Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1555 7. Wahlperiode 24.01.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Erfüllung der Hilfsfristen bei Rettungsdiensteinsätzen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Aufgrund der Änderung des Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) basiert die Erhebung der Hilfsfristen 2015 auf dem Zeitraum 01.05. - 31.12.2015. Ein direkter Vergleich der absoluten Einsätze mit den Angaben des Jahres 2016 ist daher eingeschränkt. Für das Jahr 2016 liegen vom Rettungsdienstbereich Mecklenburgische Seenplatte noch keine Angaben vor. Die Erfassung der Hilfsfristen erfolgt nur nach Rettungsdienstbereichen. Gesonderte Aussagen zu städtischen beziehungsweise ländlichen Bereichen (Fragen 5, 6, 8 und 9) sind deshalb nicht möglich. Drucksache 7/1555 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche war die durchschnittliche Hilfsfrist in den einzelnen Rettungsdienstbereichen jeweils in den Jahren 2015 und 2016? Durchschnittliche Hilfsfrist 2015/2016 nach Rettungsdienstbereichen in Minuten: Rettungsdienstbereich durchschnittliche Hilfsfrist 2015 2016 Rostock 8,0 7,2 Schwerin 9,1 9,1 Mecklenburgische Seenplatte 9,4 - Landkreis Rostock 11,3 11,5 Vorpommern-Rügen 10,8 12,3 Nordwestmecklenburg 12,0 11,4 Vorpommern-Greifswald 10,5 10,3 Ludwigslust-Parchim 13,2 13,2 Mecklenburg-Vorpommern 10,7 10,7 2. Wie bewertet die Landesregierung die Erfüllung der Hilfsfrist, die sich aus der Antwort zu Frage 1 ergibt? Die Landesregierung sieht bei den Kreisen, bei denen die Hilfsfrist bisher nicht entsprechend den Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und der Rettungsdienstplanverordnung Mecklenburg-Vorpommern erfüllt werden konnte, die Notwendigkeit, die Strukturen und Vorhaltung zu überprüfen, damit die Vorgaben erfüllt werden. 3. Wie fällt die durchschnittliche Hilfsfrist unter Berücksichtigung aller Rettungsdiensteinsätze ohne Ausschluss einzelner Einsätze, welcher aufgrund bestimmter Faktoren bei der gängigen Berechnung vorgenommen wird, in den einzelnen Rettungsdienstbereichen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils aus? In die Berechnung der durchschnittlichen Hilfsfrist nach § 1 Absatz 3 Satz 1 der Rettungsdienstplanverordnung Mecklenburg-Vorpommern werden alle hilfsfristrelevanten Einsätze einbezogen . Hilfsfristrelevant ist gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 7 des Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern das Rettungsmittel, das zuerst am Notfallort eintrifft. Die auf dieser Grundlage ermittelte durchschnittliche Hilfsfrist in den einzelnen Rettungsdienstbereichen ist in der Tabelle unter Frage 1 dargestellt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1555 3 4. Bei wie vielen Rettungsdiensteinsätzen wurde die Hilfsfrist von zehn Minuten in den einzelnen Rettungsdienstbereichen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils erfüllt (bitte die absolute Zahl der Rettungsdiensteinsätze mit einer Hilfsfrist von unter zehn Minuten und die Gesamtzahl der Rettungsdiensteinsätze für die jeweiligen Jahre angeben)? Rettungseinsätze mit einer Hilfsfrist unter zehn Minuten: Rettungsdienstbereich Einsätze <10 Minuten Einsätze insgesamt 2015 2016 2015 2016 Rostock 16.711 31.031 24.077 34.869 Schwerin 3.341 7.500 4.372 10.793 Mecklenburgische Seenplatte 18.594 - 28.882 - Landkreis Rostock 3.633 10.805 7.407 23.045 Vorpommern-Rügen 14.078 21.829 21.629 33.273 Nordwestmecklenburg 2.892 6.169 5.219 12.652 Vorpommern-Greifswald 10.320 16.581 17.872 28.319 Ludwigslust-Parchim 3.004 6.250 6.555 17.258 Mecklenburg-Vorpommern 72.573 100.165 116.013 160.209 5. Bei wie vielen Rettungsdiensteinsätzen im ländlichen Bereich wurde die Hilfsfrist von zehn Minuten in den einzelnen Rettungsdienstbereichen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils erfüllt (bitte die absolute Zahl der Rettungsdiensteinsätze im ländlichen Bereich mit einer Hilfsfrist von unter zehn Minuten und die Gesamtzahl der Rettungsdiensteinsätze im ländlichen Bereich für die jeweiligen Jahre angeben)? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 6. Bei wie vielen Rettungsdiensteinsätzen im städtischen Bereich wurde die Hilfsfrist von zehn Minuten in den einzelnen Rettungsdienstbereichen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils erfüllt (bitte die absolute Zahl der Rettungsdiensteinsätze im städtischen Bereich mit einer Hilfsfrist von unter zehn Minuten und die Gesamtzahl der Rettungsdiensteinsätze im städtischen Bereich für die jeweiligen Jahre angeben )? Für die kreisfreien Städte Schwerin und Rostock wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Drucksache 7/1555 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Bei wie vielen Rettungsdiensteinsätzen wurde die maximale Hilfsfrist von fünfzehn Minuten in den einzelnen Rettungsdienstbereichen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils erfüllt (bitte die absolute Zahl der Rettungsdiensteinsätze mit einer Hilfsfrist von unter fünfzehn Minuten und die Gesamtzahl der Rettungsdiensteinsätze für die jeweiligen Jahre angeben)? Rettungseinsätze mit einer Hilfsfrist unter 15 Minuten: Rettungsdienstbereich Einsätze <15 Minuten Einsätze insgesamt 2015 2016 2015 2016 Rostock 22.493 34.081 24.077 34.869 Schwerin 4.102 9.751 4.372 10.793 Mecklenburgische Seenplatte 24.085 - 28.882 - Landkreis Rostock 5.656 17.359 7.407 23.045 Vorpommern-Rügen 17.994 27.743 21.629 33.273 Nordwestmecklenburg 4.171 9.552 5.219 12.652 Vorpommern-Greifswald 14.401 22.961 17.872 28.319 Ludwigslust-Parchim 4.747 11.343 6.555 17.258 Mecklenburg-Vorpommern 97.649 132.790 116.013 160.209 8. Bei wie vielen Rettungsdiensteinsätzen im ländlichen Bereich wurde die maximale Hilfsfrist von fünfzehn Minuten in den einzelnen Rettungsdienstbereichen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils erfüllt (bitte die absolute Zahl der Rettungsdiensteinsätze im ländlichen Bereich mit einer Hilfsfrist von unter fünfzehn Minuten und die Gesamtzahl der Rettungsdiensteinsätze im ländlichen Bereich für die jeweiligen Jahre angeben)? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 9. Bei wie vielen Rettungsdiensteinsätzen im städtischen Bereich wurde die maximale Hilfsfrist von fünfzehn Minuten in den einzelnen Rettungsdienstbereichen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils erfüllt (bitte die absolute Zahl der Rettungsdiensteinsätze im städtischen Bereich mit einer Hilfsfrist von unter fünfzehn Minuten und die Gesamtzahl der Rettungsdiensteinsätze im städtischen Bereich für die jeweiligen Jahre angeben)? Für die kreisfreien Städte Schwerin und Rostock wird auf die Antwort zur Frage 7 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1555 5 10. Wird eine Optimierung der Hilfsfrist angestrebt? Wenn ja, auf welche Weise? Eine Änderung der Vorgaben zur Hilfsfrist ist derzeit nicht beabsichtigt.