Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1648 7. Wahlperiode 14.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Beratung und Unterstützung von DDR-Doping-Opfern und ANTWORT der Landesregierung Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 28. Januar 2016 der Behörde der Landesbeauftragten für Mecklenburg- Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Aufgabe übertragen, Anlaufstelle für die Beratung und Unterstützung von in der DDR von Staatsdoping betroffenen Leistungssportlern zu sein. 1. Seit wann berät die Behörde der Landesbeauftragten Personen, die von DDR-Staatsdoping betroffenen waren? Frühere Athletinnen und Athleten aus dem DDR-Leistungssportbereich haben sich bei der Behörde des Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR bereits seit deren Bestehen 1993 gemeldet. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 28. Januar 2016 die Landesregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Landesbeauftragte für Mecklenburg- Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (nachfolgend: die Landesbeauftragte) als Anlaufstelle für betroffene ehemalige Sportlerinnen und Sportler wahrgenommen wird. Auf dieser Grundlage nimmt sich die Landesbeauftragte auch der Beratung und der Unterstützung von in der DDR von Staatsdoping betroffenen Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern an. Drucksache 7/1648 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Personen, die von DDR-Staatsdoping betroffenen waren, haben bisher bei der Behörde der Landesbeauftragten um Beratung oder Unterstützung ersucht? Eine Statistik zu dieser Betroffenengruppe wurde in den zurückliegenden Jahren nicht geführt. Beim Verein Doping-Opfer-Hilfe e. V. in Berlin sind seit Gründung der Beratungsstelle im Herbst 2013 circa 1.500 von DDR-Staatsdoping betroffene Sportlerinnen und Sportler registriert, darunter über 220 aus Mecklenburg-Vorpommern. In der Behörde der Landesbeauftragten liegen derzeit 63 Ersuchen um Beratung oder um Unterstützung von Personen vor, die von DDR-Staatsdoping betroffen sind. 3. Wer bearbeitet die Anfragen der betroffenen Personen [bitte Dienstbezeichnung , Anzahl der mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiter, vorherige oder weitere Aufgabe(n) dieser Mitarbeiter, Stundenvolumen je Mitarbeiter für diese Aufgabe angeben]? Die Bearbeitung der Anfragen der betroffenen Personen erfolgt in der Regel durch die Bürgerberaterin der Behörde der Landesbeauftragten zusätzlich zu deren Befassung mit anderen Betroffenengruppen. In Ausnahmefällen übernehmen auch die Landesbeauftragte und ihr Stellvertreter die Bearbeitung der Anfragen. 4. Wird derzeit die Beratung und Unterstützung von Personen gemäß oben genanntem Landtagsbeschluss in ausreichender Weise sichergestellt ? Wenn nicht, a) warum nicht? b) in welcher Weise nicht? c) wie wird in Zukunft sichergestellt, dass die Beratung und Unterstützung in ausreichender Weise erfolgt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Für eine etwaige Beratung und Unterstützung von betroffenen Sportlerinnen und Sportlern hat der Landtag bei Beschlussfassung am 28. Januar 2016 kein zusätzliches Personal vorgesehen. Zuletzt hat der Landtag im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2018/2019 am 13. Dezember 2017 die auf Ausbringung einer befristeten Beraterstelle gerichteten Anträge nach Anhörung der Landesbeauftragten abgelehnt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1648 3 Zu a) und b) Der Landesregierung sind die Gründe der vorbezeichneten Ablehnung nicht bekannt. Zu c) Die Landesbeauftragte nimmt die ihr übertragene Aufgabe als Anlaufstelle mit dem ihr zur Verfügung stehenden Personal wahr. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Wie wird der durch den oben genannten Landtagsbeschluss entstehende Mehraufwand aufgrund zusätzlicher Beratungsaufgaben durch die Behörde der Landesbeauftragten in personeller Hinsicht geleistet? Auf die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 4 wird verwiesen.