Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1610 7. Wahlperiode 01.02.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Zustand der Gefangenen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele der in den Justizvollzugsanstalten Mecklenburg- Vorpommerns inhaftierten Personen galten zum Zeitpunkt ihres Haftantritts als suchtkrank? Welche Verfahren zur Feststellung einer Suchterkrankung bei Haftantritt und während des Vollzugs kamen dabei zum Einsatz? (Bitte für die Jahre 2007 bis 2017 in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen aufschlüsseln und für alle Einrichtungen separat angeben!) Der Landesregierung liegt kein Datenmaterial vor, das eine Beantwortung der aufgeworfenen Fragen ermöglichen würde. Gefangene sind nicht verpflichtet, gegenüber den Justizvollzugsanstalten Angaben über ihre Gesundheit oder über eine etwaige Suchterkrankung zu machen. Drucksache 7/1610 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele der in den Justizvollzugsanstalten Mecklenburg- Vorpommerns inhaftierten Personen hatten zum Zeitpunkt ihres Haftantritts keinen Schul- oder Berufsabschluss? In wie vielen Fällen konnten diese während des Vollzugs nachgeholt werden? (Bitte für die Jahre 2007 bis 2017 in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen aufschlüsseln und für alle Einrichtungen separat angeben!) Über die Anzahl der in den Jahren 2007 bis 2017 in den Justizvollzugsanstalten Mecklenburg- Vorpommerns inhaftierten Personen, die zum Zeitpunkt ihres Haftantritts keinen Schul- oder Berufsabschluss hatten, liegen keine statistisch auswertbaren Angaben vor. Zwar werden der erreichte Schulabschluss sowie der erreichte Berufsabschluss in der Regel bei Haftantritt erfragt und in den Unterlagen notiert. Allerdings findet eine elektronische Erfassung, die eine statistische Auswertung ermöglichen würde, erst seit Mitte 2017 statt. Zuvor wurden schulische und berufsbildungsbezogene Befunde in Freitextfeldern notiert, die nur mit einem unverhältnismäßig hohen personellen und zeitlichen Aufwand auswertbar wären. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Nach Ablauf des Jahres 2018 kann ein komplettes Kalenderjahr statistisch ausgewertet werden. Die Anzahl der seit 2007 in der Justizvollzugsanstalt Bützow sowie in der Jugendanstalt Neustrelitz abgelegten Schulabschlüsse lässt sich der folgenden Tabelle entnehmen. In den anderen Justizvollzugsanstalten des Landes wurden im genannten Zeitraum keine Schulabschlüsse abgelegt. 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Justizvollzugsanstalt Bützow 9 23 9 21 13 19 15 15 18 15 21 Jugendanstalt Neustrelitz k.A. k.A. 14 15 17 10 11 17 7 5 7 k.A. keine Angaben möglich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1610 3 3. Wie viele der in den Justizvollzugsanstalten Mecklenburg- Vorpommerns inhaftierten Personen hatten zum Zeitpunkt ihres Haftantritts Verhaltensauffälligkeiten oder Persönlichkeitsstörungen? Welche Maßnahmen wurden zu deren Behandlung getroffen? (Bitte für die Jahre 2007 bis 2017 in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen aufschlüsseln und für alle Einrichtungen separat angeben!) Der Landesregierung liegt kein aufbereitetes Datenmaterial vor, das eine Beantwortung der aufgeworfenen Fragen ermöglichen würde. Mithin käme nur eine händische Auswertung der Gefangenenpersonalakten in Betracht. Für den Zeitraum von 2007 bis 2017 sind eine Sichtung und eine Auswertung von etwa 18.000 Akten erforderlich. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre.