Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1601 7. Wahlperiode 02.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Krankheitstage und nicht voll einsatzfähige Beamte im Polizeivollzugsdienst und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Krankheitstage im Polizeivollzugsdienst wurden seit 2010 jährlich erfasst (bitte Gesamtzahl der Krankheitstage, Krankheitstage mit Krankenschein und Krankheitstage ohne Krankenschein sowie für jedes Jahr die Gesamtzahl der Polizeivollzugsbeamten zum 1. Januar des jeweiligen Jahres aufführen)? Die Gesamtzahl der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (PVB, d. h. ohne Polizeiverwaltungsdienst, Stand 1. Januar des Jahres - ohne FHöVPR Güstrow und Ministerium für Inneres und Europa) spiegelt das Personalentwicklungskonzept der Landesregierung für die Landesverwaltung wieder. Aufgrund der Mehreinstellungen in den Polizeidienst im Jahr 2016 wird die Gesamtzahl der PVB im Jahr 2019 wieder ansteigen: Jahr Anzahl PVB 2010 5.202 2011 5.097 2012 5.021 2013 4.978 2014 4.955 2015 4.911 2016 4.851 2017 4.837 Drucksache 7/1601 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In der Krankenstatistik der Landespolizei werden die Krankentage unterschieden in „Krankentage mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Krankentage aufgrund eines stationären Aufenthalts (Krankenhaus)“, „Krankentage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ und „Krankentage gesamt“. Die Krankentage der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow (FHöVPR Güstrow) sowie des Ministeriums für Inneres und Europa sind in der Statistik nicht ausgewiesen. Jahr Krankentage mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und stationärer Aufenthalt (Krankenhaus) Krankentage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Gesamt 2010 152.570 4.900 157.470 2011 138.754 4.629 143.383 2012 155.310 5.014 160.324 2013 166.936 5.522 172.458 2014 168.794 5.872 174.666 2015 162.756 7.652 170.408 2016 169.465 8.393 177.858 Für das Jahr 2017 werden die statistisch relevanten Daten noch erfasst. 2. Wie stellt sich die Zahl der Krankheitstage in Relation zur Beschäftigtenzahl im Polizeivollzugsdienst zum 1. Januar des jeweiligen Jahres aufgeschlüsselt nach den Altersgruppen unter 30 Jahre, 30 - 40 Jahre, 40 - 50 Jahre und über 50 Jahre in den Jahren 2010 bis 2017 dar? Für den angefragten Zeitraum ergibt sich folgende Darstellung: 2016 Alterskohorte Anzahl PVB Krankentage Durchschnittliche Krankentage pro PVB im Jahr 51 + 1.936 94.734 48,93 41 - 50 1.261 47.385 37,58 31 - 40 975 24.813 25,45 bis 30 679 10.926 16,09 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1601 3 2015 Alterskohorte Anzahl PVB Krankentage Durchschnittliche Krankentage pro PVB im Jahr 51 + 2.038 87.427 42,90 41 - 50 1.365 51.557 37,77 31 - 40 943 23.862,5 25,30 bis 30 565 7.562 13,38 2014 Alterskohorte Anzahl PVB Krankentage Durchschnittliche Krankentage pro PVB im Jahr 51 + 1.769 88.855 50,23 41 - 50 1.626 49.044 30,16 31 - 40 951 26.276 27,63 bis 30 609 10.491 17,23 2013 Alterskohorte Anzahl PVB Krankentage Durchschnittliche Krankentage pro PVB im Jahr 51 + 1.677 86.701 51,70 41 - 50 1.771 52.577 29,68 31 - 40 947 23.135 24,42 bis 30 583 10.045 17,23 2012 Alterskohorte Anzahl PVB Krankentage Durchschnittliche Krankentage pro PVB im Jahr 51 + 1.838 75.724 41,20 41 - 50 1.776 53.903 30,35 31 - 40 931 22.141 23,78 bis 30 476 8.556 17,97 Vor dem Jahr 2012 gibt es in der Polizei keine statistisch verwertbaren Daten zu Krankentagen in den Altersgruppen. Drucksache 7/1601 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Wie hoch war die über jedes Gesamtjahr zwischen 2010 und 2017 festgestellte tägliche Anzahl von nicht voll einsatzfähigen Polizeivollzugsbeamten ? Der Begriff „nicht voll einsatzfähig“ ist nicht eindeutig und einer Auslegung zugänglich. Wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt Polizeivollzugskräfte nicht „voll einsatzfähig“ sind, bedeutet dies nicht, dass sie krank sind und ihre Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellen. Die Arbeit in der Landespolizei wird entweder im Schichtdienst oder im Tagesdienst abgeleistet. Die Personen , die aus ärztlicher Sicht nicht für den Schichtdienst geeignet sind, werden im Tagesdienst, insbesondere in den Dienststellen der Kriminalpolizei eingesetzt. Die Zahl der „nicht voll einsatzfähigen Polizeivollzugsbeamten“ hat daher keine Aussagekraft im Hinblick auf die Abwesenheit vom Arbeitsplatz. Maßgeblich hierfür ist allein die Zahl der Krankentage. Im Übrigen wird zu „nicht voll einsatzfähigen Polizeivollzugsbeamten“ keine Statistik geführt, es liegen auch keine auswertbaren Daten vor. 4. Wie hoch war die über jedes Gesamtjahr zwischen 2010 und 2017 festgestellte tägliche Anzahl von nicht voll einsatzfähigen Polizeivollzugsbeamten in den einzelnen Dienststellen in Relation zur Beschäftigtenzahl im Polizeivollzugsdienst zum 1. Januar des jeweiligen Jahres in diesen Dienststellen? Zur Statistik zu „nicht voll einsatzfähigen Polizeivollzugsbeamten“ wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Beschäftigtenzahl im Polizeivollzugsdienst zum 1. Januar eines Jahres wurde in der Beantwortung zu Frage 1 dargestellt.