Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Januar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/165 7. Wahlperiode 31.01.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Überblick psychosoziale Prozessbegleitung und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele psychosoziale Prozessbegleiterinnen/Prozessbegleiter waren ab wann und in welchen Orten beschäftigt? a) Inwieweit handelte es sich dabei um befristete Anstellungsverhältnisse (bitte auch angeben, von wann bis wann die Befristungen liefen)? b) Wie viele Einsätze hatten die jeweiligen psychosozialen Prozessbegleiterinnen /Prozessbegleiter (bitte für die jeweiligen Jahre separat angeben)? In Schwerin und Neubrandenburg war von 2010 bis 2016, in Rostock und Greifswald (für den Bezirk des Landgerichtes Stralsund) von 2014 bis 2016 jeweils eine psychosoziale Prozessbegleiterin tätig. Zu a) Da die psychosozialen Prozessbegleiterinnen in keinem Beschäftigungsverhältnis zum Land Mecklenburg-Vorpommern standen, liegen der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. Drucksache 7/165 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu b) Die folgende Tabelle gibt die Anzahl der neu eingegangenen Fälle wider: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 (bis 30.09.) Schwerin 19 17 9 21 24 47 39 Neubrandenburg 3 8 20 19 26 24 17 Rostock - - - - 19 29 21 Greifswald - - - - 23 13 4 2. Wie viele psychosoziale Prozessbegleiterinnen/Prozessbegleiter gibt es seit dem 1. Januar 2017 in Mecklenburg-Vorpommern noch? a) Sollte es zu Kündigungen gekommen sein, was war der Grund dafür? b) Wie und durch welche Träger werden diese Weggänge kompensiert ? In Mecklenburg-Vorpommern sind mit Stand vom 23.01.2017 fünf Personen als psychosoziale Prozessbegleiter anerkannt. Davon waren drei Personen bereits in der Vergangenheit im Rahmen des Projektes der Justiz zur psychosozialen Prozessbegleitung tätig. Es liegen weitere Anträge vor, darunter auch ein Antrag von der vierten bereits in der Vergangenheit im Rahmen des Projektes der Justiz zur psychosozialen Prozessbegleitung tätigen psychosozialen Prozessbegleiterin. Zu a) Auf die Antwort zu Frage 1 a) wird verwiesen. Zu b) Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die zwei anerkannten, in der Vergangenheit nicht im Rahmen des Projektes der Justiz zur psychosozialen Prozessbegleitung tätigen psychosozialen Prozessbegleiter sind in dem Bezirk desselben Landgerichtes ansässig, wie die bereits in der Vergangenheit im Rahmen des Projektes tätige psychosoziale Prozessbegleiterin, deren Antrag noch geprüft wird. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/165 3 3. Welche genauen Qualifikationen werden von psychosozialen Prozessbegleiterinnen /Prozessbegleitern gefordert? a) Von welchen Trägern/Instituten werden entsprechende Lehrgänge durchgeführt? b) Wie lange dauern diese Lehrgänge? c) Wie hoch sind die Kosten pro Teilnehmer? Die Anforderungen an die Qualifikationen von psychosozialen Prozessbegleiterinnen/ Prozessbegleitern ergeben sich aus § 3 des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG). Was die Aus- und Weiterbildung gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PsychPbG betrifft, kann gemäß § 11 PsychPbG bis zum 31.07.2017 der Beginn genügen. Zu a) In Mecklenburg-Vorpommern ist mit Stand vom 23.01.2017 kein Antrag auf Anerkennung einer Aus- oder Weiterbildung gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PsychPbG gestellt worden. Nach dem Kenntnisstand der Landesregierung sind derzeit Aus- und Weiterbildungen der folgenden Träger/Institute von anderen Ländern mit bundesweiter Geltung anerkannt worden: - Hochschule für öffentliche Verwaltung (HfÖV)/Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPoS), Bremen, - Frauenhorizonte - gegen sexuelle Gewalt e. V., Freiburg, - Recht Würde Helfen - Institut für Opferschutz im Strafverfahren e. V., Berlin/Wiesbaden, - Hochschule Koblenz, Fachbereich Sozialwissenschaften, Institut für Forschung und Weiterbildung, Koblenz, - Weißer Ring e. V., Mainz, - Evangelische Hochschule Darmstadt, Darmstadt, - GwG Gesellschaft für personenzentrierte Psychotherapie und Beratung e. V., Köln, - Hochschule Düsseldorf, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften, Arbeitsstelle Weiterbildung, Düsseldorf, - Fachhochschule Münster, Münster, - Alice-Salomon-Hochschule Berlin, Berlin, - bff Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Berlin, - IAGUS - Institut für angewandte Gesundheits- und Systemwissenschaften, Bielefeld, - Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, Oldenburg. Zu b) Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu c) Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 7/165 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Ist angedacht, die psychosoziale Prozessbegleitung zukünftig auch als Nebentätigkeit zuzulassen? Mit der Anerkennung als psychosozialer Prozessbegleiter wird keine Aussage darüber getroffen, in welchem zeitlichen Umfang die Tätigkeit ausgeübt wird oder ob es sich um eine Haupt- oder Nebentätigkeit handelt. Diese Frage ist, falls erforderlich, im Einzelfall vom Arbeitgeber/vom Dienstherrn anhand der einschlägigen arbeitsrechtlichen beziehungsweise beamtenrechtlichen Vorschriften zu beurteilen. 5. In welchem Umfang wird sich der Umstand, dass die psychosoziale Prozessbegleitung auch auf Erwachsene ausgedehnt wurde, auf den Bedarf an Prozessbegleiterinnen/Prozessbegleitern auswirken? Wie die Antwort zu Frage 1 b) zeigt, haben sich die Zahlen bislang uneinheitlich entwickelt. Die Ausdehnung der Prozessbegleitung auf Erwachsene lässt eine gewisse Zunahme an Prozessbegleitungen erwarten, deren genaues Ausmaß sich mangels hinreichend konkreter Grundlage jedoch nicht abschätzen lässt.