Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/158 7. Wahlperiode 21.02.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Kooperation zwischen Hochschulen und privater Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie haben sich die Anteile privater Drittmittel, also Mittel der gewerblichen Wirtschaft zur Durchführung von Forschungsaufträgen und Einnahmen über Stiftungen und der über Stiftungslehrstühle, an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern seit 2006 entwickelt [bitte um Angabe in absoluten Zahlen, in Anteilen an den Drittmitteleinnahmen der Universität insgesamt und in Anteilen am Gesamtetat der jeweiligen Hochschule (Universitätsmedizin jeweils gesondert aufführen)]? Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald 1 2 3 4 5 Jahr Drittmittel durch private Wirtschaft TEUR Drittmittel durch Stiftungen und Stiftungsprofessuren TEUR Anteil Drittmittel (Spalte 2+3) an Drittmitteln gesamt % Anteil Drittmittel (Spalte 2+3) am Gesamtetat % 2006 955,1 3.782,8 32,8 6,8 2007 851,8 4.171,5 33,8 7,2 2008 998,6 4.415,5 33,6 7,4 2009 1.664,7 4.656,8 34,6 8,4 2010 1.705,1 5.087,0 29,6 8,0 2011 1.024,8 4.528,3 26,8 6,6 Drucksache 7/158 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Universitätsmedizin Greifswald 1 2 3 4 5 Jahr Drittmittel durch private Wirtschaft TEUR Drittmittel durch Stiftungen und Stiftungsprofessuren TEUR Anteil Drittmittel (Spalte 2+3) an Drittmitteln gesamt % Anteil Drittmittel (Spalte 2+3) am Gesamtetat % 2012 2.949,6 2.063,7 21,5 5,8 2013 1.674,2 1.802,3 16,1 4,0 2014 1.849,5 1.852,7 17,5 4,2 2015 1.948,1 1.739,3 17,0 4,1 2016 Angaben auf Grundlage der Erhebungen des Statistischen Landesamtes. Zahlen für 2016 liegen dort noch nicht vor. 1 2 3 4 5 Jahr Drittmittel durch private Wirtschaft TEUR Drittmittel durch Stiftungen und Stiftungsprofessuren TEUR Anteil Drittmittel (Spalte 2+3) an Drittmitteln gesamt % Anteil Drittmittel (Spalte 2+3) am Gesamtetat % 2006 3.442,0 751,0 32,2 11,6 2007 3.521,0 1.105,0 35,1 11,6 2008 3.173,0 1.408,0 30,5 11,3 2009 3.557,0 698,0 27,3 10,3 2010 2.467,0 727,0 15,9 7,2 2011 3.068,0 1.377,0 20,9 9,6 2012 2.638,0 1.183,0 19,9 8,0 2013 2.698,0 1.440,0 19,9 8,6 2014 2.233,0 1.116,0 18,5 6,7 2015 2.056,0 1.487,0 17,2 6,9 2016 2.407,0 1.230,0 15,8 6,8 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/158 3 Universität Rostock Universitätsmedizin Rostock 1 2 3 4 5 Jahr Drittmittel durch private Wirtschaft TEUR Drittmittel durch Stiftungen und Stiftungsprofessuren TEUR Anteil Drittmittel (Spalte 2+3) an Drittmitteln gesamt % Anteil Drittmittel (Spalte 2+3) am Gesamtetat % 2006 3.936,4 3.239,5 71,7 19,5 2007 3.682,8 1.728,7 62,8 14,2 2008 4.717,8 2.310,0 62,2 18,3 2009 3.997,0 1.716,0 44,1 14,3 2010 4.069,5 1.915,2 43,7 13,9 2011 3.046,5 2.173,0 44,2 11,8 2012 2.894,9 1.515,8 38,6 9,3 2013 2.249,4 1.786,5 28,5 8,6 2014 1.945,7 1.756,1 30,0 7,5 2015 2.063,5 2.434,4 41,1 8,8 2016* 2.532,9 1.341,0 47,0 7,0 * vorläufige Zahlen 1 2 3 4 5 Jahr Drittmittel durch private Wirtschaft TEUR Drittmittel durch Stiftungen und Stiftungsprofessuren TEUR Anteil Drittmittel (Spalte 2+3) an Drittmitteln gesamt % Anteil Drittmittel (Spalte 2+3) am Gesamtetat % 2006 4.600,6 305,5 25,4 6,0 2007 2.698,3 787,3 18,4 4,2 2008 5.588,3 1.192,3 27,0 8,1 2009 5.212,2 743,5 20,0 7,2 2010 5.235,1 949,2 20,5 7,2 2011 5.644,0 630,7 18,7 7,1 2012 6.216,2 660,4 18,6 7,8 2013 4.681,4 902,6 13,3 6,3 2014 5.085,8 875,9 11,2 6,5 2015 5.013,1 1.129,4 11,1 6,7 2016 5.373,3 949,8 16,1 5,9 Drucksache 7/158 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Hochschule für Musik und Theater Rostock Hochschule Neubrandenburg 1 2 3 4 5 Jahr Drittmittel durch private Wirtschaft TEUR Drittmittel durch Stiftungen und Stiftungsprofessuren TEUR Anteil Drittmittel (Spalte 2+3) an Drittmitteln gesamt % Anteil Drittmittel (Spalte 2+3) am Gesamtetat % 2006 0 -* -* -* 2007 0 0 0 0 2008 0 30,0 17,2 0,6 2009 0 60,0 22,6 1,2 2010 0 232,9 48,6 3,8 2011 0 86,0 35,0 1,4 2012 0 22,0 10,7 0,4 2013 0 2,0 1,0 0 2014 0 0 0 0 2015 0 10,0 4,7 0,2 2016 0 36,3 12,3 0,5 *Es liegen keine Zahlen vor. 1 2 3 4 5 Jahr Drittmittel durch private Wirtschaft TEUR Drittmittel durch Stiftungen und Stiftungsprofessuren TEUR Anteil Drittmittel (Spalte 2+3) an Drittmitteln gesamt % Anteil Drittmittel (Spalte 2+3) am Gesamtetat % 2006 71,2 146,6 19,1 1,5 2007 91,0 211,0 22,2 2,1 2008 105,3 228,7 15,8 2,1 2009 167,6 304,1 22,7 2,8 2010 149,8 186,5 12,8 1,6 2011 179,6 106,8 11,4 1,5 2012 130,5 134,2 12,5 1,4 2013 219,0 43,2 16,0 1,2 2014 323,8 14,7 13,3 1,3 2015 329,9 93,4 13,0 1,6 2016 317,4 91,3 11,6 1,6 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/158 5 Fachhochschule Stralsund Hochschule Wismar 1 2 3 4 5 Jahr Drittmittel durch private Wirtschaft TEUR* Drittmittel durch Stiftungen und Stiftungsprofessuren TEUR Anteil Drittmittel (Spalte 2+3) an Drittmitteln gesamt % Anteil Drittmittel (Spalte 2+3) am Gesamtetat % 2006 - 0 0 0 2007 - 98,9 8,0 0,8 2008 - 0 0 0 2009 252,7 0 54,0 2,0 2010 307,8 0 11,1 2,2 2011 271,0 0 6,2 1,9 2012 101,6 0 3,6 0,7 2013 158,8 0 6,7 1,1 2014 22,1 0 1,1 0,1 2015 11,9 1,0 0,5 0,1 2016 19,7 0 1,5 0,1 *Drittmittel aus privater Wirtschaft werden erst seit 2009 separat erfasst. 1 2 3 4 5 Jahr Drittmittel durch private Wirtschaft* TEUR Drittmittel durch Stiftungen und Stiftungsprofessuren TEUR Anteil Drittmittel (Spalte 2+3) an Drittmitteln gesamt % Anteil Drittmittel (Spalte 2+3) am Gesamtetat % 2006 - 0 0 0 2007 - 0 0 0 2008 - 15,0 0,4 0,1 2009 147,1 15,6 4,2 0,7 2010 68,0 17,9 2,8 0,4 2011 80,0 16,2 1,8 0,4 2012 1,1 18,1 0,3 0,07 2013 24,6 19,0 0,7 0,2 2014 38,0 18,8 0,9 0,2 2015 38,1 21,6 1,1 0,2 2016 ** 1,0 25,5 0,5 0,1 * Drittmittel aus privater Wirtschaft werden erst seit 2009 separat erfasst. ** vorläufige Zahlen Drucksache 7/158 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 2. Wie haben sich parallel dazu die Anteile öffentlicher Grundfinanzierung an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern seit 2006 entwickelt (bitte um Angabe in absoluten Zahlen und als Anteile an den Gesamteinnahmen)? a) Aus welchen Quellen setzen sich jeweils die Mittel der Grundfinanzierung zusammen? b) Wie hoch sind jeweils die Anteile in Prozent? Gemäß der amtlichen Hochschulfinanzstatistik haben sich die Einnahmen der Hochschulen (einschließlich Universitätsmedizin) aus der öffentlichen Finanzierung durch das Land wie folgt entwickelt: Jahr Betrag (ohne Universitätsmedizin ) Euro Anteile an den Hochschuleinnahmen (ohne Universitätsmedizin ) insgesamt % Betrag (einschließlich Universitätsmedizin ) Euro Anteile an den Hochschuleinnahmen (einschließlich Universitätsmedizin ) insgesamt % 2006 206.485.226 81,3 303.274.200 43,4 2007 203.863.040 79,9 315.553.945 42,4 2008 218.219.844 78,1 328.005.158 40,8 2009 264.805.691 79,4 373.271.827 43,3 2010 301.651.575 79,5 415.086.505 43,5 2011 315.374.274 78,2 441.788.831 44,4 2012 282.318.672 75,7 581.244.894 50,4 2013 308.478.793 77,5 465.002.836 43,8 2014 333.512.309 75,9 462.491.002 42,6 2015 328.681.967 74,2 464.544.046 41,7 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. Bei den Beträgen einschließlich der Universitätsmedizin in Greifswald und Rostock sind die Anteile der öffentlichen Finanzierung erheblich verringert. Das ist darauf zurückzuführen, dass der Betrieb der Universitätskliniken wesentlich durch Einnahmen aus der Krankenversorgung finanziert wird. Diese Finanzierungsquelle firmiert nicht unter den Einnahmen vom Träger. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/158 7 Zu a) und b) Die amtliche Hochschulfinanzstatistik teilt die Einnahmen der Hochschulen (einschließlich Universitätsmedizin) aus der öffentlichen Finanzierung wie folgt auf: Einnahmeart Anteile in Prozent 2012 2013 2014 2015 Grundfinanzierung für Lehre und Forschung (LuF) für laufende Zwecke 55,72 70,65 72,56 72,49 Grundfinanzierung für LuF für Investitionen 6,98 4,42 5,18 6,05 Ergänzungsfinanzierung für LuF aus Zentralkapiteln des Wissenschaftsministeriums für laufende Zwecke 2,80 4,62 5,95 6,69 Ergänzungsfinanzierung für LuF aus Zentralkapiteln des Wissenschaftsministeriums für Investitionen 0,77 1,14 2,07 2,26 Ergänzungsfinanzierung für LuF aus Fremdkapiteln 33,59 18,94 13,96 12,17 Andere Zuweisungen und Zuschüsse vom Träger für Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses 0,07 0,07 0,08 0,10 Andere Zuweisungen und Zuschüsse vom Träger für sonstige Studierende 0,02 0,02 0,06 0,11 Andere Zuweisungen und Zuschüsse vom Träger sonstiger Art 0,05 0,14 0,14 0,12 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. Die Darstellung der Anteile kann erst ab dem Jahr 2012 erfolgen, da in den Vorjahren noch keine maschinelle Aufbereitung der Ergebnisse der Hochschulfinanzstatistiken im Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern erfolgte. Es ist wiederum zu beachten, dass durch den Einbezug der beiden Universitätsmedizinen die Ergebnisse erheblich beeinflusst werden. Drucksache 7/158 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 3. Wie viele Kooperationsverträge und Kooperationsvereinbarungen zwischen Hochschulen bzw. Instituten oder einzelnen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern in Mecklenburg-Vorpommern und Unternehmen der Privatwirtschaft gibt es [bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen Hochschulen (Universitätsmedizin jeweils gesondert aufführen) und Instituten]? a) Welche finanziellen Vereinbarungen werden getroffen? b) Welche Verträge sind in welchem Umfang frei zugänglich? c) Nach welchen wirtschaftlichen Branchen gliedern sich die jeweiligen Kooperationspartner? Die Fragen 3, a), b) und c) werden jeweils nach den einzelnen Hochschulen getrennt beantwortet. Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Zum Stichtag 31.12.2016 flossen im Rahmen einer laufenden Kooperation bei 14 Projekten (einschließlich Auftragsforschung und Forschungsdienstleistung) Mittel von Unternehmen der Privatwirtschaft an die Universität. Zu a) Es handelt sich um Sponsoring-Verträge unter anderem zur Finanzierung des Preisgeldes für den Ideenwettbewerb und um Vorhaben im wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich der Universität. Die Vergütung der Universität wird daher in diesen Fällen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zu Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C198/01) auf Grundlage einer Vollkostenkalkulation zuzüglich Gewinnaufschlag ermittelt. Zu b) Die privaten Drittmittelgeber haben in aller Regel aufgrund von Wettbewerbsinteressen eine Veröffentlichung der Kooperationsverträge durch eine entsprechende Klausel ausgeschlossen. Eine Offenlegungspflicht hätte ihren Rückzug aus derartigen Projekten zur Folge. Zu c) Die Kooperationspartner stammen überwiegend aus folgenden Bereichen: Pharma-Branche, Biotechnologie, Saubere Technologien, Konsumgüterindustrie und Meteorologie . Die Geldgeber aus den drei Sponsoring-Vorhaben stammen aus den Branchen Finanzvertrieb , Unternehmensberatung und Wirtschaftsförderung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/158 9 Universitätsmedizin Greifswald Durchschnittlich werden pro Jahr rund 100 neue Kooperationsvereinbarungen mit Unternehmen der Privatwirtschaft im Bereich der Auftragsforschung geschlossen. Zu a) In der Regel werden privatwirtschaftliche Verträge abgeschlossen, bei denen für eine bestimmte Leistung ein vereinbartes Entgelt gezahlt wird. Zu b) Es wird auf die Antwort der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald zu Frage 3b) verwiesen. Zu c) Die weltweiten Kooperationsbeziehungen lassen sich vor allem den pharmazeutischen, biotechnologischen und medizintechnischen Industriezweigen zuordnen. Universität Rostock Die Universität Rostock berichtet von 44 Projekten der Auftragsforschung mit entsprechendem Mittelfluss. Nachrichtlich erwähnt sie 88 Kooperationen mit einem oder mehreren Partnern aus der Wirtschaft, die vom Land im Rahmen der Verbundforschung gefördert werden. Zu a) Es wird für die Projekte der Auftragsforschung auf die Antwort der Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald zu Frage 3a) verwiesen. Zu b) Es wird auf die Antwort der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald zu Frage 3b) verwiesen. Zu c) Die Kooperationspartner sind überwiegend folgenden Branchen zuzuordnen: Agrar- und Umweltwissenschaften, Informatik und Elektrotechnik, Maschinenbau und Schifftechnik, mathematisch-naturwissenschaftlicher Bereich. Drucksache 7/158 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Universitätsmedizin Rostock Zum Stichtag 31.12.2016 lagen 231 Verträge und Vereinbarungen mit Unternehmen der Privatwirtschaft vor. Zu a) Bei den Verträgen zwischen der Universitätsmedizin Rostock (UMR) und Unternehmen der Privatwirtschaft handelt es sich in der Regel um Vereinbarungen zur Auftragsforschung, u. a. um klinische und nichtklinische Studien sowie Forschung zum Einsatz von Medizinprodukten. Hier sind die gesetzlichen Regelungen, unter anderem das Arzneimittelgesetz und das Medizinproduktegesetz, zu beachten. Weiterhin ist zu beachten, dass Subventionierungen von Dienstleistungen oder Forschungsvorhaben aus öffentlichen Haushaltsmitteln der Universitäten oder Forschungseinrichtungen verhindert werden und dadurch möglichen privaten Anbietern von wissenschaftlichen Dienstleistungen unlautere Konkurrenz gemacht wird (siehe EU-Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation [2006/C 323/01]). Um eine Beihilfe (Subvention) aus öffentlichen Mitteln bei der Durchführung der Auftragsforschung auszuschließen, muss die Leistung entweder zum Marktpreis oder durch eine Kalkulation inklusive Vollkosten plus einer angemessenen Gewinnspanne erbracht werden. Dies wird bei den Vereinbarungen der Universitätsmedizin Rostock mit der Privatwirtschaft stets berücksichtigt. Zu b) Es wird auf die Antwort der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald zu Frage 3b) verwiesen. Zu c) Die jeweiligen Kooperationspartner stammen vor allem aus den Branchen der Pharmaindustrie, der Medizinproduktehersteller und der Biotech-Unternehmen. Hochschule für Musik und Theater Rostock Es existieren keine derartigen Kooperationen mit Unternehmen der Privatwirtschaft. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/158 11 Hochschule Neubrandenburg Es gibt derzeit fünf Kooperationen mit Eigenbetrieben von öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften . Daneben bestehen acht Kooperationsverträge mit An-Instituten, die rechtlich selbstständig und überwiegend privatrechtlich organisiert sind. Zudem besteht eine Kooperation mit der Zentrum für Ernährung und Lebensmitteltechnologie gGmbH. Die Hochschule Neubrandenburg unterhält ferner vertraglich vereinbarte Kooperationen mit einer fluktuierenden Zahl von Unternehmen im Rahmen der Durchführung von dualen und „additiven“ Studiengängen. Im Übrigen bestehen zehn Kooperationsverträge in Bezug auf bestimmte Lehr- und Forschungsthemen mit privatrechtlich organisierten Gesellschaften und Unternehmen. Zu a) In der Regel werden in den Kooperationsverträgen keine finanziellen Vereinbarungen getroffen. Zu b) Es wird auf die Antwort der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald zu Frage 3b) verwiesen. Zu c) Die Kooperationspartner sind überwiegend folgenden Branchen zuzuordnen: Agrarwirtschaft, Ernährung und Lebensmitteltechnologie, Diätetik, Pflege- und Krankenhausmanagement, Soziale Arbeit. Fachhochschule Stralsund Es bestehen 20 Kooperationsverträge beziehungsweise -vereinbarungen. Zu a) Es wird die Höhe der Vergütung an die Fachhochschule Stralsund als Auftragnehmer und die dafür zu erbringende Leistung vereinbart. Zu b) Es wird auf die Antwort der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald zu Frage 3b) verwiesen. Drucksache 7/158 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Zu c) Die Kooperationspartner sind überwiegend folgenden Branchen zuzuordnen: Maschinenbau, Elektrotechnik, Erneuerbare Energien, Automotive, Logistik, IT, Consulting. Hochschule Wismar Im Jahr 2015 gab es an der Hochschule Wismar 48 derartige Kooperationen einschließlich Projekten der Verbundforschung. Zu a) Nach Auskunft der Hochschule werden keine finanziellen Vereinbarungen zwischen der Hochschule Wismar und Unternehmen der Privatwirtschaft getroffen. Zu b) Es wird auf die Antwort der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald zu Frage 3b) verwiesen. Zu c) Die Kooperationspartner sind den Branchen Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften und Gestaltung zuzuordnen. 4. Gibt es Kooperationsverträge bzw. Vereinbarungen, die den Unternehmen Befugnisse einräumen, die die Freiheit von Forschung und Lehre, insbesondere die Mitsprache bei der Konzeption von Lehrveranstaltungen , die Entsendung von Lehrbeauftragten, Einfluss auf die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, die Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmen an Prüfungen sowie exklusive Vermarktungs- und Verwertungsrechte, beeinträchtigen könnten? Kooperationsverträge beziehungsweise Vereinbarungen, die Projektpartnern Befugnisse des Eingriffs in die Wissenschaftsfreiheit einräumen, gibt es an den Hochschulen im Land nicht. In Bezug auf die Veröffentlichung von Ergebnissen sowie die Vermarktungs- und Verwertungsrechte gibt es an den Hochschulen und Universitätsmedizinen jedoch verschiedene Formen, die Kooperationsverträge entsprechend den Grundrechten der Beteiligten auszugestalten . Folgende Beispiele werden genannt: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/158 13 An der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald beispielsweise sind besondere Regelungen zur Veröffentlichung von Ergebnissen in Kraft. Da der Auftraggeber häufig vertrauliche Informationen einbringt, bedarf die Veröffentlichung der Ergebnisse einer Abstimmung zu deren Inhalt und Zeitpunkt. Weiterhin erhält der Auftraggeber - dem Sinn des Auftragsforschung- und Dienstleistungsvertrages entsprechend - in der Regel die exklusiven Nutzungsrechte an den Ergebnissen, da er bei Auftragsforschungs- und Dienstleistungsverträgen das volle wirtschaftliche Risiko trägt. Der Universität verbleibt jedoch meistens das Recht, die Ergebnisse für weitere nicht kommerzielle Forschungszwecke zu verwenden. Die Industriepartner der Universitätsmedizinen ermöglichen, dass die Hochschule ihre Forschungsergebnisse veröffentlicht. Allerdings sind Einschränkungen (beispielsweise in Form zeitlich begrenzter Zustimmungsvorbehalte) möglich, um wettbewerbliche, insbesondere auch patentrechtliche Belange ausreichend zu berücksichtigen. Bezüglich der Vermarktungs- und Verwertungsrechte existieren, vor dem Hintergrund bereits bestehender Rechte, zumeist projektspezifische Regularien. Eine Abtretung von Verwertungsrechten gegen Entgelt ist möglich; in den meisten Fällen verbleibt jedoch ein akademisches Nutzungsrecht für Forschung und Lehre. Eine Übertragung der Rechte an geistigem Eigentum sowie die Regelung zu einer angemessenen, marktüblichen Vergütung gemäß Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation erfolgt für den Fall des Entstehens gemeldeter schutzrechtsfähiger Ergebnisse in separaten Vereinbarungen. An der Fachhochschule Stralsund werden unterschiedliche Regelungen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten sowie zur Veröffentlichung von Ergebnissen getroffen. Diese werden beispielsweise in Form von unentgeltlichen nicht übertragbaren Nutzungsrechten für den Auftragnehmer, als zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für Zwecke der Forschung und Lehre für den Auftragnehmer oder als unbeschränktes Nutzungsrecht für den Auftraggeber festgelegt. Weiterhin kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Eigentum an Arbeitsergebnissen und sämtlichen übertragbaren Rechten daran übertragen, wobei der Auftragnehmer auf die Geltendmachung des urheberrechtlichen Erstveröffentlichungsrechtes verzichtet. 5. Welche Kontrollmaßnahmen ergreift die Landesregierung, um sicherzustellen , dass Unternehmen in Kooperationsverträgen bzw. Vereinbarungen keine Befugnisse eingeräumt werden, die die Freiheit von Forschung und Lehre beeinträchtigen? Die Kooperationsverträge der Hochschulen mit Drittmittelgebern werden auf der Grundlage von Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschlossen. Im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüft das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bei Verdacht auf Nichteinhaltung der besonderen verfassungsmäßigen Belange von Wissenschaft, Forschung und Lehre den Sachverhalt und wirkt auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben hin. Eine Notwendigkeit für Kontrollmaßnahmen darüber hinaus wird nicht gesehen. Drucksache 7/158 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 14 6. Wie viele Stiftungsprofessuren gibt es an den Hochschulen bzw. Instituten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (bitte jeweils die Professuren und Stifter nennen)? Folgende Stiftungsprofessuren aus privatwirtschaftlichen Mitteln sind zu nennen: Professur Stifter Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Heisenberg-Professur „Experimentelle Pflanzenökologie“ VolkswagenStiftung Universitätsmedizin Greifswald W2-Professur „Nephrologie“ Keine Angabe, weil der Stifter nicht genannt werden möchte. W1-Professur „Klinische Pharmakologie von Transporterproteinen“ Mehrere kleine und mittelständische Unternehmen der Region W2-Lichtenberg-Stiftungsprofessur für „Experimentelle Hämostaseologie“ VolkswagenStiftung W1-Professur „Klinische Immunhämatologie und Hämostaseologie“ Gesellschaft von Freunden und Förderern der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Universität Rostock W3-Professur „Windenergietechnik“ Nordex SE W3-Professur „Wasserwirtschaft“ EURAWASSER Nord GmbH Universitätsmedizin Rostock W3-Stiftungsprofessur „Naturheilkunde“ Barmer Ostseeklinik Grömitz GmbH & Co. KG STEIGERWALD Arzneimittel GmbH PASCOE pharmazeutische Präparate GmbH URSAPHARM Arzneimittel GmbH Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG Dr. Ebel-Fachkliniken GmbH & Co. Moorbad Bad Doberan KG Ostseeklinik Zingst Reha Immobilien GmbH Ardeypharm GmbH Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde e.V. Engelhard Arzneimittel GmbH & Co. KG St. Leonhards-Vertriebs GmbH & Co. KG Barmer Ostseeklinik Prerow W3-Stiftungsprofessur „Neuroimmunologie“ Bayer Vital GmbH octapharma GmbH Roche Pharma AG CSL Behring GmbH Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/158 15 7. Welche Kontrollmaßnahmen ergreift die Landesregierung, um sicherzustellen , dass Stiftern von entsprechenden Professuren keine Befugnisse eingeräumt werden, die die Freiheit von Forschung und Lehre beeinträchtigen? Berufungsverfahren für Stiftungsprofessuren werden durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Rahmen seiner Rechtsaufsicht auf die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben geprüft. Dazu zählt unter anderem, dass Stifter in den Berufungskommissionen der Hochschulen lediglich beratende Funktionen einnehmen dürfen und daher nicht in die Freiheit von Forschung und Lehre eingreifen können. 8. Bewertet die Landesregierung die Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes , die in § 75 Absatz 6 „eine öffentlich zugängliche Forschungsdatenbank für Drittmittelprojekte, die mindestens alle Projekttitel, wesentliche Inhalte und Zielsetzungen von Drittmittelprojekten , die Identität der Drittmittelgeber, die Fördersumme und die Laufzeit der Projekte umfasst“ festschreibt, als geeignetes Mittel, um bei Drittmittelprojekten für mehr Transparenz zu sorgen? a) Wenn ja, beabsichtigt die Landesregierung im Rahmen der Novellierung des Landeshochschulgesetzes eine öffentlich zugängliche Forschungsdatenbank für Drittmittelprojekte festzuschreiben? b) Wenn nicht, welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung im Rahmen der Novellierung des Landeshochschulgesetzes zu ergreifen, um für mehr Transparenz bei Drittmittelprojekten zu sorgen? Aus Sicht der Landesregierung ist es nicht erforderlich, bei Drittmittelprojekten für mehr Transparenz zu sorgen, als gegenwärtig vorhanden. Sollten sich gleichwohl entsprechende Handlungsnotwendigkeiten ergeben, würde eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung und Pflege einer öffentlich zugänglichen Forschungsdatenbank nicht als das am besten geeignete Mittel betrachtet. Zu a) Siehe Antwort zu Frage 8. Drucksache 7/158 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 16 Zu b) Die Landesregierung beabsichtigt nicht, die Drittmittelforschung im Rahmen der Novellierung des Landeshochschulgesetzes stärker zu reglementieren. Das Landeshochschulgesetz stellt in § 48 Absatz 1 den Grundsatz auf, dass die Forschungstätigkeit der Hochschulen öffentlich ist. Durch diese Bestimmung ist klargestellt, dass Transparenz und Offenheit handlungsleitende Zielstellungen sind, auch in der Drittmittel- und Auftragsforschung. Aus Sicht der Landesregierung wäre bei feststellbaren Desideraten in diesem Bereich ein dialogorientiertes, untergesetzliches Verfahren, das auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft im Interesse des Landes nicht beschädigt, einer starren gesetzlichen Regelung vorzuziehen.