Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1573 7. Wahlperiode 02.02.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Beate Schlupp, Fraktion der CDU Identifizierung von „Problemwölfen“ und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Bereits 2010 hat das Land ein landesweites Wolfsmonitoring eingeführt und einen Managementplan für den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht, der den Umgang mit dieser konfliktträchtigen Tierart regelt (siehe auch: http://www.wolf-mv.de/data/Managementplan _Wolf_MV.pdf). Seit 2011 wird das Wolfstelemetrieprojekt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in enger Abstimmung mit dem Landesjagdverband, dem Bundesforstbetrieb Trave der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dem Forstamt Kaliß, der Landesforstanstalt und der Technischen Universität Dresden durchgeführt. Es wurden Rissgutachter bestellt und 83 ehrenamtliche Wolfsbetreuer geschult. Zudem gewährt das Land Zuwendungen zur Vermeidung oder zur Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch wild lebende Tiere der Art Wolf (Canis lupus) sowie für Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz der Wiederbesiedlung Mecklenburg -Vorpommerns durch diese Art. Auch auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden außerdem im Rahmen der letzten drei Umweltministerkonferenzen intensive Beratungen zum Thema Wolf geführt. Der Bund wurde gebeten, zum guten Erhaltungszustand der Art Wolf zu berichten. Es wurde eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene eingesetzt, um sich mit dem günstigen Erhaltungszustand des Wolfes sowie mit der Definition von und dem Umgang mit „Problemwölfen “ zu befassen. Im Ergebnis dessen konnte auf der letzten Umweltministerkonferenz vom 15. bis 17. November 2017 in Potsdam zwischen Bund und Ländern Einigkeit erzielt werden, einen einheitlichen Weg beim Management mit auffälligen Wölfen zu beschreiten. Es sollen dazu rechtssichere und in der Praxis umsetzbare Vorgaben für den Umgang mit auffälligen Wölfen entwickelt werden, die dann bundesweit zur Anwendung gelangen. Drucksache 7/1573 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche Regelungen hat die Landesregierung erlassen, um so genannte „Problemwölfe“ frühzeitig zu identifizieren? Der Begriff „Problemwölfe“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet für a) Wölfe mit atypischem Verhalten gegenüber Menschen (verhaltensauffällige Wölfe) beziehungsweise b) Wölfe mit notorisch unerwünschtem Verhalten gegenüber Nutztieren (wiederholte Übergriffe auf gut geschützte Nutztiere). Für die frühzeitige Identifizierung eines verhaltensauffälligen Wolfes (a) sind nach der Erstmeldung ein intensives Monitoring, eine detaillierte Dokumentation der Begleitumstände durch eine erfahrene Person sowie die Information der Öffentlichkeit notwendig. Die entsprechenden Strukturen im Wolfsmonitoring wurden ab 2010 geschaffen und seither kontinuierlich ausgebaut . Nutztierrisse werden im Land durch geschulte Rissgutachter begutachtet, die Tierhalter werden zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen beraten. Wiederholte Übergriffe in einer Region (b) sind daher im Fokus der Landesbehörden und werden - auch unter Einbeziehung der Ergebnisse von Genetikanalysen - hinsichtlich der Fragestellung des tatsächlichen Vorliegens eines notorisch unerwünschten Verhaltens gegenüber Nutztieren überprüft. 2. Inwieweit konnten bisher „Problemwölfe“ in Mecklenburg- Vorpommern identifiziert werden? Die in Mecklenburg-Vorpommern bislang identifizierten Wölfe/Wolfsrudel unterfallen nach derzeitigem Stand nicht der in Antwort zu Frage 1 dargestellten Definition von „Problemwölfen “. 3. Welche Maßnahmen sind bei Identifizierung eines „Problemwolfes“ zum Schutz von Menschen und Weidetieren beabsichtigt? Sollte ein verhaltensauffälliger Wolf festgestellt werden, ist die Bevölkerung über den Umstand und über weitere geplante Maßnahmen zu informieren. Die Möglichkeiten einer Vergrämung sind zu prüfen. Sollte eine Vergrämung nicht zum Erfolg führen oder nicht durchführbar sein, ist die Tötung des Wolfes vorgesehen. Gegebenenfalls wird dazu auch die Expertise der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) eingeholt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1573 3 Wird eine unmittelbar sicherheitsrelevante Situation festgestellt (Gefahr im Verzug), kann ein Wolf auf Basis des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes getötet werden. Reißt ein Wolf/ein Wolfsrudel wiederholt Nutztiere, sind die zumutbaren Maßnahmen zum Herdenschutz zu ergreifen. Dafür stellt das Land gegebenenfalls Fördermittel nach der landeseigenen Förderrichtlinie Wolf bereit. Sind trotz geeigneter und zumutbarer Schutzmaßnahmen weiterhin Übergriffe auf gut geschützte Nutztiere und damit einhergehende erhebliche wirtschaftliche Schäden festzustellen, ist die Tötung des Wolfs/gegebenenfalls des Wolfsrudels zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden vorgesehen. 4. In wie vielen Fällen konnten bei Übergriffen auf Nutztiere DANN Proben zur Identifizierung gesichert werden? In den Jahren 2015 bis 2017 wurden von insgesamt 36 Rissvorfällen an Nutztieren DANN Proben analysiert. 5. Gibt es ausreichend Rissgutachter in Mecklenburg-Vorpommern (bitte Anzahl angeben)? Derzeit sind zwölf Personen als geschulte Rissgutachter in Mecklenburg-Vorpommern tätig, die Kontaktdaten sind allgemein zugänglich: https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/ umwelt/natur/artenschutz/as_wolf.htm. Etwa drei bis vier weitere Personen sollen zukünftig noch ausgebildet werden, um der Ausbreitung des Wolfes Rechnung zu tragen und die räumliche Abdeckung des Landes weiter zu verbessern . Grundsätzlich konnten bisher alle gemeldeten Fälle zeitnah durch Rissgutachter (und/oder die Veterinärpathologen des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei) untersucht werden. 6. Werden aktuell sogenannte „Gegenproben“ an die von den Übergriffen betroffenen Tierhalter ausgehändigt? a) Wenn nicht, besteht die Absicht, dies in Zukunft zu realisieren? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Eine Aushändigung von „Gegenproben“ an die Tierhalter erfolgt nicht und ist nicht vorgesehen. Drucksache 7/1573 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Die Rissabstriche enthalten naturgemäß sehr wenig genetisches Material, sie müssen fachgerecht getrocknet und verschickt werden, um die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Analyse zu erhöhen. Daher ist es nicht praktikabel, das in den Rissabstrichen enthaltene limitierte Genmaterial zu teilen. Eine durch die zuständigen Landesbehörden beauftragte genetische Analyse beim deutschen Referenzlabor (Senckenberg Institut Gelnhausen) hat außerdem den Vorteil, dass dort eine umfangreiche Datenbank geführt wird, die gegebenenfalls eine Individualisierung und eine Herkunftsbestimmung von Wölfen zulässt.