Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1679 7. Wahlperiode 09.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Sanierung und Kosten des Amtsgerichtsgebäudes Demmin und ANTWORT der Landesregierung Nachdem im Zuge der Gerichtsstrukturreform in Demmin nur noch eine Zweigstelle des Amtsgerichts Neubrandenburg existiert, sollte das Gebäude in der Clara-Zetkin-Straße 14 in Demmin von der Landespolizei nachgenutzt werden. Im Januar 2017 wurden hierzu bereits anstehende Sanierungsmaßnahmen und Kosten angefragt (Drucksache 7/131). 1. Liegen die Erschließungskonzeption und die Entwurfsunterlage-Bau bereits vor? a) Wenn ja, wie sehen diese aus? b) Wenn nicht, warum liegen diese noch nicht vor? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Erschließungskonzeption und die Entwurfsunterlage-Bau liegen noch nicht vor. Da die Landespolizei die Liegenschaft in der Clara-Zetkin-Straße 14 nicht mehr nutzen wird, ist eine Erschließungskonzeption nicht mehr erforderlich. Der Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern ist beauftragt worden, die Planung an der Entwurfsunterlage-Bau mit dem Ziel der Unterbringung des zusätzlichen Flächenbedarfes des Amtsgerichtes Neubrandenburg, Außenstelle Demmin fortzusetzen. Darüber hinaus verfügbare Flächen sind lediglich im erforderlichen Mindestumfang herzurichten und eine Nutzung ist zu prüfen. Drucksache 7/1679 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hat sich der Stand der Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2017 entwickelt ? Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. 3. Hat sich die Kostenschätzung im Vergleich zum Stand vom Januar 2017 verändert? Wenn ja, in welcher Form? Da sich die Entwurfsunterlage-Bau noch in der Bearbeitung befindet, liegt im Vergleich zum Stand vom Januar 2017 keine neuerliche Kostenschätzung nach DIN 276 vor. Aufgrund des geänderten Planungsinhaltes kann aber von geringeren Kosten ausgegangen werden. 4. Wie hoch sind die Kosten, die seit Januar 2017 für die Bausicherung anfielen? Für die laufende Bausicherung sind seit Januar 2017 Kosten in Höhe von 567,12 Euro (47,26 Euro pro Kalendermonat) angefallen. 5. Sind seit Januar 2017 weitere Baunebenkosten angefallen? a) Wenn ja, in welcher Art? b) Wenn ja, in welcher Höhe? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Seit Januar 2017 sind für Planungsleistungen Kosten in Höhe von 177.395,80 Euro angefallen.