Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1544 7. Wahlperiode 18.01.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im weiteren Verlauf der Anfrage werden die Begriffe Familienhebammen sowie Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen mit „FHB“ und „FGKiKP“ abgekürzt. Eine Darstellung der endgültigen Zahlen für 2017 ist erst möglich, sobald die Verwendungsnachweise der Landkreise und kreisfreien Städte für den Einsatz der Fachkräfte vorliegen. Bis dahin ist eine Darstellung nur anhand der Antragstellungen beziehungsweise anhand der Bewilligungen für das Jahr 2017 möglich. 1. Wie viele Familienhebammen sowie Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sind im Jahr 2017 in Mecklenburg- Vorpommern tätig (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? In Mecklenburg-Vorpommern waren 48 Fachkräfte im Jahr 2017 im Einsatz; davon sind zwei Fachkräfte in jeweils zwei Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten tätig. Eine Familienhebamme ist im Landkreis Vorpommern-Greifswald sowie im Landkreis Vorpommern-Rügen eingesetzt. Ebenso ist eine Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für die Stadt Schwerin und für den Landkreis Ludwigslust-Parchim tätig. Drucksache 7/1544 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Landkreis/kreisfreie Stadt Fachkraft Anzahl der Fachkräfte Landeshauptstadt Schwerin FHB 3 FGKiKP* 3 Hansestadt Rostock FHB 9 FGKiKP - Ludwigslust-Parchim FHB 5 FGKiKP* 1 Mecklenburgische Seenplatte FHB 4 FGKiKP - Nordwestmecklenburg FHB 1 FGKiKP - Rostock FHB 8 FGKiKP 1 Vorpommern-Greifswald FHB* 8 FGKiKP - Vorpommern-Rügen FHB* 4 FGKiKP 3 Summe 50 * Fachkräfte, die in zwei Landkreisen/kreisfreien Städten tätig sind, werden pro Einsatz gezählt (doppelte Erfassung) 2. Wie viele Familienhebammen sowie Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sind im Jahr 2017 in Mecklenburg- Vorpommern a) auf welcher Grundlage (freiberuflich oder angestellt), b) mit wie vielen Wochenarbeitsstunden und c) bei welchem Arbeitgeber tätig (bitte für das Land insgesamt sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Im Jahr 2017 ergeben sich folgende Daten: Fachkraft Anzahl freiberuflich angestellt FHB 41 40 1 FGKiKP 7 7 - Die angestellte Familienhebamme ist mit 28 Wochenstunden beim Landkreis Nordwestmecklenburg beschäftigt; Arbeitgeber ist der Landkreis Nordwestmecklenburg. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1544 3 Alle anderen Fachkräfte haben Leistungsvereinbarungen mit den jeweiligen Landkreisen beziehungsweise mit den kreisfreien Städten geschlossen, die ein flexibles Arbeiten auf Grundlage der vorliegenden Bedarfe ermöglichen. Daher können Aussagen zum Umfang der tatsächlich geleisteten Einsätze im Tätigkeitsfeld erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die freiberuflich tätigen Fachkräfte erhalten auf der Basis der ausgehandelten Leistungsvereinbarungen ein Honorar für die Erbringung ihrer Leistungen; die restlichen fünf Landkreise beziehungsweise zwei kreisfreien Städte treten nicht als Arbeitgeber auf. 3. In welcher Höhe wurden die jährlich zur Verfügung gestellten Mittel zur Umsetzung der „Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen “ für Maßnahmen auf kommunaler Ebene in den Jahren 2016 und 2017 in den Landkreisen und kreisfreien Städten abgerufen? Die Landkreise und kreisfreien Städte haben in den Jahren 2016 und 2017 aus der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“, Titel 1019 633.01, Finanzmittel in folgender Höhe abgerufen: Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen abgerufene Mittel in Euro Landkreis/kreisfreie Stadt 2016 2017 Landeshauptstadt Schwerin 62.880,50 66.628,84 Hansestadt Rostock 143.357,32 154.943,29 Ludwigslust-Parchim 120.003,06 121.366,97 Mecklenburgische Seenplatte 173.430,15 175.106,02 Nordwestmecklenburg 92.905,87 92.999,04 Rostock 119.951,64 118.867,96 Vorpommern-Greifswald 165.484,49 159.758,51 Vorpommern-Rügen 133.860,89 142.135,64 Gesamt 1.011.873,92* 1.031.806,27** * tatsächliche Ausgaben nach Verwendungsnachweisprüfung ** ausgezahlte Bundesmittel auf Basis von Bewilligungsbescheiden; endgültige Ausgaben liegen erst nach Verwendungsnachweisprüfung vor