Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1621(neu) 7. Wahlperiode 09.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Mülldeponie Ihlenberg und ANTWORT der Landesregierung Die Mülldeponie Ihlenberg (ehemals Deponie Schönberg) stand und steht vielfach unter Beobachtung von Bürgern, Initiativen und Verbänden. Insbesondere der Einfluss der Deponie auf die Gesundheit der umliegenden Einwohner der Region und auf die Deponiemitarbeiter sowie der Einfluss auf die Natur stehen vielfach auf dem Prüfstand. Für die folgenden Fragen wird darum gebeten, dass die Fragen sowohl in Bezug auf die in Betrieb befindlichen Teile der Deponie beantwortet werden, als auch dass die stillgelegten Teile der Altdeponie in den jeweiligen Antworten Berücksichtigung finden. 1. Welche Art von Abfall ist momentan in welcher Menge in der Deponie Ihlenberg eingelagert? Auf der Deponie Ihlenberg lagern am Stichtag 31. Dezember 2016 27,6 Mio. Megagramm Abfälle. Die zur Ablagerung zugelassenen Abfallarten können unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://www.ihlenberg.de/zertifizierung-zertifikate.html?file=files/uploads/pdf/2017_Anlage Zertifikat.pdf Drucksache 7/1621(neu) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie gestaltet sich derzeit der Umgang mit nach heutigen Maßstäben unsicher gelagerten Substanzen aus der Zeit der ehemaligen DDR? Welche Gegenmaßnahmen wurden bzw. werden ergriffen, um die Sicherheit herzustellen? Die Landesregierung geht davon aus, dass die Abfälle sicher deponiert sind. Laufende Maßnahmen zum sicheren Umgang der Abfälle auf der Deponie Ihlenberg sind unter https://www.ihlenberg.de/umweltziele.html dargestellt. 3. Wie hoch ist seit 2013 pro Jahr die Menge an Sonderabfällen, die auf die Deponie Ihlenberg kommen und die Zuordnungswerte für die Deponieklasse III der Deponieverordnung bzw. des Anhangs D der TA Abfall überschreiten (bitte nach Jahren getrennt aufführen)? a) In welchen Jahren liegen seit 1990 Überschreitungen vor? b) Wie hoch sind die Überschreitungen in den entsprechenden Jahren gewesen? Zu 3 Mit der Einführung der Deponieverordnung im Jahr 2002 wurden die Zuordnungswerte in Anhang D der zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Abfall) durch die Zuordnungskriterien in Anhang 3 der Deponieverordnung ersetzt. Überschreitungen der Zuordnungswerte waren beziehungsweise sind nur innerhalb dieser Regelungen möglich. Zu a) und b) Die auf der Deponie Ihlenberg abgelagerten Abfälle halten die Zuordnungskriterien nach der TA Abfall beziehungsweise nach der Deponieverordnung ein. Das bedeutet, dass die Überschreitungen der Zuordnungswerte maximal den zulässigen Spielraum der Zuordnungskriterien ausnutzen. Mengenerfassungen über Abfalllieferungen mit zulässigen Überschreitungen der Zuordnungswerte liegen der Landesregierung nicht vor.