Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1646 7. Wahlperiode 09.02.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Bert Obereiner und Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD B 192 Ortsumgehung Waren und ANTWORT der Landesregierung 1. Aus welchen Gründen wurde die Maßnahme „B 192 Ortsumgehung Waren“, die bis 2015 im Bundesverkehrswegeplan unter dringlichem Bedarf eingestuft war, nicht in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen ? Der Bundesverkehrswegeplan wird von der Bundesregierung aufgestellt und beschlossen. Die Landesregierung kann daher über Begründungen der Bundesregierung keine verbindliche Auskunft erteilen. Im Falle der Ortsumgehung Waren war dieses Vorhaben durch die Landesregierung aufgrund des Ergebnisses eines Bürgervotums für den neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 nicht angemeldet worden. 2. Sind der Landesregierung die Gründe bekannt, warum die Maßnahme „B 192 Ortsumgehung Waren“, die Bestandteil des Lärmaktionsplanes der Stadt Waren vom 31. Dezember 2009 war, in den drauffolgenden Lärmaktionsplan Nummer zwei nicht aufgenommen wurde? Wenn ja, welche Gründe sind das? Der Landesregierung ist die Begründung für die Nichtberücksichtigung der Ortsumgehung durch die Stadt Waren im 2. Lärmaktionsplan nicht im Detail bekannt. Drucksache 7/1646 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Aufstellung des 2. Lärmaktionsplans der Stadt Waren (2013/2014) fiel jedoch zeitlich gesehen mit dem Bürgerbeteiligungsverfahren zur Abstimmung über die Ortsumgehung Waren (2013) zusammen. Die Maßnahme wurde im Bürgerbeteiligungsverfahren mehrheitlich von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Waren abgelehnt. Dieses Votum wird möglicherweise bei der weiteren Planung von der Stadt Waren entsprechend berücksichtigt worden sein. 3. Hat das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg -Vorpommern (LUNG) nach der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan Nummer zwei geprüft, welche Verbesserungen eingetreten sind? Wenn ja, welche konkreten Ergebnisse ergaben sich? Die Änderung der Lärmbelastung an der Bundesstraße (B) 192 wird durch einen Vergleich der aktuellen Lärmkarte beziehungsweise der Auswertung der EU-Lärmkartierung 2017 mit den EU-Lärmkartierungsergebnissen aus 2012 ersichtlich (https://www.lung.mv-regierung.de/ insite/cms/umwelt/laerm/laerm_eu/laerm_einzelber_2/berichte_ms.htm). Danach hat sich die Lärmsituation für die Betroffenen an der B 192 etwas verbessert, da die Zahl hochbelasteter Betroffener im Beurteilungszeitraum „Tag-Abend-Nacht“ (Pegelintervalle ab 70 Dezibel (dB)(A)) und im Beurteilungszeitraum „Nacht“ (Pegelintervalle ab 60 dB(A)) abgenommen hat (siehe nachfolgende Tabelle - Vergleich Personenanzahl in den Pegelintervallen zwischen Lärmkartierung 2012 und 2017). LDEN - Tag-Abend-Nacht-Lärmindex LNight - Nachtlärmindex VBEB - Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm Pegelintervall LDEN Betroffene (Tag-Abend- Nacht) (VBEB) Betroffene Differenz Pegelintervall LNight Betroffene (Nacht) (VBEB) Betroffene Differenz dB(A) 2017 2012 2012-2017 dB(A) 2017 2012 2012-2017 45-50 365 534 -169 50-55 247 174 73 55-60 307 343 -36 55-60 505 269 236 60-65 227 161 66 60-65 156 420 -264 65-70 509 275 234 65-70 6 92 -86 70-75 166 417 -251 >70 0 0 0 >75 7 55 -48 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1646 3 4. Wie oft wurden seit 2010 durch das LUNG Lärmmessungen an der B 192 in Waren vorgenommen? a) Welche Ergebnisse ergaben diese Messungen? b) Wie oft wurden die Grenzwerte überschritten? (Bitte je Messung und getrennt nach Tag und Nacht auflisten.) Auf Bitten der Stadt wurden durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) in Amtshilfe für die Stadt und ergänzend zur EU-Lärmkartierung des LUNG in 2015 Lärmmessungen in der Mozartstraße sowie in der Strelitzer Straße und nochmals 2016 in der Mozartstraße jeweils mit einer Dauer von 14 Tagen durchgeführt. Die Ergebnisse der Messungen sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt. Mozartstraße 2015 Datum Wochentag Uhrzeit LAeq [dB(A)] täglicher Zählwert [Kfz/24 Stunden] 25.06.2015 Donnerstag 00:00-06:00/22:00-24:00 63,8 20.521 06:00 - 22:00 69,9 26.06.2015 Freitag 00:00-06:00/22:00-24:00 64,2 21.188 06:00 - 22:00 70,1 27.06.2015 Samstag 00:00-06:00/22:00-24:00 62,8 16.012 06:00 - 22:00 67,1 28.06.2015 Sonntag 00:00-06:00/22:00-24:00 61,7 13.675 06:00 - 22:00 70,1 29.06.2015 Montag 00:00-06:00/22:00-24:00 65,1 20.518 06:00 - 22:00 67,5 30.06.2015 Dienstag 00:00-06:00/22:00-24:00 63,6 20.419 06:00 - 22:00 69,5 01.07.2015 Mittwoch 00:00-06:00/22:00-24:00 63,9 20.729 06:00 - 22:00 69,6 02.07.2015 Donnerstag 00:00-06:00/22:00-24:00 63,7 21.511 06:00 - 22:00 69,4 03.07.2015 Freitag 00:00-06:00/22:00-24:00 63,8 21.396 06:00 - 22:00 69,4 04.07.2015 Samstag 00:00-06:00/22:00-24:00 63,0 16.855 06:00 - 22:00 68,1 05.07.2015 Sonntag 00:00-06:00/22:00-24:00 63,9 13.387 06:00 - 22:00 67,0 06.07.2015 Montag 00:00-06:00/22:00-24:00 64,9 19.952 06:00 - 22:00 69,8 07.07.2015 Dienstag 00:00-06:00/22:00-24:00 64,5 20.238 06:00 - 22:00 69,3 08.07.2015 Mittwoch 00:00-06:00/22:00-24:00 63,6 21.384 06:00 - 22:00 69,9 LAeq - A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel als Mittelungspegel Drucksache 7/1646 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Mozartstraße 2016 Datum Wochentag Uhrzeit LAeq [dB(A)] täglicher Zählwert [Kfz/24 Stunden] 11.07.2016 Montag 00:00-06:00/22:00-24:00 62,6 21.113 06:00 - 22:00 68,6 12.07.2016 Dienstag 00:00-06:00/22:00-24:00 61,1 20.875 06:00 - 22:00 68,4 13.07.2016 Mittwoch 00:00-06:00/22:00-24:00 61,9 21.393 06:00 - 22:00 69,3 14.07.2016 Donnerstag 00:00-06:00/22:00-24:00 63,2 22.254 06:00 - 22:00 68,8 15.07.2016 Freitag 00:00-06:00/22:00-24:00 63,3 22.687 06:00 - 22:00 68,8 16.07.2016 Samstag 00:00-06:00/22:00-24:00 61,8 17.556 06:00 - 22:00 66,2 17.07.2016 Sonntag 00:00-06:00/22:00-24:00 60,4 14.867 06:00 - 22:00 66,1 18.07.2016 Montag 00:00-06:00/22:00-24:00 62,6 19.181 06:00 - 22:00 68,4 19.07.2016 Dienstag 00:00-06:00/22:00-24:00 61,3 17.542 06:00 - 22:00 68,2 20.07.2016 Mittwoch 00:00-06:00/22:00-24:00 62,3 15.521 06:00 - 22:00 68,2 21.07.2016 Donnerstag 00:00-06:00/22:00-24:00 62,0 15.680 06:00 - 22:00 68,4 22.07.2016 Freitag 00:00-06:00/22:00-24:00 62,2 16.399 06:00 - 22:00 68,4 23.07.2016 Samstag 00:00-06:00/22:00-24:00 61,0 14.240 06:00 - 22:00 66,8 24.07.2016 Sonntag 00:00-06:00/22:00-24:00 59,6 10.166 06:00 - 22:00 66,0 LAeq - A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel als Mittelungspegel Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1646 5 Strelitzer Straße 2015 (Verkehrszählungen wurden von der Stadt Waren (Müritz) durchgeführt) Datum Wochentag Uhrzeit LAeq [dB(A)] 25.09.2015 Donnerstag 00:00-06:00/22:00-24:00 61,8 06:00 - 22:00 67,2 26.09.2015 Freitag 00:00-06:00/22:00-24:00 59,4 06:00 - 22:00 65,9 27.09.2015 Samstag 00:00-06:00/22:00-24:00 57,8 06:00 - 22:00 64,6 28.09.2015 Sonntag 00:00-06:00/22:00-24:00 61,1 06:00 - 22:00 66,8 29.09.2015 Montag 00:00-06:00/22:00-24:00 60,2 06:00 - 22:00 66,9 30.09.2015 Dienstag 00:00-06:00/22:00-24:00 60,5 06:00 - 22:00 66,9 01.10.2015 Mittwoch 00:00-06:00/22:00-24:00 60,7 06:00 - 22:00 67,2 02.10.2015 Donnerstag 00:00-06:00/22:00-24:00 60,8 06:00 - 22:00 67,4 03.10.2015 Freitag 00:00-06:00/22:00-24:00 58,9 06:00 - 22:00 64,8 04.10.2015 Samstag 00:00-06:00/22:00-24:00 57,1 06:00 - 22:00 64,8 05.10.2015 Sonntag 00:00-06:00/22:00-24:00 60,9 06:00 - 22:00 66,9 06.10.2015 Montag 00:00-06:00/22:00-24:00 60,0 06:00 - 22:00 67,1 07.10.2015 Dienstag 00:00-06:00/22:00-24:00 60,7 06:00 - 22:00 67,5 08.10.2015 Mittwoch 00:00-06:00/22:00-24:00 62,1 06:00 - 22:00 67,7 LAeq - A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel als Mittelungspegel Die Messungen bestätigen die Aussagen der Lärmkartierung. Die Auslösewerte für eine Lärmaktionsplanung (Mittelungspegel LDEN von 65 dB (A) beziehungsweise LNight von 55 dB (A)), bei deren Erreichen oder Überschreiten die entsprechenden Gebiete in den Lärmaktionsplan einzubeziehen sind, werden an allen Messpunkten regelmäßig überschritten. Die Messungen haben Indizcharakter. Lärmfachlich ist ein Vergleich mit Grenzwerten beziehungsweise mit Sanierungswerten der Lärmvorschriften nur auf Grundlange der in den Vorschriften enthaltenen Prognoseverfahren zu vollziehen. Drucksache 7/1646 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 5. Wie oft wurden seit 2010 durch das LUNG der Fahrzeugdurchgang an der B 192 in Waren gemessen? Welche Ergebnisse ergaben diese Messungen (bitte je Messung bzw. nach Jahren auflisten)? Das LUNG führte 2015 und 2016 Verkehrszählungen im Zusammenhang mit den Lärmmessungen in der Mozartstraße durch. Hierzu wird auf die Tabellen in der Antwort zu Frage 4 verwiesen. Darin sind die jeweiligen Verkehrszähldaten aufgeführt. 6. Inwiefern muss die Stadt Waren diese Messungen und die Empfehlungen des LUNG bei der Erstellung des Lärmaktionsplanes Nummer drei berücksichtigen? Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplanes III ist die aktuelle Lärmkartierung des LUNG, die der Stadt fristgerecht im Juli 2017 übergeben wurde. Mit der Überschreitung der Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung (siehe Antwort zu Frage 4) ist der Lärmaktionsplan II zu überprüfen und fortzuschreiben. Die Festlegung von Maßnahmen ist in das Ermessen der Stadt gestellt. Dabei hat sie ein Ermessen über Reihenfolge, Ausmaß und zeitlichen Ablauf der Maßnahmen mit einer Prioritätensetzung auszuüben. In der Regel erfolgt diese nach Kriterien, wie beispielsweise - Ausmaß der Pegelüberschreitung, - Schutzbedürftigkeit und Anzahl der betroffenen Personen, - Gesamt-Lärmbelastung und - technischer, zeitlicher und finanzieller Aufwand. 7. Aus welchen Gründen und auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde 2013 durch den damaligen Minister Schlotmann eine Meinungsumfrage zur Ortsumgehung Waren durchgeführt? Zu der geplanten Ortsumgehung Waren ist im Jahr 2013 keine Meinungsumfrage durchgeführt worden. Die Auffassung der Warener Bürgerinnen und Bürger zu einer Ortsumgehung ist - auch in Abstimmung mit der aus Repräsentanten unterschiedlicher Interessengruppen und zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern zusammengesetzten Begleitgruppe - in einem formalisierten Bürgervotum nach den Wahlrechtsgrundsätzen des § 2 Absatz 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes ermittelt worden. Diese direktdemokratische Abstimmung war eine Reaktion auf zwei wesentliche Kritikpunkte, die in der durch das Vorhaben „Stuttgart 21“ ausgelösten Diskussion um eine bessere Bürgerbeteiligung verbreitet geäußert wurden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1646 7 Zum einen wird kritisiert, dass bei der Planung von Infrastrukturprojekten die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bestenfalls angehört werden, während die Entscheidungen in Politik und Verwaltung getroffen werden; zum anderen wird angeführt, dass die üblichen Bürgerbeteiligungsverfahren von durchsetzungsstarken Interessengruppen und deren Alleinvertretungsanspruch geprägt werden. Beidem wirkt eine direktdemokratische Abstimmung entgegen. Ein weiterer Grund für das Bürgervotum waren die hohen Zustimmungswerte, die solche direktdemokratischen Abstimmungen über umstrittene Infrastrukturprojekten in der Bevölkerung erreichen und die sich in Waren bei der nach Abschluss des Verfahrens durchgeführten repräsentativen Befragung bestätigt haben. Das Bürgervotum ist nach den Wahlrechtsgrundsätzen des § 2 Absatz 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes durchgeführt worden. Einer weitergehenden gesetzlichen Grundlage bedurfte es nicht. Die Landesregierung hatte zugesagt, vom Ergebnis des Bürgervotums abhängig zu machen, ob es die Ortsumgehung Waren zum neuen Bundesverkehrswegeplan anmeldet oder nicht. Da das gesamte Verfahren der Bundesverkehrswegeplanung, abgesehen von einer umweltrechtlichen Sonderbestimmung, nicht gesetzlich geregelt ist, bedarf auch ein Teilaspekt des Anmeldeverfahrens keiner gesetzlichen Grundlage. 8. Welchen Einfluss hatte das Ergebnis der Meinungsumfrage auf das weitere Verfahren? Wie zu Beginn des Bürgerbeteiligungsverfahrens mitgeteilt worden war, hat sich die Landesregierung entsprechend dem Ausgang des Bürgervotums zur Ortsumgehung Waren bei der Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan 2030 verhalten und dieses Vorhaben dem Bürgervotum folgend nicht angemeldet. Welchen Einfluss das Bürgervotum auf die Entscheidungsprozesse auf Bundesebene hatte (Bundesverkehrswegeplanung und daraus folgende Gesetzgebungsvorhaben ), ist der Landesregierung nicht bekannt (siehe Antwort zu Frage 1). Drucksache 7/1646 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 9. Hat der Bürgermeister der Stadt Waren den per Stadtvertreterbeschluss vom 19.07.2017 (Drucksache 2017/0614) beschlossenen Antrag an die Landesregierung auf Wiederaufnahme der Ortsumgehung in den Bundesverkehrswegeplan 2030 bereits gestellt? Nach Auskunft der Stadt Waren hat der Beschluss folgenden Inhalt: „1.) Die Stadtvertretung beschließt die Aufnahme der „Ortsumgehung B 192 Waren“ als strategische Lärmschutzmaßnahme in den Entwurf des zu überarbeitenden Lärmaktionsplans. 2.) Der Bürgermeister wird beauftragt, dementsprechend einen Antrag an die Landesregierung MV zur Aufnahme der Ortsumgehung als vordringlichen Bedarf in den Bundesverkehrswegeplan zu stellen.“ Das bedeutet, dass eine Ortsumgehung im Zuge der Bearbeitung des 3. Lärmaktionsplanes hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Lärmproblematik in der Ortsdurchfahrt mit untersucht werden soll und erst in Abhängigkeit des Ergebnisses ein entsprechender Antrag des Bürgermeisters gestellt werden soll. 10. Beabsichtigt die Landesregierung, einem derartigen Antrag des Bürgermeisters zu folgen? a) Wenn ja, wann ist voraussichtlich damit zu rechnen, dass die Maßnahme im Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen ist? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 10, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Nein, eine Nachmeldung von Maßnahmen wird seitens der Landesregierung nicht verfolgt. Der Maßnahmenkatalog des Bundesverkehrswegeplans 2030 ist durch das Bundeskabinett beschlossen und in einem Beschluss des Deutschen Bundestages zu den Ausbaugesetzen abgebildet . Eine Neuaufnahme von Maßnahmen ist nicht möglich. Den Antrag des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung aus dem Jahr 2016, die Ortsumgehung Waren (Westspange im Zuge der B 108) nachträglich nach den Kriterien des Bundesverkehrswegeplans bewerten zu lassen, hat das BMVI mit der Begründung des abgeschlossenen Prozesses zur Anmeldung des Bundesverkehrswegeplans 2030 abgelehnt.