Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1674 7. Wahlperiode 09.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Medizinstipendium und ANTWORT der Landesregierung Laut Ostsee-Zeitung vom 27. Dezember 2017 lobt die Landesregierung vermehrt Sonderstipendien für zukünftige Ärzte aus. Diese sollen im ländlichen Raum und im öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung stehen. Zudem sind nach Angaben der kassenärztlichen Vereinigung etwa 120 Hausarztstellen nicht besetzt. 1. An welchen Standorten beabsichtigt die Landesregierung, eine Tätigkeit der zukünftig gebundenen Ärzte zu forcieren? Medizinstudierende, die nach der Richtlinie über die Vergabe von Zuwendungen an Studierende der Humanmedizin zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum ein Stipendium erhalten, verpflichten sich, für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in Fördergebieten ländlicher Regionen oder im öffentlichen Gesundheitsdienst ärztlich tätig zu sein. Als Fördergebiet ist der ländliche Raum einschließlich der ländlichen Gestaltungsräume gemäß dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg- Vorpommern und den regionalen Raumordnungsprogrammen definiert. Auf Nummern 3.3.1 und 3.3.2 des Landesraumentwicklungsprogrammes Mecklenburg- Vorpommern 2016, Seite 25 ff. (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Raumordnung /Landesraumentwicklungsprogramm/aktuelles-Programm/) wird verwiesen. Eine weitergehende Absolventenlenkung ist nicht gestaltbar. Die Bedarfsplanung für den Bereich der ambulanten Versorgung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, die diese in Abstimmung mit den Landesverbänden der Krankenkassen wahrnimmt. Drucksache 7/1674 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie verteilt sich die Summe der nicht besetzten Stellen auf die Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern? In Anwendung der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Mecklenburg-Vorpommern in der Sitzung am 15. November 2017 in den folgenden Planungsbereichen der hausärztlichen Versorgung bestehende Zulassungsmöglichkeiten festgestellt: Mittelbereiche laut Bedarfsplanung Anzahl der Zulassungsmöglichkeiten Anklam 0,5 Demmin 4,0 Greifswald Umland 5,0 Grimmen 8,5 Güstrow 13,0 Hagenow inklusive Amt Neuhaus 7,5 Ludwigslust 3,5 Neubrandenburg Umland 9,0 Neustrelitz 0,5 Parchim 11,5 Pasewalk 1,0 Ribnitz-Damgarten 0,5 Rostock Umland 19,0 Schwerin Umland 16,5 Stralsund Umland 4,0 Teterow 2,5 Ueckermünde 2,0 Waren 7,5 Wismar 9,5 Wolgast 0,5 gesamt 126,0 3. Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen, das Stipendienprogramm auch auf die zahnärztliche Versorgung auszuweiten? Es gibt derzeit seitens der Landesregierung keine Pläne, das Stipendienprogramm auch auf die zahnärztliche Versorgung auszuweiten.