Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1570 7. Wahlperiode 26.01.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Elternbeitragsentlastung versus Gebührenerhöhungen in der Kindertagesbetreuung und ANTWORT der Landesregierung Wie den Medienberichten zu Beginn des Jahres 2018 zu entnehmen ist, sind die Gebühren für die Kindertagesbetreuung in Mecklenburg- Vorpommern erneut angestiegen. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern teilte hierzu mit, dass es diesen Entwicklungen nachgehen und die Ursachen dafür ermitteln wird. 1. Wie haben sich die Kosten der Kindertageseinrichtungen auf Grundlage der abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen gemäß § 16 KiföG M-V in den Jahren 2016, 2017 und 2018 entwickelt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten, Betreuungseinrichtungen, Ganztags-, Teilzeitund Halbtagsplatz aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegen die Angaben der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die Platzkosten für die Kindertageseinrichtungen, die auf der Grundlage der Leistungsvereinbarungen gemäß § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) im Jahr 2018 abgeschlossen wurden, noch nicht vor. Hinsichtlich der Höhe der Platzkosten in den Jahren 2016 und 2017 wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 26. Juli 2017 (Drucksache 7/750) verwiesen. Drucksache 7/1570 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie haben sich in den Jahren 2016, 2017 und 2018 die Elternbeiträge pro belegtem Platz für die Kindertagesbetreuung in Kinderkrippe, Kindergarten und Hort sowie der Kindertagespflege entwickelt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten, Betreuungseinrichtungen, Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplatz aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegen die Angaben der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die Elternbeiträge für die Kindertagesförderung im Jahr 2018 noch nicht vor. Hinsichtlich der Elternbeiträge in den Jahren 2016 und 2017 wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 26. Juli 2017 (Drucksache 7/750) verwiesen. 3. In welcher Höhe sind die Elternbeiträge in der Kindertagesförderung im Mittelwert, Medianwert sowie im Minimum und Maximum zum Jahr 2018 angestiegen (bitte insgesamt sowie für die Landkreise und kreisfreien Städte darstellen)? a) In welchen Einrichtungen bzw. bei welchen Trägern sind die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung zum Jahr 2018 in welcher Höhe angestiegen? b) Welche Ursachen und Gründe liegen für die aktuellen Gebührenerhöhungen vor? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Wie stellen sich die aktuellen Kostensteigerungen für die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern prozentual dar? a) Inwiefern können die Kostensteigerungen durch die jährliche Dynamisierung von 2 Prozent nach § 18 Absatz 2 KiföG M-V aufgefangen werden? b) Welcher prozentuale Anteil an den Kostensteigerungen der Kindertagesförderung zum Jahr 2018 bleibt bei der finanziellen Beteiligung des Landes hinsichtlich der Grundförderung nach § 18 Absatz 2 KiföG M-V unberücksichtigt? Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1570 3 5. In wie vielen Fällen ist die zum Januar 2018 in Kraft getretene Elternentlastung von 50 Euro bei einer Ganztagsförderung sowie die anteilige Entlastung bei einer Halbtags- und Teilzeitförderung in Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege durch Gebührensteigerungen zum Jahr 2018 für die Kindertagesbetreuung abzüglich der Elternentlastung faktisch nicht erfolgt? Auch bei gestiegenen Elternbeiträgen findet faktisch eine Entlastung der Eltern durch die landesseitige Übernahme von Elternbeiträgen statt. 6. In welcher Höhe wurden und werden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 auf Grundlage welcher konkreter Betreuungszahlen finanzielle Mittel für die Grundförderung nach § 18 Absatz 2 KiföG M-V für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Mecklenburg-Vorpommern zugewiesen (bitte insgesamt sowie für die Landkreise und kreisfreien Städte einzeln darstellen)? Hinsichtlich der Mittel für die Grundförderung in den Jahren 2016 und 2017 sowie der dazu zugrunde gelegten Vollzeitäquivalente wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 26. Juli 2017 (Drucksache 7/750) verwiesen. Der folgenden Tabelle können die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) und die Höhe der im Jahr 2018 den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zugewiesenen Landesmittel für die Grundförderung entnommen werden. Landkreis/kreisfreie Stadt 2018 VZÄ Stichtag: 01.03.2017 zugewiesene Landesmittel in Euro Landeshauptstadt Schwerin 5.609,00 7.946.326,39 Hansestadt Rostock 12.995,80 18.411.279,82 Landkreis Ludwigslust-Parchim 12.089,80 17.127.740,56 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 15.030,00 21.293.151,30 Landkreis Nordwestmecklenburg 9.402,80 13.321.040,79 Landkreis Rostock 14.057,00 19.914.692,47 Landkreis Vorpommern-Rügen 12.554,20 17.785.660,68 Landkreis Vorpommern-Greifswald 13.241,60 18.759.507,14 Insgesamt 94.980,20 134.559.399,15 Drucksache 7/1570 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. In welcher Höhe wurden und werden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 Mittel durch die finanzielle Beteiligung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an den Kosten der Kindertagesförderung nach § 19 Absatz 1 Satz 2 aufgewandt (bitte insgesamt sowie für die Landkreise und kreisfreien Städte einzeln darstellen)? Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 2 KiföG M-V beteiligen sich die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus eigenen Mitteln an den Kosten der Kindertagesförderung mit einem Betrag in Höhe von 28,8 vom Hundert des auf sie jeweils entfallenden Landesanteils (Grundförderung). Hinsichtlich der Höhe der Kreismittel in den Jahren 2016 und 2017 wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 26. Juli 2017 (Drucksache 7/750) verwiesen. Der folgenden Tabelle können die einzelnen rechnerischen Beträge zur Höhe der Kreismittel im Jahr 2018 entnommen werden. Landkreis/kreisfreie Stadt 2018 Kreismittel in Euro Landeshauptstadt Schwerin 2.288.542,00 Hansestadt Rostock 5.302.448,59 Landkreis Ludwigslust-Parchim 4.932.789,28 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 6.132.427,57 Landkreis Nordwestmecklenburg 3.836.459,75 Landkreis Rostock 5.735.431,43 Landkreis Vorpommern-Rügen 5.122.270,28 Landkreis Vorpommern-Greifswald 5.402.738,06 Insgesamt 38.753.106,96 8. In welcher Höhe wurden und werden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 Mittel durch die finanzielle Beteiligung der Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthalts an den Kosten der Kindertagesförderung nach § 20 KiföG M-V aufgewandt (bitte insgesamt sowie für die Landkreise und kreisfreien Städte einzeln darstellen)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 26. Juli 2017 (Drucksache 7/750) wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1570 5 9. In welcher Höhe wurden und werden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils insgesamt Mittel durch die Elternbeiträge nach § 21 KiföG M-V aufgewandt (bitte insgesamt sowie für die Landkreise und kreisfreien Städte einzeln darstellen)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 10. An welcher Stelle können sich Eltern niedrigschwellig informieren bzw. werden regelmäßig umfassend und in verständlicher Weise informiert, a) wie sich aktuelle Entwicklungen bei der Finanzierung der Kindertagesförderung gestalten, b) wie die aktuellen Kosten und Gebühren kalkuliert werden und c) welche Finanzierungsquellen für die realen Platzkosten sowie die Kita-Vollverpflegung bestehen? Zu a) Über die Entwicklung bei der Finanzierung der Kindertagesförderung werden die Eltern durch die Kindertageseinrichtung, den Träger der Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflegeperson , den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und, soweit es sich um allgemeingültige Informationen handelt, durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung informiert. Zu b) und c) Gemäß § 8 Absatz 4 KiföG M-V kann der Elternrat unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften Auskunft über die zweckentsprechende Verwendung der erstatteten Kostenanteile und der Beiträge der Personensorgeberechtigten sowie über die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse der Kindertageseinrichtung verlangen. Hierzu gehören auch die Informationen über die Finanzierungsquellen für die realen Platzkosten und die Kitavollverpflegung . Darüber hinaus können Vertreter des Elternrates an den Verhandlungen über die Leistung, das Entgelt und die Qualitätsentwicklung nach § 16 beratend teilnehmen. Dabei sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Trägers der Kindertageseinrichtung zu wahren. Auch hat der Elternrat das Recht, darauf hinzuwirken, dass die Mitwirkungsrechte der Kinder nach § 7 beachtet werden.