Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1560 7. Wahlperiode 24.01.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Förderung nach der Infrastrukturrichtlinie des Landes und ANTWORT der Landesregierung Gemäß Infrastrukturrichtlinie des Landes sind eine Förderung der Errichtung, Modernisierung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus zulässig. Fördergegenstand können dabei auch Wander-, Lehr-, Erlebnis- und Naturpfade sein. 1. Was ist konkret unter einer Modernisierung von Wander-, Lehr-, Erlebnis- und Naturpfade zu verstehen, um die Fördervoraussetzung dafür zu erfüllen? Modernisierung im Sinne der Infrastrukturförderung bedeutet, nicht nur die vorhandenen Wege wieder herzustellen, sondern eine zeitgemäße Erneuerung des Vorhandenen (zum Beispiel thematische Neugestaltung, Anbringen von aktuellen Hinweistafeln, Herstellung der Barrierefreiheit oder den bestehenden Pfad mit neuen Angebotselementen auszustatten) vorzunehmen. Eine Modernisierung geht über die bloße Wiederherstellung des Ursprungzustandes hinaus. Drucksache 7/1560 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Was ist konkret unter einer Erweiterung von Wander-, Lehr-, Erlebnisund Naturpfade zu verstehen, um die Fördervoraussetzung dafür zu erfüllen? Erweiterung bedeutet unter anderem, das vorhandene Wegenetz zu vergrößern (Aufnahme neuer Streckenabschnitte), zusätzliche Lehr- und Hinweisschilder anzubringen beziehungsweise weitere Informations- und Erlebnispunkte zu schaffen. 3. Entspricht es den Tatsachen, dass vorhandene Trassen für solche Pfade nicht förderfähig sind? Wie wird das begründet? Nein. Eine Modernisierung beziehungsweise eine geplante Erweiterung wäre grundsätzlich förderfähig. Hier wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Werden oder wurden seitens des Landes mit Gemeinden des Amtes Niepars Gespräche aufgenommen, um gemeinsam nach Lösungen zur Realisierung des geplanten Borgwallsee-Weges auch unter Nutzung vorhandener Strukturen zu suchen? Die vorhandenen Strukturen können grundsätzlich genutzt werden. Andere Aussagen sind zu keinem Zeitpunkt gegenüber den Gemeinden beziehungsweise dem Amt getroffen worden. 5. Wäre eine Änderung der Infrastrukturrichtlinie unter dem Gebot der Vermeidung weiterer Flächeninanspruchnahme (Bodenschutz) zulässig, wonach auch eine Förderung unter (teilweiser) Nutzung vorhandener Trassen ermöglicht werden könnte? a) Wenn ja, ist eine entsprechende Änderung der Richtlinie vorgesehen? b) Wenn nicht, wie wird das begründet? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 3 verwiesen.