Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Oktober 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/16 7. Wahlperiode 02.11.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes in den Jahren 2015 und 2016 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Anträge zur Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht (Lernförderung) wurden im Jahr 2015 und im Jahr 2016 bis zum 30. September 2016 im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes gestellt (bitte getrennt nach Kreisen und kreisfreien Städten angeben)? Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe, zu denen auch die schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung (siehe zum Beispiel § 28 Absatz 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)) zählt, handelt es sich um kommunale Aufgaben. Im Bereich des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) gibt es keine statistische Erfassungsregelung für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets und für entsprechende Anträge, somit auch nicht für Anträge auf ergänzende angemessene Lernförderung. Für den Bereich des SGB II erfolgt in der Statistik nach § 53 SGB II monatlich die Erfassung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, die für den jeweiligen Monat bewilligt worden sind. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, Landtagsdrucksache 6/5280 vom 19.04.2016 verwiesen. Drucksache 7/16 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In Bezug auf Bildung- und Teilhabeleistungen nach dem 3. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt - werden nach Information des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern derzeit nur Angaben zur Anzahl der Empfänger dieser Leistungen zum Stichtag 31.12. des Jahres für den Monat Dezember erhoben. Für Dezember 2015 liegen die Daten noch nicht vor. Angaben zur Anzahl der Empfänger von Bildung- und Teilhabeleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - werden seit dem Berichtsjahr 2015 durch das Statistische Bundesamt quartalsweise erhoben. Aus der Statistik ergeben sich hinsichtlich der ergänzenden Lernförderung für das erste Quartal 2015 zwei Empfänger, für das zweite Quartal 2015 ein Empfänger und für das dritte und vierte Quartal 2015 sowie für das erste Quartal 2016 kein Empfänger. Für den Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes erfolgt seit Anfang 2016 eine statistische Erfassung beim Statistischen Bundesamt. Die Daten zu bewilligten Leistungen werden bundesweit monatlich erfasst, sind quartalsweise als Summe der monatlichen Bewilligungen auch als Länderdaten ausgewiesen und unter der folgenden Internetadresse zugänglich https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Asylbewerberleistungen/Leist ungenBildungTeilhabe.html. Nach Information des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern gliedern sich die Quartalswerte im 1. und 2. Quartal 2016 wie folgt auf die Landkreise und kreisfreien Städte auf: Lernförderung für Asylbewerber 2016 Anzahl der Personen je Quartal (Summe der monatlichen Leistungen) 1. Quartal 2016 2. Quartal 2016 Rostock 19 29 Schwerin 3 2 Mecklenburgische Seenplatte 80 114 Landkreis Rostock 0 0 Vorpommern-Rügen 11 12 Nordwestmecklenburg 1 0 Vorpommern-Greifswald 9 7 Ludwigslust-Parchim 0 5 Summe: 123 169 Weitere Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/16 3 2. Wie viele der mit Frage 1 benannten Anträge zur Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht (Lernförderung) im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes wurden a) bewilligt, b) teilweise bewilligt und c) nicht bewilligt (bitte getrennt nach Kreisen und kreisfreien Städten angeben)? 3. Welches sind die zehn häufigsten Begründungen, die zur Ablehnung der vorbenannten Anträge geführt haben? Zu 2, a), b), c) und 3 Der Landesregierung liegen hierzu keine über die Antwort zu Frage 1 hinausgehenden Informationen vor.