Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1608 7. Wahlperiode 29.01.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der BMV Absackung der Autobahn 20 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wann rechnet die Landesregierung mit der Fertigstellung der ehemaligen Abfahrt der Bauphase der A20-Brücke bei Langsdorf als Umleitungslösung? Der Bau dieses sogenannten Ableiters als Umleitungsstrecke und die Instandsetzung des beschädigten Abschnittes der Bundesautobahn 20 sind prioritäre Ziele der Landesstraßenbauverwaltung . Diese sind möglichst zeitnah zu erreichen. Die Erfahrungen in der Straßenplanung zeigen allerdings, dass die Straßenplanung von vielen, zum Teil von der Landesstraßenbauverwaltung nicht oder kaum beeinflussbaren Faktoren abhängig ist. Eine belastbare Fertigstellungsprognose ist deshalb zum derzeitigen Zeitpunkt seriös nicht möglich. Der Bau des Ableiters ist insbesondere von den nachfolgenden, zentralen Voraussetzungen abhängig: 1. Grundstücke, die für die Errichtung des Ableiters benötigt werden, befinden sich in Privateigentum, sodass - außerhalb eines Planrechtsverfahrens - freiwillige Betretungs- und Bauerlaubnisse der Berechtigten für eine zeitnahe Realisierung vorliegen müssen. Für den Fall, dass die Berechtigten nicht bereit sind, die für den Bau des Ableiters erforderlichen Grundstücke freiwillig abzugeben, wäre eine zeitnahe Inbetriebnahme des ehemaligen Ableiters nicht realisierbar. Drucksache 7/1608 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Die Trasse des Ableiters liegt nunmehr in einem europäischen Vogelschutzgebiet. Dies war beim Bau der Bundesautobahn 20 noch nicht der Fall. Deshalb sind auf der Grundlage des europäischen und nationalen Umweltrechtes umfangreiche umweltbedingte Baumaßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzgebietes sowie von geschützten Arten erforderlich. Hierfür bedarf es möglichst einvernehmlicher Abstimmungen mit den Umweltbehörden sowie den Umweltverbänden. In diesem Zusammenhang ist auch das notwendige Genehmigungsverfahren zu sehen. Klagerisiken müssen vermieden werden. Deshalb sind Gespräche mit den Umweltbehörden und Umweltverbänden bereits Anfang Januar 2018 aufgenommen worden. 3. Die Vergabevorschriften sind zu beachten, insbesondere die Notwendigkeit europaweiter Ausschreibungen, soweit die Schwellenwerte überschritten werden. Selbstverständlich werden Spielräume ausgeschöpft, auch hier müssen aber Klagerisiken vermieden werden. 4. Schließlich bedarf es einer einvernehmlichen Abstimmung auch mit dem Bund als Kostenträger. Auch hierzu haben bereits Gespräche stattgefunden. 2. Rechnet die Landesregierung mit Klagen von Umweltverbänden? Ziel der Gespräche sind möglichst einvernehmliche Lösungen zur Vermeidung von Klagerisiken. 3. Welche Prioritäten räumt die Landesregierung beim Schutz der Bürger gegenüber den Bedürfnissen des Naturschutzes ein? Der Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger hat eine herausragende Bedeutung und erfordert eine zeitnahe Lösung. In rechtlicher Hinsicht ist der Schutz der Bürgerinnen und Bürger in den dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger dienenden Gesetzen geregelt und der Natur- und Umweltschutz in den diesen Belangen dienenden Gesetzen. Auch der Ausgleich zwischen beiden Rechtsmaterien ist gesetzlich geregelt und wird angewendet werden, um zu einer zeitnahen Lösung zu gelangen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1608 3 4. Ist eine zweite Umleitungsvariante in Planung? Wenn ja, wie begründet die Landesregierung die Notwendigkeit einer zweiten Planung? Die Straßenbauverwaltung hat parallel eine Behelfsbrückenlösung in den Blick genommen, um die Schadensstelle zu überbrücken. Diese war zunächst die bevorzugte Variante. Der zuvor bereits erwähnte Ableiter wurde parallel planerisch vorbereitet, um Realisierungsrisiken der Behelfsbrückenlösung Rechnung zu tragen.