Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1659 7. Wahlperiode 05.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Förderung der Vertriebenenarbeit aus dem Strategiefonds und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Zunächst wird angeschlossen an die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV, zur Förderung gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (Drucksache 7/1282). Dort wurde hinsichtlich der Aufstockung von Haushaltsmitteln im Titel 684.01 „Förderung deutscher Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)“ von 30.000 Euro um 15.000 Euro auf 45.000 Euro ausgeführt, dass der Europa- und Rechtsausschuss des Landtages in seiner mitberatenden Stellungnahme zum Haushalt 2014/2015 wie auch zum Haushalt 2016/2017 mehrheitlich die Empfehlung aussprach, im Kapitel 0904 den Ansatz des Titels 684.01 zu erhöhen. Zur Begründung hatte seinerzeit der Europa- und Rechtsausschuss auf die Wichtigkeit der Kulturarbeit und Integration von Aussiedlern abgestellt und aus diesem Grund die finanzielle Ausstattung der entsprechenden Aktivitäten empfohlen. Dieser Empfehlung wurde vom Finanzausschuss jeweils mehrheitlich angenommen und vom Landtag entsprechend verabschiedet. Im Haushaltsjahr 2018/2019 stehen im Titel 0904 684.01 „Förderung deutscher Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)“ 30.000 Euro zur Verfügung. Daneben stehen nach Nummer 83 des Wirtschaftsplans für das Sondervermögen „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (Anlage 11 zum Einzelplan 11 Kapitel 1111) für 2018 und 2019 jeweils 20.000 Euro für die Vertriebenenarbeit zur Verfügung. Die Mittel aus dem Strategiefonds sollen entsprechend den Bewirtschaftungsgrundsätzen auf den bereits vorhandenen Titel 0904 684.01 „Förderung deutscher Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)“ übertragen werden. Drucksache 7/1659 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden nach Maßgabe der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes vom 20. August 2015 (Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern S. 518), § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften bewirtschaftet. Eine Änderung des Verwendungszwecks des entsprechenden Titels erfolgte durch den Haushaltsgesetzgeber nicht. Gemäß § 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, das am 1. Januar 2018 in Kraft trat, ist der Zweck dieses Sondervermögens die Förderung besonderer für die zukünftige Entwicklung des Landes wegweisender Projekte und Programme. Im Wirtschaftsplan für das Sondervermögen sind in den Jahren 2018 und 2019 jeweils 20.000 Euro Fördermittel für die Vertriebenenarbeit eingestellt. 1. Welche Maßnahmen und Projekte der Vertriebenenarbeit werden im Jahr 2018 mit Mitteln aus dem Strategiefonds gefördert (bitte jeweils den Zuwendungsempfänger, den Namen der Maßnahme oder des Projektes beziehungsweise den Verwendungszweck, den Zeitraum und die Fördersumme angeben)? Für 2018 liegen Anträge auf Zuwendungen vor. Über die Anträge ist bislang noch nicht entschieden worden. 2. Welche Maßnahmen und Projekte der Vertriebenenarbeit werden im Jahr 2019 mit Mitteln aus dem Strategiefonds gefördert (bitte jeweils den Zuwendungsempfänger, den Namen der Maßnahme oder des Projektes beziehungsweise den Verwendungszweck, den Zeitraum und die Fördersumme angeben)? Anträge für das Jahr 2019 liegen dem Justizministerium noch nicht vor. 3. Inwiefern sind die in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 genannten Projekte und Maßnahmen jeweils wegweisend für die zukünftige Entwicklung des Landes? Zur Beantwortung wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1659 3 4. Sind die in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 genannten Projekte jeweils aus dem Haushaltstitel 684.01 des Einzelplanes 09 Justizministerium förderfähig? a) Wenn ja, werden sie auch aus diesem Haushaltstitel gefördert? b) Wenn ja, warum werden sie nicht ausschließlich aus diesem Haushaltstitel gefördert? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Wie aus der Antwort zu Frage 1 ersichtlich, ist über die vorliegenden Anträge für 2018 noch nicht entschieden worden. Die Förderfähigkeit lässt sich daher noch nicht abschließend beurteilen . 5. Wie erfolgt die Vergabe der Fördermittel für die Vertriebenenarbeit aus dem Strategiefonds in den Jahren 2018 und 2019 (Fördergrundsätze, Antragsverfahren, Auswahl der geförderten Projekte und Maßnahmen )? Zur Beantwortung wird auf die Vorbemerkung verwiesen.