Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1651 7. Wahlperiode 07.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und ANTWORT der Landesregierung In der Pressemitteilung Nummer 460/17 der Landesregierung heißt es, im Zeitraum von 2011 bis 2017 wurden Fördermittel in Höhe von 388,3 Millionen Euro für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern bewilligt. 254,7 Millionen Euro Zuschüsse seien dem östlichen Landesteil mit den Landkreisen Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte zur Verfügung gestellt worden. 1. Wie definiert die Landesregierung „wirtschaftsnahe Infrastruktur“? Als wirtschaftsnahe Infrastruktur wurde Infrastruktur im Sinne des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und der hierauf basierenden „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur“ (Amtsblatt M-V 2017, Nummer 24 vom 19.06.2017) verstanden. Hierbei handelte es sich insbesondere um - die Erschließung, den Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, - die Errichtung, Modernisierung und den Ausbau von Anlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz und Medienversorgung und Medienentsorgung, - die Errichtung, Modernisierung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus, - die Errichtung, Erweiterung und den Ausbau von Gewerbezentren, - die Errichtung, Erweiterung und den Ausbau von Anlagen für die Beseitigung oder Reinigung gewerblich bedingter Abwässer und Abfälle, - die Errichtung und Modernisierung und den Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung. Drucksache 7/1651 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hoch waren die zur Verfügung gestellten Zuschüsse für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (bitte aufgeschlüsselt nach westlichem und östlichen Landesteil für jedes Jahr angeben)? Jahr Bewilligte Zuschüsse für die Landkreise Vorpommern- Greifswald, Vorpommern-Rügen, Mecklenburgische Seenplatte in Millionen Euro (Angaben gerundet) Bewilligte Zuschüsse für die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg, Rostock sowie die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin in Millionen Euro (Angaben gerundet) 2011 27,95 10,55 2012 29,37 13,29 2013 16,72 11,49 2014 34,97 32,70 2015 37,70 6,60 2016 78,56 20,10 2017 29,43 38,90 3. In welcher Höhe sind Fördermittel für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur für jeden der beiden Landesteile in den Jahren 2018 und 2019 jeweils vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen und Projekte zum Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur sind für die Jahre 2018 und 2019 vorgesehen (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen angeben)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt auf Basis entsprechender Antragstellungen vorrangig durch die Kommunen nach Vorlage aller für die Bewilligung maßgeblichen Unterlagen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eine detaillierte Aufstellung etwaiger Fördervorhaben für die Zukunft ist daher nicht möglich.