Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/162 7. Wahlperiode 07.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Programm des Landes gegen Schulabsentismus und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Teilhabe an schulischer Bildung ist eine wichtige Voraussetzung für Bildungserfolg und Chancengleichheit. Deshalb ist die Landesregierung bestrebt, Schulabsentismus noch wirksamer entgegenzutreten. Negative Folgen von Schulabsentismus wie Minderung von Bildungsund Berufschancen, soziale Ausgrenzung und oftmals erhöhte Delinquenz sollen vermieden werden. Dazu hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein 7-Punkte- Programm gegen Schulabsentismus erarbeitet, das den Schulen zusammen mit einem Handlungsleitfaden und entsprechenden Musterschreiben zur Verfügung gestellt werden soll. Die Landesregierung will vom Schuljahr 2016/2017 an konsequenter gegen Schulschwänzer vorgehen und hat aus diesem Anlass ein 7-Punkte- Programm erarbeitet. Das Landesprogramm sei darauf ausgerichtet, die Zusammenarbeit von Eltern, Schule, Behörden, Polizei und Gerichten zu verbessern und die Zahl der Schulschwänzer zu verringern. Drucksache 7/162 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form wurde den öffentlichen allgemein bildenden Schulen das „7-Punkte-Programm gegen Schulschwänzer “ bekannt gegeben? 2. Wann und in welcher Form wurde der landeseinheitliche Handlungsleitfaden zur Vereinheitlichung der Verfahrensabläufe den öffentlichen allgemein bildenden Schulen bekannt gegeben? Wann und in welcher Form wurde er veröffentlicht? Zu 1 und 2 Das 7-Punkte-Programm ist nicht nur den Schulen, sondern insgesamt der Öffentlichkeit in einer Kurzform am 20.07.2016 über die Pressemitteilung Nummer 125-16 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorgestellt worden. Seitdem wird es weiterentwickelt und mit konkreten Maßnahmen, insbesondere einem für die Arbeit der Schulen aus Sicht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur unerlässlichen Handlungsleitfaden untersetzt . An diesem Handlungsleit-faden wird gegenwärtig noch gearbeitet, um die Schulleitungen mit einer tatsächlich entlastenden Hilfestellung zu unterstützen. 3. Inwiefern ist der Programmpunkt, wonach ärztliche Atteste eingeholt sowie Fehltage auf Abgangs- und Abschlusszeugnissen vermerkt werden sollen, rechtlich unbedenklich, insbesondere im Hinblick auf Bestimmungen des Datenschutzes (Antwort bitte begründen)? Hierzu wird im Grundsatz auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Die notwendige Prüfung betrifft auch Regeln für die Anforderung eines ärztlichen Attestes bei begründeten Zweifeln am Unterrichtsversäumnis aus gesundheitlichen Gründen und für den Vermerk von unentschuldigten Fehlzeiten auch auf Abgangs- und Abschlusszeugnissen. 4. Wie hat sich die Zahl der polizeilichen Zuführungen in den Jahren 2014 bis 2016 entwickelt? In den Staatlichen Schulämtern Schwerin, Rostock und Neubrandenburg gab es in den Jahren 2014 bis 2016 keine polizeilichen Zuführungen. Im Staatlichen Schulamt Greifswald hat sich die Zahl der polizeilichen Zuführungen wie folgt entwickelt: 2014: 5 2015: 11 2016: 10. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/162 3 5. Wie viele Lehrerfortbildungen im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen Schulabsentismus wurden bislang in den vier Schulamtsbereichen angeboten? 6. Wie viele Schulleiterfortbildungen im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen Schulabsentismus wurden bislang in den vier Schulamtsbereichen angeboten? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Über das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern und über die Schulamtsbereiche wurden bislang keine Lehrer- und Schulleiterfortbildungen im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen Schulabsentismus angeboten. Im Zuge der Einführung des Handlungsleitfadens Schulabsentismus an den Schulen sind entsprechende Angebote in Vorbereitung. Im Schulamtsbereich Neubrandenburg ist im Mai 2017 eine Fortbildung zum Thema „Schulaversives Verhalten/Ängste“ in Zusammenarbeit mit den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Staatlichen Schulamtes Neubrandenburg vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Fortbildungen mit den Schwerpunkten - Umgang mit schwierigen/verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern, - Konfliktmanagement, - Kommunikationstraining, - Gesprächsführung in problematischen Lebenslagen auch der Arbeit mit schulaversiven Kindern und Jugendlichen nutzen. Gleichzeitig stellen solche Fortbildungen zu Themen wie zum Beispiel - Arbeit in heterogenen Lerngruppen, - Individualisierung von Unterricht, - Classroom management auch Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Schulabsentismus dar, da durch guten individualisierten Unterricht die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen gefordert und gefördert werden. Darüber hinaus wurde und wird in den zurückliegenden und kommenden Jahren eine große Anzahl von Lehrerinnen und Lehrern im Land sowohl bei zahlreichen Fortbildungen in den Schulamtsbereichen, in den Akademien, in den Kursen „Auf dem Weg zur inklusiven Grundschule “ oder in der neuen Maßnahme des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarstufe I „Förderung der Weiterbildung zur Individualisierung von Lehr- und Lernprozessen im Bereich inklusiver Schulentwicklung“ sowie in den Schulleiterfortbildungen zu den oben genannten Themen fortgebildet. Damit erhalten die Lehrkräfte und die Schulleiterinnen und Schulleiter ein gutes Rüstzeug, schulaversivem Verhalten präventiv zu begegnen und im Bedarfsfall sachgerecht zu handeln. Unabhängig davon verfügen die Schulen im Land über ein Fortbildungsbudget für schulinterne Lehrerfortbildungen. Es besteht keine Übersicht über die Themen dieser Fortbildungen.