Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Februar 2018 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1672 7. Wahlperiode 08.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Antworten der Landesregierung auf den Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Vor dem Bundesverfassungsgericht sind mehrere Verfahren zur Überprüfung der Vereinbarkeit des neu eingeführten Rundfunkbeitrages mit dem Grundgesetz anhängig. Es handelt sich hierbei um die Verfahren 1 BvR 1675/16, 745/17, 981/17 und 836/17. Mit Schreiben vom 30. August 2017 hat das Bundesverfassungsgericht alle Landesregierungen zu einer Stellungnahme aufgefordert. Vor diesem Hintergrund haben sich die Länder auf einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geeinigt. Prozessvertreter vor dem Bundesverfassungsgericht für die Länder ist Herr Prof. Dr. Dieter Dörr. Nach Angaben einiger Nachrichtenportale ließ das Bundesverfassungsgericht allen Landesregierungen Fragenkataloge über den Rundfunkbeitrag zukommen (vgl. N-TV - Bundesverfassungsgericht prüft GEZ). 1. Welche Fragen wurden gestellt? Das Bundesverfassungsgericht hat zu folgenden neun Fragen um Stellungnahme gebeten: Drucksache 7/1672 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie ist der Rundfunkbeitrag finanzverfassungsrechtlich zu qualifizieren? Wie wirkt es sich auf die Qualifizierung des Rundfunkbeitrages aus, dass der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich durch die Anknüpfung an die Wohnungsinhaberschaft beinahe die gesamte Bevölkerung beitragspflichtig stellt? 2. Auf welchen Erwägungen beruht die tatbestandliche Anknüpfung des Rundfunkbeitrages im privaten Bereich an die Wohnungsinhaberschaft, insbesondere vor dem Hintergrund der Medienkonvergenz und der Zunahme mobiler Empfangsgeräte? Welche Alternativen wären vorstellbar? 3. In welchem Umfang waren in den einzelnen Bundesländern zum Zeitpunkt der Ratifizierung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags Wohnungen mit herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten (vor allem Fernsehgeräten) ausgestattet? In welchem Umfang waren in den einzelnen Bundesländern zum Zeitpunkt der Ratifizierung des Fünfzehnen Rundfunkänderungsstaatsvertrags Wohnungen mit internetfähigen Empfangsgeräten (PC, Laptops, Tablets, Smartphones et cetera) und Breitbandverbindungen ausgestattet, das heißt mit - mobilem oder stationärem - Internetzugang, dessen Geschwindigkeit mindestens dem 3G-Standard entsprach? In welchem Umfang sind dies Wohnungen, die nicht zugleich über herkömmliche Empfangsgeräte verfügen? 4. Auf welchen Erwägungen beruhte die Erhebung des Rundfunkbeitrages in Höhe von 17,98 Euro zum 1. Januar 2013 angesichts des erwirtschafteten Überschusses nach Einführung des Rundfunkbeitrages? 5. Wie rechtfertigt es sich, dass Einpersonenhaushalte mit der vollen Höhe eines Rundfunkbeitrages belastet werden, wohingegen Mehrpersonenhaushalte aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung den Beitrag unter sich aufteilen können? Insbesondere: Welche verwaltungstechnischen Umstände bedingen eine solche Lösung? 6. Wie rechtfertigt es sich, dass Zweitwohnungen mit der vollen Höhe eines Rundfunkbeitrages belastet werden, obwohl der Beitragspflichtige zum gleichen Zeitpunkt den Rundfunk nur einmal nutzen kann? Insbesondere: Welche verwaltungstechnischen Umstände bedingen eine solche Lösung? 7. In welchem Umfang waren in den einzelnen Bundesländern zum Zeitpunkt der Ratifizierung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge mit herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten ausgestattet? In welchem Umfang waren in den einzelnen Bundesländern zum Zeitpunkt der Ratifizierung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags Betriebsstätten mit internetfähigen Empfangsgeräten (PC, Laptops, Tablets, Smartphones et cetera) und Breitbandverbindungen , das heißt mit - mobilem oder stationärem - Internetzugang, dessen Geschwindigkeit mindestens dem 3G-Standard entsprach, ausgestattet? Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1672 3 8. Wie und mit welchem Aufwand erfolgt im nicht-privaten Bereich die Ermittlung nicht angemeldeter Betriebsstätten sowie für die Zwecke des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) genutzter Kraftfahrzeuge und die Verifikation dazu erteilter Auskünfte durch die Landesrundfunkanstalten und den Beitragsservice, vor allem im Hinblick auf die Verteilung der Beschäftigten auf einzelne Betriebsstätten und die Nutzung eines Kraftfahrzeugs für gewerbliche und öffentliche Zwecke nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 RBStV? 9. Wie rechtfertigt sich die Erhebung des Rundfunkbeitrages auf für die Zwecke des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 RBStV genutzte Kraftfahrzeuge in Bezug auf den Gedanken des Vorteilsausgleichs und im Verhältnis zur Beitragsfreistellung rein privat genutzter Kraftfahrzeuge? Wie rechtfertigen sich die (degressive) Staffelung nach Beschäftigtenzahlen und der Anknüpfungspunkt der Betriebsstätte in § 5 Absatz 1 RBStV jeweils für sich und in Kombination miteinander in Bezug auf den Gedanken des Vorteilsausgleichs ? 2. Wie antwortete die Landesregierung darauf? Der Schriftsatz von Herrn Prof. Dr. Dörr zur Beantwortung der vom Bundesverfassungsgericht gestellten Fragen wird in der Anlage zur Kenntnis gegeben. Drucksache 7/1672 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1672 5 Drucksache 7/1672 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1672 7 Drucksache 7/1672 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1672 9 Drucksache 7/1672 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1672 11 Drucksache 7/1672 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1672 13 Drucksache 7/1672 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 14 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1672 15 Drucksache 7/1672 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 16 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1672 17 Drucksache 7/1672 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 18 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1672 19 Drucksache 7/1672 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 20 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1672 21 Drucksache 7/1672 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 22 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1672 23 Drucksache 7/1672 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 24 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. 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