Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1615 7. Wahlperiode 02.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Stipendien für Medizinstudenten und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Studierende der Humanmedizin haben seit dem 30. November 2017 ein Stipendium entsprechend der Medizinstudierenden -Zuwendungsrichtlinie beim Land beantragt? Bis zum 30. November 2017 haben fünfundzwanzig Studierende der Humanmedizin ein Stipendium nach der Richtlinie über die Vergabe von Zuwendungen an Studierende der Humanmedizin zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum (Medizinstudierenden-Zuwendungsrichtlinie - MedStudZuwRL MV) mit Förderbeginn 1. Oktober 2017 beantragt. Bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, sind seit dem 30. November 2017 vier Anträge für den Förderbeginn 1. April 2018 eingegangen. 2. Welche Kriterien legt die Landesregierung für die Auswahl der Stipendiaten an, insbesondere wenn die Zahl der Interessenten die Zahl der möglichen Stipendiaten übersteigen sollte? Die Förderung erfolgt nach Begabung und Leistung, insbesondere nach der Gesamtnote des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung und nach weiteren Leistungsnachweisen. Drucksache 7/1615 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Es werden die in Nummer 7.2.2 der Richtlinie über die Vergabe von Zuwendungen an Studierende der Humanmedizin zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum (Medizinstudierenden-Zuwendungsrichtlinie - MedStudZuwRL MV), veröffentlicht im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2017, Seite 763, genannten Kriterien zugrunde gelegt. 3. Welche Chancen haben abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber auf ein Stipendium im Folgejahr? Gelten für die Bewerberinnen und Bewerber besondere Bedingungen? Bewerberinnen und Bewerber, deren Antrag auf das Stipendium abgelehnt wurde, können zum nächsten Förderbeginn erneut einen Antrag stellen. Besondere Bedingungen gelten hierfür nicht. 4. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, flexibel mit der Gesamtfördersumme von einer Million Euro bis zum Jahr 2022 umzugehen ? Die Möglichkeiten werden gegenwärtig gemeinsam mit dem Finanzministerium geprüft. 5. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung gegenüber den Stipendiaten , auf Einhalt ihrer Verpflichtung zu drängen? Über welche Sanktionsmöglichkeiten verfügt die Landesregierung bei Nichteinhaltung? Sofern Zuwendungsbestimmungen durch den Stipendiaten nicht eingehalten werden, besteht neben der Möglichkeit der Einstellung beziehungsweise der Unterbrechung der Zahlung auch die Möglichkeit, den Zuwendungsbescheid aufzuheben und bereits gezahlte Zuwendungen zurückzufordern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1615 3 6. Welche Kenntnisse über die Praxis und Erfahrungen anderer Bundesländer mit Stipendienprogrammen zur Förderung der ärztlichen Niederlassung in strukturschwachen Räumen sind in das Förderprogramm von Mecklenburg-Vorpommern eingeflossen? In das Förderprogramm wurden die positiven Erfahrungen aus anderen Bundesländern einbezogen . In Mecklenburg-Vorpommern ist es gelungen, das Stipendium nach der Richtlinie über die Vergabe von Zuwendungen an Studierende der Humanmedizin zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum (Medizinstudierenden-Zuwendungsrichtlinie – MedStudZuwRL MV) als nicht anrechenbare zusätzliche Leistung zu gestalten. 7. Wie bewertet die Landesregierung die Aussichten, Hausärzte aus anderen Bundesländern für eine Niederlassung in strukturschwachen Räumen in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, auch angesichts der Förderpraxis im Freistaat Sachsen oder in Nordrhein-Westfalen? Die vielfältigen Fördermöglichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg- Vorpommern und die Aktivitäten der Lehrstuhlinhaber für Allgemeinmedizin an den Universitätsmedizinen haben insbesondere dazu beigetragen, dass sich in Mecklenburg-Vorpommern auch Ärztinnen und Ärzte aus anderen Bundesländern niedergelassen haben.