Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1660 7. Wahlperiode 13.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide seit 2016 und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Volksinitiativen wurden seit dem 1. Januar 2016 in Mecklenburg -Vorpommern durchgeführt (bitte jeweils Gegenstand der Initiative , Antragsteller, Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung und aktuellen Stand angeben)? Gegenstand Antragsteller Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung Aktueller Stand „Zur Wiedereröffnung der Abteilungen Kinder- und Jugendmedizin sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Kreiskrankenhaus Wolgast“ Vertreter der Volksinitiative: Stefan Weigler, Bürgermeister Stadt Wolgast; Anke Kieser, Vorsitzende des Vereins für den Erhalt des Kreiskrankenhauses Wolgast e. V. und Steuerberaterin; Dr. Brigitte Würfel, stellvertretende Vorsitzende des Vereins für den Erhalt des Kreiskrankenhauses Wolgast e. V. und Kinderärztin 10.03.2016 Volksinitiative wurde zugelassen, weil die Voraussetzungen nach Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern und dem Volksabstimmungsgesetz erfüllt waren Drucksache 7/1660 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Gegenstand Antragsteller Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung Aktueller Stand „Bahnoffensive für das südliche Mecklenburg - durchgehende Verbindung von Hagenow über Ludwigslust - Parchim - Lübz - Malchow - Waren bis nach Neustrelitz und Verknüpfung mit dem ÖPNV“ Vertreter der Volksinitiative: Monika Göpper, Sprecherin der Bürgerinitiative „ProSchiene Hagenow - Neustrelitz“; Clemens Russell, Sprecher der Bürgerinitiative „ProSchiene Hagenow - Neustrelitz“; Rainer Raeschke, Mitglied der Bürgerinitiative „ProSchiene Hagenow - Neustrelitz“; Marcel Drews, Vorsitzender Fahrgastverband PRO BAHN Landesverband M-V e. V. 04.07.2016 Volksinitiative wurde abgelehnt, weil die Voraussetzungen nach Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern und dem Volksabstimmungsgesetz nicht erfüllt waren 2. Welche Volksbegehren wurden seit dem 1. Januar 2016 in Mecklenburg -Vorpommern durchgeführt (bitte jeweils Gegenstand des Begehrens , Antragsteller, Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung und aktuellen Stand angeben)? Seit dem 1. Januar 2016 wurden in Mecklenburg-Vorpommern keine Volksbegehren durchgeführt . 3. Welche Volksentscheide wurden seit dem 1. Januar 2016 in Mecklenburg -Vorpommern durchgeführt? Seit dem 1. Januar 2016 wurden in Mecklenburg-Vorpommern keine Volksentscheide durchgeführt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1660 3 4. Wie bewertet die Landesregierung den Zugang zu direktdemokratischen Elementen für die Bürger Mecklenburg-Vorpommerns? Die Landesverfassung gibt in Artikel 3 und in Artikel 20 als Staatsform die repräsentative Demokratie mit ihrem Vorrang parlamentarischer Gesetzgebung vor. Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide als Elemente der unmittelbaren Demokratie nach Artikel 59 und 60 der Landesverfassung kommen ergänzend hinzu. Das Spannungsfeld zwischen den in den Formen direkter Demokratie artikulierten Partikularinteressen und der Allgemeinverbindlichkeit von Gesetzen wird durch die in der Verfassung festgelegten Unterstützungsquoren , Mehrheitserfordernisse und Zustimmungsquoren ausgewogen berücksichtigt. Ausweislich der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 zwischen SPD und CDU für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern bekennen sich die Koalitionspartner zum Prinzip der repräsentativen Demokratie, wie sie in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankert ist und durch die dort festgeschriebenen Elemente direkter Demokratie ergänzt wird. Bereits in der vorangegangenen Wahlperiode haben die Koalitionspartner die Instrumente der Bürgerbeteiligung durch die Absenkung der Quoren für Volksbegehren und Volksentscheid gestärkt. Als weiterer Reformschritt sollen Volksbefragungen in wesentlichen Fragen durch ein Landesgesetz eingeführt werden. 5. Wie bewertet die Landesregierung den Gebrauch direktdemokratischer Elemente durch die Bürger Mecklenburg-Vorpommerns? Die Landesverfassung enthält seit ihrem Inkrafttreten am 15. November 1994 die plebiszitären Elemente der Volksinitiative in Artikel 59 sowie des Volksbegehrens und des Volksentscheids in Artikel 60. Insbesondere das Instrument der Volksinitiative wird vielfach genutzt. Demgegenüber ist - abgesehen von der Abstimmung über die Verfassung des Landes - lediglich ein Volksbegehren zustande gekommen. In den übrigen Fällen ist das für ein Volksbegehren vorgesehene Quorum nicht erreicht worden. Der einzige Volksentscheid, der neben der Abstimmung über die Verfassung des Landes durchgeführt worden ist, hat das erforderliche Quorum nach Artikel 60 Absatz 4 Satz 1 der Verfassung nicht erreicht. Hieran zeigt sich, dass die zuletzt im Jahr 2016 erfolgte Anpassung der Quoren für Volksbegehren und Volksabstimmungen an die demografische Entwicklung erforderlich und richtig war. Eine hierüber hinausgehende Bewertung der Aktivitäten des Wahlvolkes als Souverän im Bereich der direkten Demokratie steht der Landesregierung nicht zu.