Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1623 7. Wahlperiode 02.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Deponie Ihlenberg - Rekultivierung und Nachsorge und ANTWORT der Landesregierung Die Mülldeponie Ihlenberg (ehemals Deponie Schönberg) stand und steht vielfach unter Beobachtung von Bürgern, Initiativen und Verbänden. Insbesondere der Einfluss der Deponie auf die Gesundheit der umliegenden Einwohner der Region und auf die Deponiemitarbeiter sowie der Einfluss auf die Natur stehen vielfach auf dem Prüfstand. Für die folgenden Fragen wird darum gebeten, dass die Fragen sowohl in Bezug auf die in Betrieb befindlichen Teile der Deponie beantwortet werden als auch, dass die stillgelegten Teile der Altdeponie in den jeweiligen Antworten Berücksichtigung finden. 1. Für welchen Zeitpunkt ist die Schließung der Deponie Ihlenberg derzeit geplant? Die betriebswirtschaftlichen Berechnungen der IAG basieren auf einem aktiven Deponiebetrieb bis Ende 2035. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die nach dem Ende der Ablagerungsphase anfallenden Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen durchzuführen. Insofern und unter Berücksichtigung der abfallwirtschaftlichen Notwendigkeit zur Gewährleistung einer ausreichenden Entsorgungssicherheit kann ein fester Zeitpunkt für die Schließung der Deponie nicht bestimmt werden. Drucksache 7/1623 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Was umfasst das Konzept für die Schließung und Nachsorge der Deponie ? Die nach Verfüllung der Deponie anfallenden Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen wurden gutachterlich bestimmt und die dafür notwendigen Aufwendungen ermittelt. Dabei wurden bereits die Reduzierung des Personalbestandes sowie der Rückbau der dann teilweise nicht mehr erforderlichen Infrastruktur des Standortes berücksichtigt, sodass derzeit von keinen darüber hinausgehenden Kosten für eine Schließung ausgegangen wird. Der Maßnahmenplan beinhaltet im Wesentlichen die Errichtung der endgültigen Oberflächenendabdichtung , den Betrieb und die Instandhaltung der Anlagen zur Sickerwasserfassung und Sickerwasserbehandlung, den Betrieb und die Instandhaltung der Anlagen zur Deponiegasfassung und Deponiegasbehandlung, den Betrieb und die Instandhaltung der Anlagen zur Oberflächenwasserfassung und Oberflächenwasserbehandlung, das Grundwassermonitoring und Oberflächenwassermonitoring sowie die Bewirtschaftung des Standortes. 3. Wie hoch sind schätzungsweise die Kosten, die mit der Schließung der Deponie Ihlenberg und der anschließenden Rekultivierung und Nachsorge anfallen würden (bitte detailliert aufschlüsseln, welche Kosten im Einzelnen anfallen werden)? Da die Deponie erst nach Beendigung der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen und nach der Abnahme durch die zuständige Aufsichtsbehörde aus der Nachsorge entlassen und damit endgültig geschlossen werden kann, wird derzeit mit einer Beendigung der Nachsorgephase nicht vor 2090 gerechnet. Die Anpassung des Personalbestandes bis 2090 sowie der Rückbau des Standortes wurden in den zurückgestellten Kosten für Rekultivierung und Nachsorge entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Kosten sind derzeit nicht erkennbar . Die in der Stilllegungs-, Rekultivierungs- und Nachsorgephase bis 2090 anfallenden Aufwendungen betragen voraussichtlich rund 535 Millionen Euro und setzen sich wie folgt zusammen: Wasserfassung: rund 113 Millionen Euro Sickerwasserbehandlung: rund 88 Millionen Euro Deponiegas: rund 38 Millionen Euro Kontrolle/Umwelt: rund 34 Millionen Euro Oberflächenabdichtung / Rekultivierung: rund 69 Millionen Euro Sonstige wie z. B. Deponiepflege, Verwaltung, Versicherungen: rund 193 Millionen Euro. Mit einem turnusmäßig zu erstellenden externen Liquiditätsgutachten wurde nachgewiesen, dass ausreichend finanzielle Mittel der Gesellschaft zur Verfügung stehen, um ihren Verpflichtungen auch im gesamten Rekultivierungs- und Nachsorgezeitraum nachzukommen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1623 3 4. Um welchen Betrag wuchs die Menge der Rückstellungen in den Jahren seit 2012 (bitte nach Jahren getrennt auflisten)? Wie hoch sind derzeit die vorhandenen Rückstellungen, die von der IAG als Betreiberin der Deponie gemäß § 249 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 40 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz gebildet wurden, um nach einer Schließung der Mülldeponie Ihlenberg die Rekultivierung und Nachsorge zu gewährleisten (bitte die Herkunft des Geldes aufschlüsseln , falls mehrere Arten von Rückstellungen gebildet wurden)? Entwicklung Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge ab 2012 Bilanzstichtage Rückstellungen in Euro 31.12.2012 213.648.061 31.12.2013 224.022.523 31.12.2014 235.313.303 31.12.2015 256.277.791 31.12.2016 263.194.824 Sämtliche Rückstellungen werden aus dem Eigenkapital der Betreibergesellschaft gebildet. Öffentliche Gelder werden hierfür nicht verwendet.