Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/160 7. Wahlperiode 03.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Ausbringung der zusätzlichen Planstellen gemäß Haushaltsgesetz 2016/2017 und Entwicklung der Schüler-Lehrer-Relation und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Im Landeshaushalt 2016/2017 sind im Bereich des Ministeriums für Bildung , Wissenschaft und Kultur gemäß § 8 Absatz 18 Haushaltsgesetz 173 zusätzliche Planstellen zur Ausbringung für das Schuljahr beantragt. Diese Stellen sind bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgebracht. 1. Zu welchem Zeitpunkt werden diese Planstellen ausgebracht und ausgeschrieben? Gemäß § 8 Absatz 18 des Haushaltsgesetzes 2016/2017 darf das Finanzministerium auf Antrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in dem notwendigen Umfang zusätzliche Stellen oder Planstellen für Lehrkräfte ausbringen, wenn die Schülerzahlen über der der Planung zugrunde liegenden Schülerzahl liegen. Liegt die Schülerzahl unter der der Planung zugrunde liegenden Schülerzahl, sind entsprechende Stellen und Personalausgaben zu sperren. Drucksache 7/160 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Weiterhin können monatlich bei sich ändernden Schülerzahlen nichtdeutscher Herkunftssprache Anpassungen der Stellen oder der Planstellen vorgenommen werden. Durch das Finanzministerium sind im Schuljahr 2016/2017 rückwirkend zum 01.08.2016 im Bereich der allgemein bildenden Schulen unter Berücksichtigung der Anzahl an Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache mit Förderbedarf 239 Stellen zusätzlich ausgebracht worden. Im beruflichen Bereich wurden aufgrund einer gegenüber der Planung niedrigeren Schülerzahl ohne Berücksichtigung der Schülerinnen und Schüler im Berufsvorbereitungsjahr Ausländer rückwirkend zum 01.08.2016 66 Stellen gesperrt. Demgegenüber wurden jedoch für die Beschulung der Schülerinnen und der Schüler im Berufsvorbereitungsjahr Ausländer 57 Stellen zum 01.08.2016 zusätzlich ausgebracht. Hier erfolgte eine gesonderte Betrachtung, da aufgrund der besonderen Beschulung im Berufsvorbereitungsjahr Ausländer/Ausländerinnen eine andere Schüler-Lehrer-Relation zur Anwendung kommen muss. Somit stehen im Schulbereich für das Schuljahr 2016/2017 gemäß § 8 Absatz 18 des Haushaltsgesetzes 2016/2017 in der Summe 230 Stellen zusätzlich zur Verfügung. Bezüglich der Ausschreibung dieser Stellen wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/61 verwiesen. 2. Zu welchem Zeitpunkt werden die Planstellen für jeweils welche Bereiche der Unterrichtsversorgung verwendet? Aufgrund der bereits unterjährig im Schuljahr 2015/2016 zu verzeichnenden Schülerzahlerhöhung, insbesondere an Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache mit Förderbedarf, die eine Teilmenge der Gesamtschülerzahl zum 01.08.2016 darstellen, erfolgte ein Teil der Ausschreibungen bereits im Schuljahr 2015/2016 und zum 01.08.2016. Gleichzeitig wurden den zuständigen Schulbehörden als Vorsorge für eine weiter ansteigende Schülerzahl in diesem Bereich Stellen frühzeitig vor Beginn des Schuljahres 2016/2017 bereitgestellt, die bis zum Entstehen eines konkreten Bedarfes für Vertretungsunterricht eingesetzt werden. Zudem wurden als Vorsorge für eine insgesamt steigende Schülerzahl und für das Vorziehen von Einstellungen, die zum 01.08.2017 erforderlich würden, Einstellungen von Lehrkräften, insbesondere in Mangelfächern realisiert, die bis zur Entstehung von Bedarfen ebenfalls für Vertretungsunterricht genutzt werden. 3. Auf welche Summen belaufen sich die finanziellen Mittel für die 173 Planstellen pro Monat? Rechnerisch ergibt sich für die in Frage 1 genannten 173 Planstellen/Stellen bei Anwendung eines Personalkostensatzes von 74.900 Euro pro Jahr monatlich ein Betrag von 1.039.110 Euro (173 x 74,9/12,47 = 1.039.110 Euro). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/160 3 4. Wie hat sich in den Schuljahren 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 die Schüler-Lehrer-Relation an den allgemein bildenden öffentlichen Schulen entwickelt (bitte getrennt nach Schularten angeben)? Die Schüler-Lehrer-Relationen an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen getrennt nach Schularten können für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 der folgenden Tabelle entnommen werden. Schulart Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Grundschule 17,0 17,0 Regionale Schule 12,9 12,9 Gymnasium 15,0 14,6 Integrierte Gesamtschule 13,1 12,9 Förderschule 7,4 7,1 Abendgymnasium 17,1 17,4 Gesamt 13,9 13,9 Die Berechnung der Schüler-Lehrer-Relationen für das Schuljahr 2016/2017 ist noch nicht abgeschlossen , da die für die Berechnung relevanten Auswertungen vom Statistischen Amt noch nicht vorliegen.