Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1642 7. Wahlperiode 13.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Temporäre Güllelagerung und ANTWORT der Landesregierung Laut Ostsee-Zeitung vom 9. Januar 2018 ist die Kapazität der Güllelagerung in vielen Betrieben nahezu erschöpft. 1. Wie viele Anträge für temporäre Notfalllager für Gülle und Gärreste liegen bis zum heutigen Zeitpunkt landesweit vor? Den zuständigen Unteren Wasserbehörden lagen bis zum 17. Januar 2018 (Zeitpunkt der Anfrage) acht Anzeigen beziehungsweise Anträge für die Notlagerung von Jauche-Gülle- Silagesickersaft (JGS) und Gärresten vor. 2. Wo befinden sich die Standorte der in Frage 1 genannten Notfalllager? Die Standorte der angezeigten beziehungsweise beantragten Einrichtungen zur Notlagerung befinden sich in: - 2 x Wamckow (Gemeinde Kobrow - Landkreis Ludwigslust/Parchim), - Neu Jabel (Gemeinde Vielank - Landkreis Ludwigslust/Parchim), - Warbelow (Gemeinde Gnoien - Landkreis Rostock), - 2 x Wesenberg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte), - Staven (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte), - Sponholz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte). Drucksache 7/1642 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie viele Landwirtschaftsbetriebe gibt es im Land Mecklenburg- Vorpommern, die Tierausscheidungen produzieren, deren Lagerung gesonderte Güllelagerstätten erfordert? Nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern gab es zum Stichtag 1. März 2016 3.066 Landwirtschaftsbetriebe mit Viehhaltung mit den im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben genehmigten Lagerkapazitäten für im Betrieb anfallende Wirtschaftsdünger. 4. Wie viele Biogasanlagen gibt es im Land Mecklenburg-Vorpommern, die Gärreste produzieren, deren Lagerung gesonderte Gärrestelagerstätten erfordert? In Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit 314 nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Biogasanlagen mit den im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben genehmigten Gärrestlagerstätten betrieben.