Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1626 7. Wahlperiode 31.01.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Langzeitentwicklung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität und ANTWORT der Landesregierung 1. Gibt es seitens der Landesregierung Langzeitüberlegungen, die beiden Universitäten des Landes zusammenzulegen oder eine der beiden Universitäten zu schließen? Wenn ja, was umfassen diese Überlegungen im Genaueren? 2. Gibt es seitens der Landesregierung Langzeitüberlegungen, die Zahl der jetzt bestehenden Fakultäten der Ernst-Moritz-Arndt-Universität durch Schließung oder Zusammenlegen (auch mit Fakultäten der Universität Rostock) zu verringern? Wenn ja, in welcher Form? 3. Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen oder Planungen, Institute oder Fachbereiche der Ernst-Moritz-Arndt-Universität zu schließen, innerhalb der Universität zusammenzulegen oder mit Instituten oder Fachbereichen der Universität Rostock zusammenzulegen? Wenn ja, welche Institute oder Fachbereiche sind in welcher Form betroffen? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Nein, derartige Überlegungen der Landesregierung gibt es nicht. Drucksache 7/1626 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen oder Planungen, weitere Lehrstühle der Ernst-Moritz-Arndt-Universität zu schließen oder nicht wiederzubesetzen? Wenn ja, welche Lehrstühle sind in welcher Form betroffen? Die Ausschreibung einer Professur ist gemäß § 59 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes anzeigepflichtig. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann mit Rücksicht auf übergeordnete Aspekte der Landesentwicklung eine andere Zuweisung für die Professorenstelle verlangen. Gegenwärtig ist dieser Fall nicht gegeben. Konkrete Planungen bestehen zurzeit nicht.