Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1629 7. Wahlperiode 02.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD Kirchenasyl am Ende des Jahres 2017 und ANTWORT der Landesregierung Laut Süddeutscher Zeitung vom 12. Dezember 2017 liegen die Zahlen beim Kirchenasyl deutlich höher als bisher vom Bundesinnenministerium angenommen. 1. Wie viele Personen genießen gegenwärtig Kirchenasyl in Mecklenburg -Vorpommern (bitte aufgliedern nach Dublin-III-Verordnung, vollziehbarer Ausreisepflicht und anderen Fällen)? Die Kirchengemeinden in Mecklenburg-Vorpommern gewähren derzeit 41 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der kommunalen und zentralen Ausländerbehörden in Mecklenburg- Vorpommern Kirchenasyl. Von diesen fallen 35 Personen unter die Dublin-III-Verordnung, weitere sechs Personen sind vollziehbar ausreisepflichtig. Einer dieser sechs Personen wurde in Bulgarien internationaler Schutz zuerkannt. Darüber hinaus wird 21 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich von Mecklenburg- Vorpommern Kirchenasyl in anderen Bundesländern (Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg) gewährt. Ob und wie vielen Personen aus dem Zuständigkeitsbereich anderer Bundesländer Kirchenasyl in Mecklenburg-Vorpommern gewährt wird, ist nicht bekannt. Die Beantwortung der weiteren Fragen bezieht sich auf die oben genannten 41 Personen. Drucksache 7/1629 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Dossiers sind von den Kirchen des Landes Mecklenburg- Vorpommern zu den derzeit bekannten Personen im Kirchenasyl angefertigt worden? Dossiers zu Personen im Kirchenasyl sind durch die Kirchenvertreter an das zuständige Fachreferat im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu senden. Eine zu dieser Frage an das BAMF gerichtete Zuarbeitsbitte wurde dahingehend beantwortet, dass das BAMF als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch das Parlament des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterläge. Eine freiwillige Beantwortung sei darüber hinaus aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt gegenwärtig nicht möglich. 3. Welchen Herkunftsstaaten entstammen die Personen, die gegenwärtig Kirchenasyl in Mecklenburg-Vorpommern beanspruchen (bitte nach Anzahl pro Herkunftsland aufgliedern)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Herkunftsstaat Anzahl Eritrea 4 Iran 20 Irak 1 Afghanistan 6 Ukraine 4 Ägypten 1 Albanien 4 Syrien 1 Gesamt 41 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1629 3 4. Wie viele der gegenwärtig nach der Dublin-III-Verordnung ausreisepflichtigen Personen im Kirchenasyl befinden sich innerhalb einer der für die Durchführung einer Abschiebung üblichen Fristen? a) Wie viele Fristen sind zur Durchführung einer Abschiebung im Zuge der Dublin-III-Verordnung im Verlauf des Jahres 2017 überschritten worden? b) In welche Länder sollen wie viele Personen gemäß der Dublin-III- Verordnung zu welchen Fristen abgeschoben werden? Zu 4 und a) Bei sechs der sich gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern im Kirchenasyl befindlichen Personen ist die Überstellungsfrist im Januar 2018 abgelaufen. Die restlichen Dublin-Fälle im Kirchenasyl befinden sich innerhalb der Überstellungsfrist. Eine zu dieser Frage an das für Dublin-Fälle zuständige BAMF gerichtete Zuarbeitsbitte wurde dahingehend beantwortet, dass das BAMF als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch das Parlament des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterläge. Eine freiwillige Beantwortung sei darüber hinaus aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt nicht möglich. Zu b) Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Zuständiger Mitgliedstaat Anzahl der zu überstellenden Personen, die sich derzeit im Kirchenasyl in M-V befinden Überstellungsfristen Schweden 11 1.) 23.09.2018 2.) 23.02.2018 3.) 14.12.2018 4.) 18.02.2018 5.) 01.02.2018 6.) 25.02.2018 7.) 05.01.2018 (2 Personen) 8.) 06.04.2018 9.) 27.01.2018 10.) 24.05.2018 Frankreich 9 1.) 11.11.2018 (3 Personen) 2.) 27.04.2018 (2 Personen) 3.) 20.04.2018 (3 Personen) 4.) 02.05.2018 Schweiz 2 23.11.2018 (2 Personen) Dänemark 1 21.02.2018 Drucksache 7/1629 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zuständiger Mitgliedstaat Anzahl der zu überstellenden Personen, die sich derzeit im Kirchenasyl in M-V befinden Überstellungsfristen Italien 6 1.) 02.04.2018 (2 Personen) 2.) 22.03.2018 3.) 12.01.2018 (3 Personen) Norwegen 2 1.) 04.04.2018 2.) 06.03.2018 Polen 4 28.02.2018 (4 Personen) Gesamt: 35