Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Januar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/161 7. Wahlperiode 31.01.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes und Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Fördermittel zur Bekämpfung von AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Es wird davon ausgegangen, dass sich die nachfolgenden Fragen auf das Haushaltsjahr 2017 beziehen. Da aktuelle Daten über Bewilligungen für das Haushaltsjahr 2017 noch nicht vorliegen, werden die Daten aus dem Haushaltsjahr 2016 zugrunde gelegt. Der Kreis der Antragsteller für das Haushaltsjahr 2017 ist derzeit der gleiche wie 2016. 1. Welche Organisationen werden mit Fördermitteln des Landes Mecklenburg -Vorpommern bezuschusst, um Infektionen mit sexuell übertragbaren Krankheiten durch Beratung, Präventionsmaßnahmen, Werbung, Projekte oder Materialien zu reduzieren? Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern werden nachfolgende Träger mit Fördermitteln bezuschusst: AIDS-Hilfe Westmecklenburg e. V., Centrum für sexuelle Gesundheit Rostock e. V., Chamäleon Stralsund e. V., CJD Insel Usedom-Zinnowitz sowie die Landesfachstelle für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Mecklenburg-Vorpommern - inteam. Drucksache 7/161 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Fördermittel und in welcher Höhe wurden bewilligt, welche abgelehnt und bei welchen Anträgen steht die Entscheidung noch aus? Welche Fördermittel waren zweckgebunden und wofür? Für das Haushaltsjahr 2016 wurden insgesamt für das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Bekämpfung von HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) Fördermittel in Höhe von 368.500 Euro bewilligt. Es wurden für das Haushaltsjahr 2016 zur Bekämpfung von HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) keine Anträge zur Förderung abgelehnt und es stehen keine Entscheidungen mehr aus. Entsprechend der Anträge der einzelnen Träger für das Haushaltsjahr 2016 wurde vonseiten des Landes eine fachliche und sachliche Zustimmung erteilt. Die Fördermittel für das Jahr 2016 wurden zweckgebunden für eine landesweite zielgruppenspezifische Aufklärungs-, Beratungs- und Präventionsarbeit zu HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) ausgereicht. Zudem verpflichten sich die Geförderten auf kommunaler und staatlicher Ebene zur Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst . 3. Welche kommunalen Träger werden zur Bekämpfung von sexuell übertragbaren Krankheiten mit Mitteln des Landes finanziert und in welcher Höhe? Kommunale Träger werden aktuell nicht mit Mitteln des Landes zur Bekämpfung von HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) gefördert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/161 3 4. Wie viele Personen werden mit Mitteln des Landes direkt und über geförderte andere Träger indirekt entlohnt, um sexuell übertragbare Krankheiten durch Beratung, Prävention, Projekte, Materialien oder Werbung zu bekämpfen? Um welche Beträge handelt es sich dabei? Für das Haushaltsjahr 2016 wurden folgende Stellenanteile gefördert: Organisation Anzahl der Beschäftigten Geförderter Stellenanteil Bewilligte Fördermittel des Landes für das Haushaltsjahr 2016 in Euro AIDS-Hilfe Westmecklenburg 2 1,85 49.000 Centrum für sexuelle Gesundheit Rostock 2 2 56.500 Chamäleon Stralsund 1 1 26.000 CJD Insel Usedom-Zinnowitz 2 1,65 43.000 Inteam - Landesfachstelle für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Mecklenburg-Vorpommern 3 2,45 194.000 Gesamtsumme: 368.500 Die Personalausgaben sind in den Gesamtausgaben eingeschlossen und werden wie alle Ausgaben anteilig gefördert. Es wird kein expliziter Betrag für das Personal einzeln dargestellt und bewilligt.