende Tabelle zeigt Angaben zu den Arbeitnehmer-Bruttolöhnen und Arbeitnehmergehältern im Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Millionen Euro 580 609 627 679 684 744 Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent 5,6 4,8 3,0 8,2 0,8 8,8 Je Arbeitnehmer in Euro 13.943 14.266 14.464 15.413 15.300 16.516 Deutschland = 100 98,6 98,9 97,8 102,6 99,1 102,5 Anmerkungen: Bruttolöhne und Bruttogehälter schließen alle vom Arbeitnehmer gezahlten Sozialbeiträge, Einkommensteuern und so weiter ein, auch wenn diese vom Arbeitgeber einbehalten und für den Arbeitnehmer direkt an Sozialsysteme und Steuerbehörden abgeführt werden. Sie umfassen regelmäßig gezahlte Grundlöhne und Grundgehälter, Zuschläge und so weiter Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, VGR der Länder, Statistische Berichte: Bruttolöhne und -gehälter sowie Arbeitnehmerentgelt am Arbeitsort nach Wirtschaftsbereichen in Mecklenburg-Vorpommern; Stand: 06.07.2017 Drucksache 7/1543 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Die nachfolgende Tabelle zeigt Angaben zum geleisteten Arbeitnehmerentgelt (Arbeitgeber- Brutto) im Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Millionen Euro 679 712 732 791 797 867 Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent 5,8 4,7 2,9 8,1 0,8 8,7 Je Arbeitnehmer in Euro (Lohnkosten) 16.321 16.679 16.881 17.960 17.831 19.239 Deutschland = 100 98,2 98,6 97,4 102,2 98,7 102,1 Anmerkungen: Das geleistete (oder gezahlte) Arbeitnehmerentgelt (nach dem Inlandskonzept) umfasst sämtliche Geldleistungen und Sachleistungen, die von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer erbracht werden, und zwar als Entgelt für die von diesem im Darstellungszeitraum geleistete Arbeit. Das Arbeitnehmerentgelt schließt neben den Bruttolöhnen und Bruttogehältern auch die Sozialbeiträge der Arbeitgeber ein. Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, VGR der Länder, Statistische Berichte: Bruttolöhne und -gehälter sowie Arbeitnehmerentgelt am Arbeitsort nach Wirtschaftsbereichen in Mecklenburg-Vorpommern; Stand: 06.07.2017 Die tariflichen Ausbildungsvergütungen für die Auszubildenden im Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. gültig ab Ausbildungsvergütung (in Euro) im 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 01.01.2008 320,00 400,00 480,00 01.11.2010 420,00 470,00 520,00 01.12.2012 450,00 500,00 550,00 01.09.2013 475,00 525,00 580,00 01.09.2014 500,00 555,00 610,00 01.11.2015 520,00 590,00 640,00 01.09.2016 550,00 610,00 680,00 01.12.2017 590,00 640,00 730,00 01.06.2018 620,00 680,00 780,00 Der Landesregierung liegen im Übrigen keine Erkenntnisse zur Entwicklung der nicht tarifgebundenen Ausbildungsvergütungen für Auszubildende in Betrieben des Gastgewerbes in Mecklenburg-Vorpommern vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1543 9 7. Wie bewertet die Landesregierung das Modellprojekt „Saisonzuschuss “ und welche Schlussfolgerung zieht sie daraus? a) Bis wann rechnet die Landesregierung mit dem Evaluierungsbericht , falls dieser noch nicht vorliegen sollte? b) In welcher Art und Weise hat die Landesregierung bereits Gespräche mit der Bundesregierung bezüglich der Beteiligung des Bundes an einem Saisonzuschuss geführt? c) Mit welcher Begründung will die Landesregierung möglicherweise keine Gespräche mit der Bundesregierung in dieser Hinsicht aufnehmen ? Die Landesregierung bewertet das Modellprojekt „Ganzjährige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften “ (Saisonzuschuss“), das im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten INQA-Projektes „Guter Gastgeber - guter Arbeitgeber“ durchgeführt wurde, grundsätzlich positiv. Das Fördermodell sollte dazu beitragen, ganzjährige Beschäftigung im Gastgewerbe auszubauen. Beteiligt waren dabei der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband /Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. (DEHOGA MV), die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern. Das Pilotprojekt lief von November 2016 bis März/April 2017 mit zusätzlicher Landesförderung und einer abschließenden Evaluation. Das Modellprojekt ist abgeschlossen. Für 29 Beschäftigte in 15 Unternehmen des Hotelgewerbes und des Gaststättengewerbes sind Saisonverträge in ganzjährige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt worden. Im Rahmen dieses Pilotprojekts erhielten die Arbeitgeber bis zu vier Monate einen Zuschuss zu den Personalkosten, wenn sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Nebensaison beschäftigen, anstatt sie zu entlassen. Mithilfe der Förderung sollten die Unternehmen in die Lage versetzt werden, saisonverlängernde Maßnahmen anzubieten und ihr Geschäft auszuweiten. So sollten sie mittelfristig ganzjährige Beschäftigungsverhältnisse aus eigener Kraft anbieten können. Die Projektergebnisse zeigen, dass es grundsätzlich möglich ist, dass - die Mitarbeiter ganzjährig beschäftigt werden, - die Unternehmen ihr Angebot auch in der Nebensaison ausweiten können und - die Sozialversicherungssysteme deutlich entlastet werden, weil die anfallenden Finanzierungskosten während der Projektlaufzeit aus dem Landeshaushalt bereitgestellt wurden. Inwieweit unter diesen Bedingungen eine Fortsetzung möglich ist, kann nicht allein auf Landesebene entschieden werden, sondern bedarf einer bundesweiten Initiative. Zu a) Der Evaluierungsbericht wurde im November 2017 vorgelegt. Drucksache 7/1543 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Zu b) und c) Vertreter der Bundesregierung begleiteten das Modellprojekt und waren auch bei der Abschlussveranstaltung im Mai 2017 anwesend. Sie haben das Anliegen mitgenommen. 8. Wie hat sich die Tarifbindung im Bereich Gaststätten und Beherbergung in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2010 bis 2017 jährlich entwickelt (bitte Anzahl der Betriebe sowie der Beschäftigten angeben)? a) Wie hat sich die Anzahl der im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband/Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. (DEHOGA MV) zusammengeschlossenen Unternehmen und der damit verbundenen Anzahl der Beschäftigten in den Unternehmen des DEHOGA in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2010 bis 2017 jährlich entwickelt (bitte insgesamt sowie nach Unternehmensgröße) angeben? b) Wie hat sich die Tarifbindung der im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband /Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. (DEHOGA MV) zusammengeschlossenen Unternehmen und der damit verbundenen Anzahl der Beschäftigten in den Unternehmen des DEHOGA in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2010 bis 2017 jährlich entwickelt (bitte insgesamt sowie nach Unternehmensgröße ) angeben? Zu 8, a) und b) Die Fragen 8, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die tarifliche Bindung der Betriebe und der Beschäftigten im Bereich Gaststätten und Beherbergung sowie zur jährlichen Entwicklung der Anzahl der im DEHOGA MV zusammengeschlossenen Unternehmen und der damit verbundenen Anzahl der Beschäftigten in den Unternehmen des DEHOGA MV in den Jahren 2010 bis 2017 vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1543 11 9. Bis wann will die Landesregierung die Überarbeitung bzw. Neuaufstellung der Landestourismuskonzeption abgeschlossen haben und die Konzeption der Öffentlichkeit vorstellen? a) Welche ersten Schritte der Konzeption wurden seit Anfang 2017 umgesetzt (siehe Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Nr. 415/16 vom 09.09.2016)? b) Welche Maßnahmen will die Landesregierung bis wann einleiten, um die Attraktivität der Ausbildung und Beschäftigung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Tarifbindung im Bereich Gaststätten und Beherbergung in Mecklenburg-Vorpommern in den nächsten Jahren zu verbessern? Die „Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern - Branche mit Zukunft gestalten“ befindet sich derzeit in der Ressortanhörung. Diese Anhörung reiht sich an eine Zahl von Informationsveranstaltungen sowohl für Akteure auf politischer Ebene aber insbesondere auch für Branchenvertreter. Zu a) Eines der in den Regional- und Themenkonferenzen herausgearbeiteten Zukunftsfelder mit den dazugehörigen Schlüsselmaßnahmen ist der touristische Arbeitsmarkt. Etwa 131.000 Menschen arbeiten direkt und indirekt für die Tourismuswirtschaft. Die Wertschöpfung von 4,1 Milliarden Euro macht einen Anteil von 12 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommerns aus. Gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter sind ein entscheidender Faktor für die angestrebte Qualitätssteigerung touristischer Angebote. Aufgabe bleibt dabei die Verbesserung der Rahmenbedingungen (Arbeits- und Lebensumfeld, Entlohnung , Arbeitszeitflexibilisierung und so weiter), genau wie die Imageverbesserung der Branche. Hinzu kommt die Aktivierung vorhandener Potenziale (ältere Menschen, Fachkräfte aus anderen Ländern und Bundesländern), um den Bedarf langfristig decken zu können. Darüber hinaus ist die Branche gefragt, die Fortschritte der Digitalisierung für die Optimierung betrieblicher Abläufe zu nutzen, um so in einigen Arbeitsbereichen (ausgenommen ist der Service am Gast) auf Arbeitskräfte verzichten zu können. Zu b) Die Landesregierung arbeitet gemeinsam mit dem Tourismusverband Mecklenburg- Vorpommern, mit den Kammern und Verbänden an einer Initiative zur Verbesserung der Qualität des touristischen Angebotes in Mecklenburg-Vorpommern. Hierin ist auch das Thema Erhöhung der Attraktivität der Ausbildung und Beschäftigung integriert. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zeichnet zudem im Rahmen des jährlich stattfindenden Landeswettbewerbes „Unternehmer des Jahres“ in der Kategorie Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit Unternehmen aus, die besondere familienfreundliche Personalmaßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben bieten. Weiterhin werden entsprechend der Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ die Basisfördersätze um bis zu fünf Prozentpunkte angehoben, wenn Anstrengungen des Unternehmens zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben erfolgen.