Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1599 7. Wahlperiode 31.01.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Qualifizierung von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung und Zuerkennung der Lehrbefähigungen und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Anzahl von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung arbeitet im 1. Halbjahr 2017/2018 an den öffentlichen allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen des Landes (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen , Berufsschulstandorten und Schularten angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 der Drucksache 7/1563 verwiesen. Die Ergänzungen zu den Berufsschulstandorten sind angefügt. Darüber hinaus kann die Anzahl der Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung an öffentlichen Beruflichen Schulen in Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte des Schuljahres 2017/18 getrennt nach Standorten der folgenden Übersicht entnommen werden: Standort (Stammsitz) Anzahl der Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung an öffentlichen Beruflichen Schulen in Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte des Schuljahres 2017/18 Greifswald 10 Güstrow 9 Parchim 2 Neubrandenburg 24 Neustrelitz 5 Drucksache 7/1599 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Standort (Stammsitz) Anzahl der Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung an öffentlichen Beruflichen Schulen in Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte des Schuljahres 2017/18 Rostock 16 Schwerin 13 Stralsund 7 Waren (Müritz) 5 Wolgast 5 Wismar 7 Pasewalk 2 Summe: 105 Quelle: SIP Modul PersysRedesign Oktober 2017 2. Welche Anzahl der in der Antwort zu Frage 1 bezeichneten Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung ist a) befristet auf einer unbefristet besetzbaren Stelle und b) unbefristet beschäftigt? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 der Drucksache 7/1563 verwiesen. 3. Welche Anzahl der in der Antwort zu Frage 2 a) bezeichneten befristet Beschäftigten hat an der grundlegenden pädagogischen Qualifizierung teilgenommen bzw. nimmt derzeit an dieser Qualifizierung teil? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 der Drucksache 7/1563 verwiesen. 4. Welche Anzahl von neu eingestellten Lehrkräften im Sinne des § 1 Abs. 5 LehBAVO M-V, denen bis zum 01.12.2017 eine Lehrbefähigung zuerkannt worden ist, a) erfüllt die Voraussetzungen des § 6 LehBAVO M-V, b) erfüllt die Voraussetzungen des § 6 LehBAVO M-V nur teilweise, indem sie die Mindestbeschäftigungsdauer erreicht, jedoch den Nachweis des Kolloquiums gemäß § 7 Abs. 2 LehBAVO M-V bis zum Zeitpunkt der Zuerkennung nicht nachweisen konnte? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 der Drucksache 7/1563 verwiesen.