Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1603 7. Wahlperiode 05.02.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der BMV Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Mit der Verwaltungsvorschrift Gesundheitserziehung, Sucht- und Gewaltprävention an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 20. November 2007 verfügen die Schulen über eine Arbeitsgrundlage, in der die Ziele und Aufgaben der schulischen Prävention im Rahmen des Bildungs-und Erziehungsauftrages der Schulen erläutert sind. 1. Wie viele Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden in den Jahren 2012 - 2017 in Mecklenburg-Vorpommern registriert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Aus der nachfolgenden Übersicht ergibt sich die Anzahl der bei der Polizei erfassten Rauschgiftdelikte . Rauschgiftdelikte nach Betäubungsmittelgesetz Berichtsjahr erfasste Fälle 2012 4.385 2013 3.913 2014 4.946 2015 4.732 2016 5.464 Drucksache 7/1603 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Aus der nachfolgenden Übersicht ergibt sich die Anzahl der bei den Staatsanwaltschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern neu eingegangenen Ermittlungsverfahren betreffend Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz: Jahr Staatsanwaltschaften insgesamt 2012 4.175 2013 4.404 2014 4.958 2015 5.363 2016 5.893 Für das Jahr 2017 liegen der Landesregierung noch keine statistisch aufbereiteten Zahlen vor. 2. Wie viele dieser Verstöße wurden von Personen unter 18 Jahren begangen? Aus der nachfolgenden Übersicht ergibt sich die Anzahl der Tatverdächtigen (TV) unter 18 Jahren in Bezug auf die bei der Polizei erfassten Rauschgiftdelikte. Rauschgiftdelikte nach Betäubungsmittelgesetz Berichtsjahr Fälle Anzahl der Fälle mit TV unter 18 Jahren 2012 4.385 376 2013 3.913 431 2014 4.946 555 2015 4.732 625 2016 5.464 882 Eine Erfassung der bei den Staatsanwaltschaften eingegangenen Ermittlungsverfahren explizit gegen Personen unter 18 Jahren erfolgt nicht. Zur Beantwortung der Frage wäre eine händische Auswertung der Akten der über 23.000 Fälle betreffend die Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz erforderlich. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1603 3 3. Wie viele dieser Verstöße gab es an den Schulen in Mecklenburg- Vorpommern und in welchen in den Jahren 2014 - 2017 (bitte nach Jahren und Schulen aufschlüsseln)? Die Landesregierung erfasst Daten zu meldepflichtigen Vorfällen nach der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen Mecklenburg- Vorpommerns vom 29. Januar 2010. Zum Bereich der meldepflichtigen Vorfälle gehören zum Beispiel Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Schulen sind verpflichtet, alle meldepflichtigen Vorfälle entsprechend dieser Verwaltungsvorschrift der zuständigen Schulbehörde sowie dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur umgehend zu melden (Meldebogen A und Meldebogen B). Grundsätzlich werden alle gemeldeten Vorfälle in der obersten Schulbehörde statistisch erfasst, schulaufsichtlich und (sofern angezeigt) schulpsychologisch begleitet. In den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 wurden die gemeldeten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz statistisch nicht nach Schularten erfasst. In diesen Schuljahren beschränkte sich die statistische Erhebung auf die Kategorie „Vorkommnis mit Drogen/Alkohol“. Schuljahr Anzahl gemeldeter Vorkommnisse in der Kategorie „Vorkommnis mit Drogen/Alkohol“ Grundschule Förderschule Regionale Schule Gymnasium/ Integrierte Gesamtschule / Kooperative Gesamtschule Berufliche Schule gesamt 2014/2015 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 11 2015/2016 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 7 2016/2017 0 3 7 4 0 14 4. Welche Erkenntnisse gibt es über das sogenannte „Dealen“ von Stoffen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern? Eine gesonderte Erfassung und Auswertung derartiger Straftaten an Schulen findet durch die Landesregierung nicht statt. Gegenwärtig liegen der Landesregierung keine validen Erkenntnisse zum sogenannten „Dealen“ von Stoffen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern vor. Drucksache 7/1603 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Allen öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern steht ein Notfallplan zur Verfügung. Dieser gibt Hilfestellung und Handlungsorientierung für den Ernstfall. Er dient der Gewährleistung eines landeseinheitlichen Standards im Umgang mit Notfällen an öffentlichen Schulen durch verbindliche Handlungsanweisungen und abgestimmte Maßnahmen der Verantwortungsträger , insbesondere Schule - Polizei - Jugendamt. 5. Welche Präventionsmaßnahmen werden vonseiten der Landesregierung getroffen und gefördert, um die Kinder und Jugendlichen in den Schulen über die Schädlichkeit dieser Substanzen aufzuklären? Die Sucht- und Drogenprävention als Teil der Gesundheitserziehung ist gemäß § 5 Absatz 5 des Schulgesetzes eine bildungsgangunabhängige Querschnittsaufgabe für Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist ein Aufgabengebiet, das in den Rahmenplänen des Landes ausgewiesen und im Bildungs- und Erziehungsprozess umgesetzt wird. Die Sucht- und Drogenprävention ist Bestandteil des Fachunterrichtes Biologie, mehrerer anderer Unterrichtsfächer sowie unterschiedlicher Lernbereiche. Dabei arbeiten die Schulen in Umsetzung der Rahmenpläne des Landes, schulinterner Rahmenpläne sowie eigener Schulkonzepte nach Bedarf und in eigenverantwortlicher Entscheidung mit externen Partnern zusammen. Eine enge Zusammenarbeit erfolgt in diesem Zusammenhang mit den Beratungslehrern für Gesundheitsförderung und Prävention an den vier Staatlichen Schulämtern, mit den Krankenkassen , den Suchtberatungsstellen, mit Suchtpräventionskräften in den Regionen, mit Präventionsberatern der Landespolizei sowie mit der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST MV). Den Schulen stehen folgende unterstützende Angebote im Bereich der Sucht- und Drogenprävention zur Verfügung: - schulinterne Fortbildungsangebote zu suchtpräventiven Themen, - unterstützende Einzel- und Teamberatung zur Planung und Umsetzung von Unterrichtsvorhaben und suchtpräventiven Projekten, - Bereitstellung von Unterrichts- und Informationsmaterialien, - Handreichungen wie die „Handlungsempfehlungen für Schulen im Umgang mit Drogen“ sowie - Elternabende. Des Weiteren ist im Landesprogramm „Gute Gesunde Schule M-V“ die Sucht- und Drogenprävention ein wichtiger Bestandteil in der Zusammenarbeit der Krankenkassen mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1603 5 Im Weiteren bietet die Polizei Drogen-Präventionsarbeit an. Diese erfolgt in zwei Ansätzen: I. Drogenprävention mit Jugendlichen: Zielgruppe: Schüler/-innen ab der 8. Klasse sowie Berufsschüler/-innen. Ziele: - Sensibilisierung der Zielgruppe für die Folgen delinquenten Verhaltens, - Befähigung der Zielgruppe zu einem sicherheitsbewussten Verhalten. Maßnahmen: - Aufklären der Zielgruppe über die maßgeblichen straf- und strafnebenrechtlichen Bestimmungen zum Missbrauch von Rausch- und Betäubungsmitteln, - Förderung individueller Schutzfaktoren, - Aufzeigen von Hilfeangeboten. II. Drogenprävention mit Multiplikatoren: Zielgruppe: Eltern, Lehrpersonal, Erzieher/-innen, Sozialarbeiter/-innen, Trainer/-innen und Übungsleiter/- innen Ziele: - Erkennen von Risikoverhaltensweisen der Jugendlichen, - Befähigung zu präventiv wirksamem Handeln in Bezug auf Rausch- und Betäubungsmittel . Maßnahmen: - Vermittlung polizeilicher Erkenntnisse anhand von Fallbeispielen, - Vermittlung von Kenntnissen in Bezug auf verschiedenste Rausch- und Betäubungsmittel durch Stoffkunde, - Aufzeigen von Hilfeangeboten. Zur Durchführung der Modulveranstaltungen bedienen sich die Präventionsberater verschiedener Partner, unter anderem: - Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V), - Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST MV), - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), - Regionale Suchtprävention und Suchtberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern. Weiterhin ist der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern (LfK) in dem Bereich der diesbezüglichen Prävention tätig. Grundsätzlich wird die Drogenprävention in Mecklenburg-Vorpommern über die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern koordiniert und gefördert. Ein Projekt wurde im Abfragezeitraum dennoch durch den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Drucksache 7/1603 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Es handelt sich um ein Projekt des DRK Kreisverbandes Bad Doberan e. V. im Jahre 2014 unter der Bezeichnung: „Mein berauschendes Leben - ohne Sucht“ Workshops und Informationsveranstaltungen im Rahmen der Woche der Suchtprävention für Klassenstufen 5-10 der Regionalen Schule mit Grundschule „Schule am See Satow“ Darüber hinaus wurden durch den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg- Vorpommern mehrere Projekte zur Prävention im Zusammenhang mit legalen Drogen gefördert . Das Thema der illegalen Drogen wird zum Teil auch in anderen Projekten mitbehandelt. 6. Wie beurteilt die Landesregierung den Erfolg und die Nachhaltigkeit dieser Maßnahmen? Es erfolgte bisher keine Evaluation der durchgeführten Maßnahmen zur Drogenprävention. Die Präventionsmaßnahmen werden jedoch als nachhaltig bewertet. Grundsätzlich ist davon auszugehen und vielfach wissenschaftlich nachgewiesen, dass Präventionsprojekte , die insbesondere auf Information und Aufklärung beruhen, eine Sensibilisierung bei den Schülerinnen und Schülern bewirken und insofern auch deren Einstellungen nachhaltig positiv beeinflussen. Aus einem unterschiedlichen Ursachengefüge heraus wird es trotz umfangreicher und effektiver Präventionsmaßnahmen im Zusammenwirken der Schulen mit externen Partnern jedoch nicht möglich sein, den Substanzmittelkonsum ganz zu verhindern. Vor allen Dingen stehen diesbezüglich auch die Haupterziehungsträger, die Erziehungsberechtigten, in Verantwortung. 7. Wie viele Fördermittel zur Prävention und Aufklärung an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, gegen den Substanzmittelmissbrauch, wurden in den Jahren 2012 - 2017 ausgegeben und an wen (bitte nach Jahr, Empfänger und Verwendungszweck aufschlüsseln)? Zur Prävention und Aufklärung gegen den Substanzmittelmissbrauch an den Schulen wurden keine Fördermittel durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ausgegeben. Eine Erfassung über die Höhe der finanziellen Mittel externer Partner zur Durchführung von Präventionsmaßnahmen liegt nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1603 7 Auch für die Polizeiliche Prävention sind im Einzelplan 04, Kapitel 0406 - Polizei -, im Haushaltstitel 537.03 - „Ausgaben für polizeiliche Prävention“ -, vorbeugende Verbrechensbekämpfung , keine Fördermittel eingestellt. Im Rahmen der Polizeilichen Prävention werden keine Fördermittel vergeben. Das in der Antwort zu Frage 5 genannte Projekt „Mein berauschendes Leben - ohne Sucht“ des DRK Kreisverbandes Bad Doberan e. V. aus dem Jahre 2014 wurde durch den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern aus dem Haushaltstitel des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung, Einzelplan 04, Kapitel 0401 - Ministerium -, Haushaltstitel 685.64 - „Förderung von Projekten zur Kriminalitätsvorbeugung“ - mit 3.520 Euro gefördert.