Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1677 7. Wahlperiode 05.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Kontopfändungen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung geht bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage von der Annahme aus, dass sowohl nach Kontopfändungen gefragt wird, denen eine öffentlich-rechtliche Forderung zugrunde liegt, als auch nach solchen, die eine privat-rechtliche Forderung zum Gegenstand haben. Die Landesregierung verfügt über keine Daten bezogen auf Kontopfändungen durch kommunale Behörden. Im Landesamt für Finanzen werden im Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen (HKR) des Landes derzeit keine Daten zu einer Klassifizierung von Kontopfändungen erhoben. Die Erhebung der Daten erfolgte auf Basis der im Bereich Forderungsmanagement manuell geführten Überwachungslisten im Zusammenhang mit erfolgten Kontopfändungen. Mit den zur Verfügung stehenden Daten kann nur ein Teil der Kleinen Anfrage beantwortet werden. Eine vollumfängliche Erhebung zu allen geforderten Punkten macht die händische Auswertung von circa 4.350 Akten erforderlich. Die Beantwortung der Fragen würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Der Landesregierung liegt kein gesondert aufbereitetes statistisches Zahlenmaterial zu Kontenpfändungen im Rahmen der Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen vor. Derartige Vorgänge werden statistisch nicht gesondert erfasst. In den angefragten Zeiträumen sind pro Jahr zwischen 53.000 bis 55.000 Zwangsvollstreckungsverfahren geführt worden, die manuell ausgewertet werden müssten, um Kenntnisse über etwaige Kontenpfändungen zu erlangen. Drucksache 7/1677 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Beantwortung auch dieser Fragen würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 1. Wie viele Kontopfändungen wurden in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 vorgenommen (bitte getrennt nach Jahren auflisten)? Für den Bereich des Landesamtes für Finanzen: 2013 2014 2015 2016 Gesamt Kontopfändungen 1.143 1.327 1.239 937 Für den Bereich der Steuerverwaltung: 2013 2014 2015 2016 Gesamt Kontopfändungen 10.779 13.079 12.731 12.849 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Von wie vielen verschiedenen Konten wurde in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 in Mecklenburg-Vorpommern Geld gepfändet (bitte getrennt nach Jahren auflisten)? Für den Bereich des Landesamtes für Finanzen: 2013 2014 2015 2016 Gesamtanzahl der gepfändeten Konten 1.092 1.169 1.215 880 Für den Bereich der Steuerverwaltung wird die Frage dahingehend verstanden, dass die Anzahl der bei den Vollstreckungsschuldnern gepfändeten Konten benannt werden soll. Aufgrund der Ausbringung einer Kontopfändung gegenüber einem Kreditinstitut sind alle bei dem Kreditinstitut geführten Konten von der Kontopfändung umfasst. Sollte der Vollstreckungsschuldner mehrere Konten bei dem betroffenen Kreditinstitut führen, sind diese in den in der Antwort zur Frage 1 dargestellten Kontopfändungen enthalten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1677 3 Die Ermittlung der genauen Anzahl an gepfändeten Konten ist nicht möglich, da hierzu keine Statistiken geführt werden. Das Finanzamt erhält zum Teil nur in den von den Kreditinstituten ausgestellten Drittschuldnererklärungen Informationen zu den geführten Konten. Für eine weitergehende Ermittlung müssten circa 40.000 Vollstreckungsakten gesichtet werden. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Wie viele juristische beziehungsweise natürliche Personen waren in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 in Mecklenburg-Vorpommern von Kontopfändungen betroffen (bitte getrennt nach Jahren auflisten)? Für den Bereich des Landesamtes für Finanzen: 2013 2014 2015 2016 Juristische Personen, die von Kontopfändungen betroffen waren 61 50 67 56 2013 2014 2015 2016 Natürliche Personen, die von Kontopfändungen betroffen waren 1.031 1.119 1.148 824 Für den Bereich der Steuerverwaltung werden die Fragen 3 und 4 in der Antwort zu Frage 4. zusammenhängend beantwortet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Wie teilen sich die betroffenen Adressaten von Kontopfändungen, untergliedert in Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen, in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 in Mecklenburg-Vorpommern auf (bitte getrennt nach Jahren auflisten)? Für den Bereich des Landesamtes für Finanzen werden die geforderten Daten im HKR-Verfahren nicht erhoben. Für den Bereich der Steuerverwaltung werden die Fragen 3 und 4 wie folgt beantwortet: Drucksache 7/1677 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Die verschiedenen Rechtsformen werden in den Finanzämtern bestimmten Steuernummernkreisen zugeordnet. In den Steuernummernkreisen für die Personengesellschaften werden allerdings auch natürliche Personen geführt, die an einer Personengesellschaft beteiligt und nicht Einzelunternehmer sind. Die Ermittlung der Kontopfändungen durch maschinelle Auswertung der Daten der Steuerverwaltung kann nur für die Steuernummernkreise erfolgen. Eine genauere Aufteilung nach juristischen und natürlichen Personen oder nach Privatpersonen , Selbständigen und Unternehmen ist nicht möglich. Statistiken werden hierüber nicht geführt. In diesen Fällen müssten zur genaueren Beantwortung circa 40.000 Akten händisch ausgewertet werden. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Die Anzahl der Kontopfändungen zu den einzelnen Steuernummernkreisen: 2013 2014 2015 2016 Kapitalgesellschaften 1.244 1.363 1.383 1.496 Personengesellschaften 564 638 660 713 Gewerbetreibende 7.902 9.704 9.271 9.330 Arbeitnehmer 812 1.110 1.157 1.105 Grunderwerbsteuer 100 93 101 58 Erb- und Schenkungsteuer 157 171 159 147 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 5. Wie hoch ist die Summe gepfändeter Beträge von Konten jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 (bitte getrennt nach Jahren auflisten )? Für den Bereich des Landesamtes für Finanzen werden die geforderten Daten im HKR-Verfahren nicht erhoben. Für den Bereich der Steuerverwaltung konnte der folgende Betrag der ausgebrachten Kontenpfändungen ermittelt werden: 2013 2014 2015 2016 Summe in Euro 91.715.520,73 106.364.922,84 94.873.597,20 106.476.077,85 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.