Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1602 7. Wahlperiode 31.01.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der BMV Muslimischer propalästinensischer Antisemitismus und ANTWORT der Landesregierung Bei den Demonstrationen mit tausenden Teilnehmern am 8. und 10. Dezember 2017 in Berlin gegen die Anerkennung Jerusalems als israelische Hauptstadt durch die US-amerikanische Regierung kam es zu israelbezogenen , antisemitischen Ausschreitungen durch vorwiegend propalästinensische junge Männer in Form des Verbrennens von israelischen Fahnen und „Khaybar“-Sprechchören. Angemeldet wurden die Demonstrationen unter anderem von der „Milli Görus“-Bewegung. So berichtete es der SPIEGEL am 11. Dezember 2017. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/berlin-antisemitismus-bei-protest -gegen-jerusalem-beschluss-die-fakten-a-1182687.html 1. Wie viele registrierte Übergriffe und Vorfälle, die auf islamischen und/oder propalästinensischen Antisemitismus zurückzuführen sind, gab es in den Jahren 2012 - 2017 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Der Landesregierung sind keine Übergriffe und Vorfälle aus den Jahren 2012 bis 2017 im Land bekannt, die auf islamischen und/oder propalästinensischen Antisemitismus zurückzuführen sind. Drucksache 7/1602 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wird die „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e. V. (IGMG)“ vom Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern überwacht? Wenn ja, warum? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Strukturen der IGMG in Mecklenburg- Vorpommern vor. 3. Welche anderen Vereine und Organisationen werden aufgrund ihres islamischen und/oder propalästinensischen Antisemitismus vom Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern beobachtet? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Welche weiteren verfassungsschutzrechtlichen Erkenntnisse gibt es über Aktivitäten der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e. V. (IGMG)“ oder ähnlicher Vereine und Organisationen in Mecklenburg- Vorpommern? a) Gibt es Verflechtungen zur islamistischen Szene? b) Wenn ja, welche? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Wie im Verfassungsschutzbericht 2016 ausgeführt (Seite 118), lassen sich einzelne Personen in Mecklenburg-Vorpommern der „Türkischen Hizbollah“ zurechnen. Weitere Kenntnisse zu Strukturen oder Aktivitäten von islamistischen Organisationen im Land liegen der Landesregierung nicht vor. Die Erkenntnisse zur „Türkischen Hizbollah“ sind nicht veröffentlichungsfähig. Auf die Zuständigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß §§ 27 fortfolgende des Landesverfassungsschutzgesetzes wird verwiesen. 5. In welchen Landesteilen und Städten sind diese Vereine und Organisationen besonders aktiv und in welcher Form? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1602 3 6. Ist eine Zunahme der antisemitischen Vorfälle aus der vorgenannten Personengruppe zu verzeichnen? Wenn ja, wie äußert sich diese? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.