Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1625 7. Wahlperiode 02.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Grundwasser unter der Deponie Ihlenberg und ANTWORT der Landesregierung Die Mülldeponie Ihlenberg (ehemals Deponie Schönberg) stand und steht vielfach unter Beobachtung von Bürgern, Initiativen und Verbänden. Insbesondere der Einfluss der Deponie auf die Gesundheit der umliegenden Einwohner der Region und auf die Deponiemitarbeiter sowie der Einfluss auf die Natur stehen vielfach auf dem Prüfstand. Für die folgenden Fragen wird darum gebeten, dass die Fragen sowohl in Bezug auf die in Betrieb befindlichen Teile der Deponie beantwortet werden als auch, dass die stillgelegten Teile der Altdeponie in den jeweiligen Antworten Berücksichtigung finden. 1. Wie hoch ist der Grundwasserspiegel im Raum der Deponie Ihlenberg? a) Wie hoch ist der Grundwasserspiegel unter der Deponie Ihlenberg selbst? b) Inwiefern hält die Landesregierung den gegebenenfalls hohen Grundwasserspiegel für gefährlich in Bezug auf das Risiko einer Grundwasserkontamination mit für den Menschen gesundheitsgefährdenden oder für die Natur schädlichen Stoffen? Zu 1, a) und b) Im Bereich der Deponie werden zwei Grundwasserstockwerke unterschieden. Im Grundwasserstockwerk I, das der Geländeoberfläche am nächsten liegt, werden folgende Höhen gemessen: GWL 1.1: +62 mHN im Nordwesten bis +36 mHN im Süden der Deponie GWL 1.2: +58 mHN im Nordwesten bis +35 mHN im Süden der Deponie GWL 1.3: +51 mHN im Nordwesten bis +22 mHN im Süden der Deponie Drucksache 7/1625 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Das Grundwasserstockwerk II befindet sich getrennt durch tonige Beckenschluffe und andere Schichten unterhalb des Grundwasserstockwerkes I. Der Abstand zwischen den Grundwasserstockwerken schwankt am Standort der Deponie ortsabhängig zwischen 16 Metern und 31 Meters. Zu b) Die Landesregierung erachtet den Grundwasserflurabstand als ausreichend für den Schutz des Menschen und der natürlichen Umwelt. 2. Wie weit sind nach Wissen der Landesregierung toxische Sickerwasser aus der Deponie vom Grundwasserleiter entfernt? Wie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1624 zu Frage 3 bereits ausgeführt, verfügt die Deponie Ihlenberg über ein dem jeweiligen Stand der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung entsprechendes Basisabdichtungssystem in Kombination mit einer Sickerwasserfassung. Aus der laufenden Überwachung der Deponie ergeben sich keine Hinweise, dass Sickerwasser in den Untergrund der Deponie eindringt. 3. Wie viele Fälle von Grundwasserkontamination sind der Landesregierung seit 1990 bekannt (bitte die Anzahl dem Jahr zuordnen)? a) In welcher Form fand die jeweilige Grundwasserkontamination statt (bitte den Sachverhalt einer Jahreszahl der obigen Frage zuordnen)? b) Was waren und sind die Gegenmaßnahmen gegen die aufgetretenen und gegebenenfalls noch auftretenden Grundwasserkontaminationen (bitte die Gegenmaßnahmen der Vergangenheit den in der obigen Frage erfragten Sachverhalten zuordnen)? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Seit Ende der 1990er-Jahre sind nördlich der Deponie, Richtung Bockholzberg im Grundwasserleiter 1.1 einige Parameter auffällig. Für diese kleinräumige Grundwasserbeeinträchtigung wurde eine Gefährdungsbeurteilung in 2000 und 2003 von Fachgutachtern erarbeitet. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass keine akute Gefährdung für Mensch und Umwelt besteht und somit keine sanierungsbedürftige Grundwasserbeeinträchtigung vorliegt, allerdings ist dieser Bereich verstärkt zu überwachen. Zur Unterbindung einer weitergehenden Beeinträchtigung des Grundwassers wurden entsprechende Maßnahmen ergriffen (wie die Optimierung der Gasfassung im Deponiekörper sowie zusätzlich ab 2014/2015 die Errichtung und der Betrieb von Bodenluftabsaugbrunnen zur Unterbindung einer Deponiegasmigration). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1625 3 4. Wurden in den Bereichen der Messtechnik und Permanentanalytik für die Wasseruntersuchung seit 1990 Kosten eingespart? Wenn ja, a) in welchem Ausmaß? b) warum? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Grundwasserüberwachung der Deponie Ihlenberg wurde mit Beginn des Deponiebetriebes aufgebaut und Ende der 1980er- bis 1990er-Jahre ausgebaut. Sie wird heute auf hohem, überobligatorischem Niveau betrieben. Dabei finden fortlaufend Optimierungen bei den Bereichen Messtechnik und Permanentanalytik statt, die sich am jeweiligen Stand der Technik und den fachlichen Erfordernissen orientieren. Es hat zu keiner Zeit Abstriche bei den fachlich erforderlichen Untersuchungsumfängen gegeben. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass ausführliche Informationen zur Grundwasserüberwachung von der IAG auf deren Website öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.ihlenberg .de/kontrolle.html?file=files/uploads/news/Gutachten/Grundwassermonitoring2015.pdf