Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1607 7. Wahlperiode 31.01.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der BMV Staatliche Förderung der Firma Nordex Energie GmbH und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Förderungen hat die Firma Nordex GmbH durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erhalten (bitte auch den Betrag angeben)? Förderungen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) Die Nordex GmbH hat seit 1995 für insgesamt sieben Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen einen Gesamtzuschuss von insgesamt 23.435.217,87 Euro erhalten. Förderungen aus dem Bereich „Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation“ Die Nordex GmbH hat seit 1993 für 14 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben einen Gesamtzuschuss von insgesamt 3.115.076,79 Euro erhalten. 2. Welche der in der Antwort zu Frage 1 genannten Förderungen dienten zum Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen? Die Förderungen aus dem Programm der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfolgten unter der Auflage des Erhalts und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Drucksache 7/1607 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wann laufen die Förderungen aus? Die Zweckbindungszeiträume bei sechs Förderungen aus der GRW sind bereits ausgelaufen. Ein gefördertes Vorhaben befindet sich noch in der Umsetzung. Nach Abschluss dieses Vorhabens (im Laufe des Jahres 2018) beginnt der fünfjährige Zweckbindungszeitraum. Bei den Förderungen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung befindet sich noch ein Vorhaben bis zum 31.08.2018 in der praktischen Umsetzung. Alle anderen Förderungen sind bereits ausgelaufen. 4. Gibt es verpflichtende Auflagen, die bei einer Nichteinhaltung der Auflagen eine Rückzahlung beinhalten? Sollten einzelne Auflagen aus einem Zuwendungsbescheid nicht oder teilweise nicht erfüllt werden, kann es im Rahmen der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu einer Rückforderung und Rückzahlung von bereits ausgezahlten Zuschüssen gegenüber der Zuwendungsempfängerin kommen.