Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1662 7. Wahlperiode 13.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD Leerstand in Gemeinschaftsunterkünften der Kommunen und des Landes Mecklenburg-Vorpommerns und ANTWORT der Landesregierung Laut Schweriner Volkszeitung (13.01.2018) waren im Oktober 2017 von 6.700 Plätzen in den Gemeinschaftsunterkünften der Gemeinden 3.450 Plätze belegt gewesen. Das Land hat gegenwärtig Reservekapazitäten für 1.800 Personen. 1. Wie verteilten sich die oben genannten freien und belegten Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte im Oktober 2017 (bitte nach Unterkunft, belegte und freie Plätze aufschlüsseln )? Wie verteilen sich die freien und belegten Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte zum letztmöglichen Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage (bitte nach Unterkunft, belegte und freie Plätze aufschlüsseln)? Die in der Schweriner Volkszeitung genannten Daten basieren auf der Erfassung der tatsächlichen Anwesenheit der Bewohner durch die Betreiber der Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime (ÜWH). Die Zahlen über die tatsächlich anwesenden Bewohner sind von den Zahlen der in den Gemeinschaftsunterkünften registrierten Bewohner zu unterscheiden. Denn es gilt für die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften keine Verpflichtung zur täglichen Anwesenheit in der Einrichtung. Drucksache 7/1662 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Bei den von der Schweriner Volkszeitung benannten „3.450 Plätzen“ handelte es sich nicht um belegte Plätze, sondern lediglich um den Spitzenwert der als anwesend erfassten Bewohner des Monats Oktober 2017. Bei der genannten „Reserve“ von ca. 1.800 Plätzen handelt es sich lediglich um eine rechnerische Größe auf Basis des monatlichen Durchschnitts der täglich als anwesend erfassten Personen. Von einer Auslastung der Unterkünfte ist grundsätzlich bereits auszugehen, wenn etwa 75 Prozent der Wohnplätze belegt sind. Nur dann können auch die besonderen Belange bei der Unterbringung von Familien, erkrankten beziehungsweise behinderten Personen sowie verschiedenen Ethnien angemessen berücksichtigt werden. Die genaue Aufschlüsselung nach freien und belegten Plätzen ist den nachfolgenden Übersichten für die Monate Oktober 2017 und Dezember 2017 (letztmöglicher Zeitpunkt) zu entnehmen. Auslastung der Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime für Asylbewerber und Flüchtlinge - Oktober 2017 Unterkunft Ort Kapazität Bewohner (belegte Plätze) Freie Plätze Schwerin Hamburger Allee Schwerin 47 14 33 Rostock Satower Straße Rostock 397 252 145 Bonhoefferstraße Rostock 171 102 69 Langenort Rostock 278 187 91 Landkreis Rostock Walkenhagen Bad Doberan 160 124 36 Waldweg Güstrow 125 86 39 Demmlerstraße (ÜWH) Güstrow 67 11 56 Güstrow Süd Güstrow 175 139 36 Jördenstorf Jördenstorf 290 64 226 Lohmen Lohmen 105 45 60 Glasewitzer Chaussee Güstrow 206 94 112 Hamburgerstraße Güstrow 76 28 48 Breesen Breesen 94 43 51 Ludwigslust- Parchim Grabower Allee Ludwigslust 263 - - Ludwigsluster Chaussee Parchim 200 135 65 Westring (ÜWH) Parchim 53 27 26 Techentiner Weg Ludwigslust 266 172 94 Mecklenburgische- Seenplatte Markscheiderweg Neubrandenburg 611 242 369 Friedland Friedland 120 101 19 Kirschenallee Neubrandenburg 99 59 40 Jürgenstorf Jürgenstorf 192 119 73 Altentreptow Altentreptow 147 17 130 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1662 3 Unterkunft Ort Kapazität Bewohner (belegte Plätze) Freie Plätze Nordwestmecklenburg Haffburg Wismar 336 210 126 Liselotte-Hermann- Straße Wismar 46 27 19 Vorpommern- Greifswald Spiegelsdorfer Wende Greifswald 158 84 74 Brandteichstraße Greifswald 469 149 320 Wolgast Wolgast 282 226 56 Torgelow Torgelow 175 137 38 Vorpommern- Rügen Barth Barth 335 144 191 Dänholm II Stralsund 199 85 114 Lindenallee Stralsund 179 109 70 Körkwitz Ribnitz- Damgarten 79 46 33 Straße der Jugend Sassnitz 51 30 21 Bergen Bergen 150 98 52 Tribsees Tribsees 108 48 60 Gesamt 6.709 3.454 2.992 Hinweis: Die Gemeinschaftsunterkunft Grabower Allee (Landkreis Ludwigslust-Parchim) wurde zum 31.Oktober 2017 geschlossen. Auslastung der Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime für Asylbewerber und Flüchtlinge - Dezember 2017 Unterkunft Ort Kapazität Bewohner (belegte Plätze) Freie Plätze Schwerin Hamburger Allee Schwerin 47 30 17 Rostock Satower Straße Rostock 397 249 148 Bonhoefferstraße Rostock 171 107 64 Langenort Rostock 278 188 90 Landkreis Rostock Walkenhagen Bad Doberan 160 127 33 Waldweg Güstrow 125 85 40 Demmlerstraße (ÜWH) Güstrow 67 17 50 Güstrow Süd Güstrow 175 140 35 Jördenstorf Jördenstorf 290 65 225 Lohmen Lohmen 105 74 31 Glasewitzer Chaussee Güstrow 206 99 107 Hamburgerstraße Güstrow 76 42 34 Breesen Breesen 94 24 70 Drucksache 7/1662 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Unterkunft Ort Kapazität Bewohner (belegte Plätze) Freie Plätze Ludwigslust- Parchim Ludwigsluster Chaussee Parchim 200 131 69 Westring (ÜWH) Parchim 53 27 26 Techentiner Weg Ludwigslust 266 195 71 Mecklenburgische- Seenplatte Markscheiderweg Neubrandenburg 611 283 328 Friedland Friedland 120 88 32 Kirschenallee Neubrandenburg 99 57 42 Jürgenstorf Jürgenstorf 192 112 80 Altentreptow Altentreptow 147 24 123 Nordwestmecklenburg Haffburg Wismar 336 220 116 Liselotte-Hermann- Straße Wismar 46 30 16 Vorpommern- Greifswald Spiegelsdorfer Wende Greifswald 158 80 78 Brandteichstraße Greifswald 469 185 284 Wolgast Wolgast 282 214 68 Torgelow Torgelow 175 127 48 Vorpommern- Rügen Barth Barth 335 122 213 Dänholm II Stralsund 199 83 116 Lindenallee Stralsund 179 107 72 Körkwitz Ribnitz- Damgarten 79 44 35 Straße der Jugend Sassnitz 51 31 20 Bergen Bergen 150 98 52 Tribsees Tribsees 108 63 45 Gesamt 6.446 3.568 2.878 2. Welchen Vorhaltungsverpflichtungen von Wohnraum für Asylbewerber und Personen mit Bleiberecht unterliegen die Landkreise und kreisfreien Städte? Ab wann kann die verpflichtende Maßgabe nach § 4 Absatz 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes - „ausreichende Gemeinschaftsunterkünfte vorzuhalten“ - als erfüllt angesehen werden? Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlAG) sind die Landkreise und kreisfreien Städte (Kommunen) verpflichtet, für die regelmäßige Aufnahme von Asylbewerbern und ehemaligen Asylbewerbern mit Duldung ausreichende Gemeinschaftsunterkünfte vorzuhalten. Für die Aufnahme anderer ausländischer Flüchtlinge sollen sie nach § 4 Absatz 1 Satz 2 FlAG Gemeinschaftsunterkünfte einrichten, soweit dies für deren Unterbringung erforderlich ist. Nach § 4 Absatz 2 Satz 1 FlAG sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Gemeinschaftsunterkünfte. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1662 5 Für die Beantwortung der Frage, wann „ausreichend“ Gemeinschaftsunterkünfte vorgehalten werden, sind neben den oben genannten rechtlichen auch praktische Erwägungen zu beachten. Die Herrichtung einer neuen Gemeinschaftsunterkunft kann erfahrungsgemäß ein Jahr und länger dauern. Im Rahmen dessen greift das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Erfahrungswerte im Hinblick auf die Entwicklung der zu erwartenden Neuzugänge zurück. Eine Vorhaltung von Unterbringungsreserven wird aufgrund der Situation im Nahen Osten und Afrika darüber hinaus für erforderlich gehalten. 3. Welche Asyleinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern befanden sich im Jahr 2017 im Stand-by-Modus? a) Welche Kosten sind hierbei für die jeweilige Einrichtung entstanden ? b) Welche Träger betreiben die jeweilige Einrichtung? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Landesunterkünfte: Träger Unterkunft Ort Zeitraum Stand-by- Modus Summe Kosten (in Euro) Land M-V Wohnaußenstelle Fünfeichen Neubrandenburg 01.01. - 31.03.2017 335.288,60 Land M-V Wohnaußenstelle Basepohl Basepohl 01.01. - 31.12.2017 1.486.489,49 Unterkünfte der Landkreise und kreisfreien Städte: Träger (Landkreis) Gemeinschaftsunterkunft Ort Zeitraum Stand-by- Modus Summe Kosten (in Euro) Rostock Eikboom Bad Doberan 01.01. - 31.12.2017 72.823,97 Rostock Stülower Weg Bad Doberan 01.01. - 31.12.2017 1.352,34 Vorpommern - Rügen Sellin Sellin 01.03. - 11.10.2017 43.697,93 Hinweis: Die dargestellten Kosten berücksichtigen die Aufwendungen der Landkreise und kreisfreien Städte, soweit sie bisher beim Landesamt für innere Verwaltung abgerechnet und von dort nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erstattet wurden. Drucksache 7/1662 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 4. Welche besonderen Belange sind bei der Unterbringung von Familien verschiedener Ethnien in Unterkünften der Kommunen und des Landes zu berücksichtigen? Die Unterbringung erfolgt stets auf der Grundlage einer Prüfung im Einzelfall. Dabei werden auch die individuellen Belange, soweit möglich, berücksichtigt. Bei der Unterbringung einer Familie kann beispielsweise ein Betreuungsangebot vor Ort ebenso von Bedeutung sein wie ein geeigneter Rückzugsraum. Bei der Unterbringung verschiedener Ethnien wird, soweit möglich und geboten, auf unterschiedliche kulturelle und religiöse Traditionen Rücksicht genommen, ohne auf die in einer gemeinsam bewohnten Einrichtung erforderliche Toleranz zu verzichten.