Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1678 7. Wahlperiode 13.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Bürgschaftsbank von Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In der Ostsee-Zeitung erschien am 20.06.2017 ein Artikel über die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommerns. Der Artikel stellt die wirtschaftliche Relevanz der Bürgschaftsbank heraus und ihren Einfluss auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Mecklenburg- Vorpommern. 1. In welchem Umfang findet eine Reduzierung der Sicherung der über die Bürgschaftsbank gewährten Bürgschaften seitens der öffentlichen Hand in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2018 statt? Die von der Bürgschaftsbank gewährten Bürgschaften werden von Bund und Land rückverbürgt . Bislang haben Bund und Land der Bürgschaftsbank bis zu 75 Prozent ihres Ausfalls erstattet. Nach der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Rückbürgschaftserklärung übernehmen der Bund und das Land nunmehr bis zu 70 Prozent des Ausfalls. Die Bürgschaftsbank übernimmt weiterhin Bürgschaften zugunsten der Hausbanken in Höhe von bis zu 80 Prozent bei Investitionen und bis zu 75 Prozent bei Betriebsmitteln. Diese Bürgschaftsquote bleibt 2018 gegenüber den Vorjahren unverändert. Drucksache 7/1678 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Mit welcher Begründung reduziert die öffentliche Hand im Jahr 2018 die Sicherung der gewährten Bürgschaften? Die Rückverbürgung der Bürgschaftsbanken übernehmen der Bund und die Länder anteilig. Die Rückbürgschaftserklärungen werden dabei alle fünf Jahre zwischen Bund und den Ländern verhandelt. Der Bund hat den ostdeutschen Bundesländern im Hinblick auf die besondere wirtschaftliche Situation, die Kapitalausstattung in den Unternehmen und die Struktur des Bankensektors eine höhere Rückbürgschaftsquote eingeräumt. Der Bund sieht Fortschritte im Angleichungsprozess und versucht bereits seit längerer Zeit, eine Angleichung der Rückbürgschaftsquote an das Niveau in den westdeutschen Bundesländern durchzusetzen (65 Prozent). Die Rückbürgschaftsquote wurde erstmalig 2013 um fünf Prozent reduziert. Negative Auswirkungen auf die Verbürgung durch die Bürgschaftsbank ergaben sich bis heute nicht. Nunmehr ist ein weiterer Angleichungsschritt vollzogen worden. 3. Welche Auswirkungen sieht die Landesregierung infolge des vorherig erfragten Vorgehens in Bezug auf Zins und Höhe von Bürgschaften und damit auf die Kreditfähigkeit betroffener Unternehmen? Die Landesregierung kann keine Auswirkungen erkennen.