Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1604 7. Wahlperiode 01.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Unbegleitete minderjährige Ausländer zum 1. Januar 2018; Betreuung nach Eintritt der Volljährigkeit und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer hielten sich zum 1. Januar 2018 in Mecklenburg-Vorpommern auf (bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunftsländern, Aufenthaltsstatus, differenziert nach den jeweils zuständigen Jugendamtsbereichen)? In Mecklenburg-Vorpommern hielten sich zum Stichtag 2. Januar 2018 595 unbegleitete ausländische Minderjährige auf; davon waren 35 weiblichen Geschlechts. Die Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte ist wie folgt: Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl unbegleitete ausländische Minderjährige Landeshauptstadt Schwerin 35 Hansestadt Rostock 62 Ludwigslust-Parchim 84 Mecklenburgische Seenplatte 101 Nordwestmecklenburg 60 Rostock 69 Vorpommern-Greifswald 97 Vorpommern-Rügen 87 Summe: 595 Drucksache 7/1604 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: Die Altersstruktur der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen verteilt sich auf die Jahrgänge 2000 bis 2017 zum Stichtag mit folgenden prozentualen Anteilen: Jahrgang Anteil in Prozent 2000 55,7 2001 24,9 2002 8,8 2003 4,3 jünger 6,3 Gesamt: 100,0 Gemäß der Erhebung von Daten für die Kinder- und Jugendhilfestatistik wird das Merkmal „Aufenthaltsstatus“ nicht erfasst. Eine Beantwortung der Frage des Aufenthaltsstatus macht eine händische Recherche erforderlich. So müssen alle 460 Personen (Name, Geburtsdatum, Herkunftsland) händisch in das System des Ausländerzentralregisters eingegeben werden, um den Aufenthaltsstatus für diese unbegleiteten ausländischen Minderjährigen zu ermitteln. Unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen wären die so ermittelten Daten entsprechend der Fragestellung zu ordnen, um eine Zuordnung beziehungsweise eine Identifizierung einer bestimmten Person zu verhindern (Schutz personenbezogener Daten). Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Herkunftsland Anteil in Prozent 1. Syrien 30,0 2. Afghanistan 23,7 3. Somalia 10,7 4. Eritrea 8,7 5. Guinea 7,2 6. Gambia 4,8 7. Albanien 2,6 8. Iran 1,3 9. Irak 1,1 10. sonstige 9,9 Gesamt: 100,0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1604 3 2. Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer in Mecklenburg- Vorpommern wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 volljährig und blieben auch nach der Volljährigkeit in der Betreuung durch die Jugendämter (bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunftsländern , Aufenthaltsstatus, Dauer der Betreuung ab Volljährigkeit, differenziert nach den jeweils zuständigen Jugendamtsbereichen)? Im Jahr 2015 blieben 17 vormalige unbegleitete ausländische Minderjährige nach Erreichen der Volljährigkeit in der Betreuung der Jugendämter. Im Jahr 2016 blieben 116 vormalige unbegleitete ausländische Minderjährige nach Erreichen der Volljährigkeit in der Betreuung der Jugendämter. Im Jahr 2017 blieben 284 vormalige unbegleitete ausländische Minderjährige nach Erreichen der Volljährigkeit in der Betreuung der Jugendämter. Dabei betrug beziehungsweise beträgt die Dauer in den bereits abgeschlossenen sowie den noch andauernden Fällen der Hilfegewährung in 316 Fällen weniger als zwölf Monate, in 87 Fällen zwischen 13 und 24 Monaten und in 14 Fällen mehr als 24 Monate. In Mecklenburg-Vorpommern erhalten mit Stichtag 2. Januar 2018 262 vormals unbegleitete ausländische Minderjährige Hilfen für junge Volljährige. Hiervon sind 24 junge Volljährige weiblichen Geschlechts. Die Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte ist wie folgt: Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl junger Volljähriger Landeshauptstadt Schwerin 22 Hansestadt Rostock 61 Ludwigslust-Parchim 21 Mecklenburgische Seenplatte 31 Nordwestmecklenburg 22 Rostock 38 Vorpommern-Greifswald 47 Vorpommern-Rügen 20 Summe: 262 Drucksache 7/1604 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Die Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: Herkunftsland Anteil in Prozent 1. Syrien 30,6 2. Afghanistan 26,7 3. Eritrea 13,5 4. Somalia 8,1 5. Guinea 4,8 6. Gambia 3,9 7. Sudan 2,4 8. Irak 0,9 9. Iran 0,6 10. sonstige 8,5 Gesamt: 100,0 Wegen der in der Frage erbetenen Aufschlüsselung nach „Alter“ und „Aufenthaltsstatus“ wird auf die Hinweise im letzten Absatz der Antwort zu Frage 1 verwiesen.