Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1619 7. Wahlperiode 01.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Badetote in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Das Landeswasserschutzpolizeiamt informierte in einer Pressemitteilung vom 3. Januar 2018 über die Auswertung des Maritimen Unfallgeschehens 2017. Hieraus ergeben sich Nachfragen (Quelle: https://www.polizei. mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=134432&processor=processor. sa.pressemitteilung) 1. Wie viele an den Küsten, Binnenseen, Flüssen und Teichen in Mecklenburg-Vorpommern tödlich verunglückte Personen gab es in den Jahren 2008 bis 2017 jeweils (bitte einzeln aufschlüsseln nach Badetoten, Sportbootunfalltoten, Tote durch sonstiges maritimes Unfallgeschehen, gegebenenfalls weiteren Kategorien)? Jahr Badetote Sportbootunfalltote Tote durch sonstiges maritimes Unfallgeschehen 2008 10 3 3 2009 7 6 15 2010 13 5 9 2011 2 2 7 2012 6 5 6 2013 19 5 4 2014 15 0 4 2015 11 8 3 2016 7 4 16 2017 11 5 9 Drucksache 7/1619 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welches waren die Unfallorte in den Fällen der Badetoten im Jahr 2017 (bitte angeben zugeordnet zum Unfalltag, Unfallursache, Alter und Nationalität des Opfers)? Unfallort Unfalltag in 2017 Alter Nationalität Warnemünde 20.06. 13 deutsch Binz 21.06. 89 deutsch Rerik 19.07. 48 deutsch Elmenhorst 20.07. 53 deutsch Sellin 23.07. 61 deutsch Zinnowitz 27.07. 83 deutsch Ahlbeck 27.07. 60 deutsch Putbus 01.08. 68 deutsch Heiligendamm 07.08. 43 deutsch Lauterbach 23.08. 28 deutsch Dierhagen 27.08. 31 ruandisch Die abschließende Unfallursache wird statistisch nicht erfasst. Das Ergebnis einer in der Regel durchgeführten Obduktion wird nur an den Staatsanwalt übermittelt, sodass nur dieser Erkenntnisse zur tatsächlichen Todesursache hat. 3. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „Badetote“? Der Badeunfall wird definiert als jedes Ereignis in Seen, Flüssen, sonstigen Gewässern, an Badestellen und Stränden, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Baden stehen und eine Schädigung von Personen zur Folge haben. Dem entsprechend sind Badetote Personen, welche bei einem Badeunfall verstorben sind. 4. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „Sportbootunfalltote“? Der Sportbootunfall wird definiert als jedes Vorkommnis auf Seegewässern, Binnengewässern oder in Häfen, bei denen in Folge des Betriebes eines zu Freizeitzwecken genutzten Wasserfahrzeuges Personen oder Sachen zu Schaden kamen. Dementsprechend sind Sportbootunfalltote Personen, welche bei einem Sportbootunfall verstorben sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1619 3 5. Welche Arten von Todesfällen ordnet die Landesregierung dem sonstigen maritimen Unfallgeschehen zu? Sonstige maritime Unfälle werden definiert als ein auf Personen oder Sachen von außen einwirkendes schädigendes Ereignis mit maritimem beziehungsweise mit wassertouristischem Bezug mit Ausnahme von Seeschiffsunfällen, Binnenschiffsunfällen und Sportbootunfällen sowie Badeunfällen. Als Beispiele können hier aufgeführt werden Personen, die sich in suizidaler Absicht in das Wasser begeben. Aber auch Personen, die sich zur Rettung eines Tieres oder zur Bergung eines Modellbootes in das Wasser begeben und dabei versterben. Des Weiteren zählen alkoholisierte Personen dazu, die aufgrund ihrer Alkoholisierung in das Wasser stürzen und ertrinken. 6. Ist die Definition der „Badetoten“ deckungsgleich mit dem Begriff der „Badetoten“, den die Wasserrettungsorganisationen, wie beispielsweise die DLRG beziehungsweise die Wasserwacht des DRK, verwenden? Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) definiert den Begriff „Badetote“ ähnlich wie auch das Landeswasserschutzpolizeiamt als Personen, die sich zum Zwecke des Baden in das Wasser begaben und dabei verstorben sind. Jedoch wird durch den Bundesverband der DLRG (abweichend vom Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der DLRG) bei der statistischen Erfassung der Badetoten jede im Wasser verstorbene Person als Badetoter erfasst. Die Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) definiert den Begriff ebenfalls wie das Landeswasserschutzpolizeiamt . 7. Erfolgt die statistische Erfassung der Badetoten durch das Landeswasserschutzpolizeiamt in Kooperation mit den Wasserrettungsorganisationen ? Werden die „Badetoten“ statistisch vom Landeswasserschutzpolizeiamt und den Wasserrettungsorganisationen unabhängig voneinander erfasst? Die Erfassung der Badetoten erfolgt unabhängig voneinander jeweils im Landeswasserschutzpolizeiamt und in den Wasserrettungsorganisationen. Im Landeswasserschutzpolizeiamt erfolgt die Erfassung auf Grundlage der Lagemeldungen. Jedoch findet vor Veröffentlichung der Zahlen eine Rücksprache zwischen dem Landeswasserschutzpolizeiamt und den Wasserrettungsorganisationen (Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der DLRG und Wasserwacht des DRK) statt.