Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1643 7. Wahlperiode 31.01.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Erkrankungen durch Keuchhusten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut Ostsee-Zeitung vom 03.01.2018 hat sich die Zahl der Fälle von Keuchhusten in Mecklenburg-Vorpommern mehr als verdoppelt (OZ - Starker Anstieg von Keuchhusten-Erkrankungen in MV). 1. Welche Erkenntnisse sind der Landesregierung über das Ausmaß der Verbreitung bekannt? In Mecklenburg-Vorpommern sind die Keuchhusten-Fälle im Jahr 2017 angestiegen. Im Jahr 2016 wurden 216 Erkrankungen gemeldet. Im Jahr 2017 waren es mit Stand der bis zum 22.01.2018 beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Meldungen insgesamt 592 Fälle. Überdurchschnittlich hoch war die Krankheitslast 2017 in der Stadt Rostock, im Landkreis Vorpommern-Rügen, der Stadt Schwerin sowie im Landkreis Rostock. Drucksache 7/1643 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die nachfolgende Übersicht zeigt die Anzahl der Meldungen an Keuchhustenerkrankungen in Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2016 und 2017. Meldejahr 2017 (22.01.) 2016 Landkreis Anzahl Inzidenz* Anzahl Inzidenz LK Ludwigslust-Parchim 33 15,41 10 4,67 LK Mecklenburgische Seenplatte 42 16 27 10,29 LK Nordwestmecklenburg 35 22,4 14 8,96 SK Rostock 183 88,83 91 44,17 LK Rostock 96 44,97 18 8,43 SK Schwerin 46 47,52 5 5,17 LK Vorpommern–Greifswald 44 18,46 23 9,65 LK Vorpommern–Rügen 113 50,26 28 12,45 Gesamt MV 592 36,72 216 13,4 Inzidenz*: Erkrankungen/100.000 Einwohner Quelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern 2. Sind durch die Erkrankung auch ausländische Staatsbürger betroffen? a) Wenn ja, welche Nationalitäten sind in welchem Ausmaß betroffen? b) Seit wann halten sich die erkrankten Personen in Mecklenburg- Vorpommern auf? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Bei der Meldung von Keuchhusten-Fällen werden keine Angaben zur Nationalität erfasst. 3. Welchen Maßnahmenkatalog hält die Landesregierung vor, um die Bevölkerung über Keuchhusten aufzuklären und davor zu schützen? Keuchhusten (Pertussis) gehört zu den nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Erkrankungen . Nach Eingang der Meldung erfassen die Gesundheitsämter in Mecklenburg- Vorpommern die personenbezogenen Daten der Erkrankten und Kontaktpersonen. Für gegebenenfalls durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst einzuleitende erforderliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Impfungen von Kontaktpersonen oder Chemoprophylaxe, hält das Land entsprechende Mittel bereit. Impfungen gegen Pertussis (als Kombinationsimpfungen) werden in Mecklenburg-Vorpommern in Arztpraxen und zusätzlich in allen Gesundheitsämtern für alle Altersgruppen angeboten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1643 3 Eine Aufklärung über Pertussis und Pertussis-Schutzimpfungen sowie die notwendigen Auffrischimpfungen werden unter anderem Bestandteil des vom Landtag auf seiner 26. Sitzung einstimmig getroffenen Beschlusses zur Durchführung einer landesweit abgestimmten und anteilig von den Krankenkassen, den Gesundheitsämtern und dem Land Mecklenburg- Vorpommern getragenen Impfkampagne „Prävention stärken - Kampagne für das Impfen“ sein (Drucksache 7/1331). 4. Wie viele der erkrankten Personen waren nicht geimpft? Von den 592 erkrankten Personen waren 246 ungeimpft beziehungsweise nicht vollständig geimpft.