Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Februar 2017 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/168 7. Wahlperiode 07.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Helmut Holter, Karsten Kolbe und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE EU-Förderung - aktuell und nach Ablauf der jetzigen Förderperiode und ANTWORT der Landesregierung Entgegen bisherigen Aussagen, wonach die EU-Förderung für Mecklenburg -Vorpommern nach der jetzigen Förderperiode 2014 bis 2020 (plus zwei Jahre für die Restmittelverwendung) endet, scheint die Landesregierung nunmehr von einer weiteren Förderung für Mecklenburg- Vorpommern auszugehen. Hinweise darauf gibt unter anderem Ziffer 9 der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU Mecklenburg- Vorpommern für die 7. Wahlperiode 2016 - 2021: „Für die Vorbereitung der ab 2021 beginnenden Förderperiode gilt, dass wegfallende EU-Mittel grundsätzlich nicht durch Landesmittel ersetzt werden können. Hiervon ausgenommen ist die Fortsetzung des Programms für Schulsozialarbeit, das die Koalitionspartner evaluieren werden. Beim zukünftigen Einsatz der EU-Mittel hat das Programm Schulsozialarbeit außerdem oberste Priorität. Für die EU-Mittel wird höchstens der notwendige nationale Kofinanzierungssatz auf der Schwerpunktebene ausgewiesen.“ Drucksache 7/168 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Mit welcher wirtschaftlichen Entwicklung rechnet die Landesregierung bis zum Jahr 2021 (bitte eine positive, mittlere und negative Prognose für das BIP, die Zahl der Beschäftigten und die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten für M-V abgeben bzw. andere oder weitere Kriterien angeben, auf denen die Prognosen basieren)? Die Landesregierung erstellt selbst keine Prognosen. Gegebenenfalls nutzt sie hinsichtlich der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Prognosen anderer Institutionen, wie zum Beispiel des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, wobei der Prognosehorizont regelmäßig nur das laufende und das kommende Jahr umfasst. Die aktuellen Veröffentlichungen können beispielsweise über die nachfolgenden Links abgerufen werden: http://www.bmwi.de/Navigation/DE/Service/Projektionen-Archiv/projektionen-archiv.html http://www.iab.de/de/daten/arbeitsmarktentwicklung.aspx 2. Mit welcher Förderung entsprechend welcher regionalen Entwicklungseinstufung und bisherigen Erfahrungen rechnet die Landesregierung ? Welche Förderkriterien gelten für die regionalen Entwicklungsstufen in der aktuellen Förderperiode? 3. Inwieweit hält es die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt für seriös und zulässig, bei bestimmten EU-Förderungen in der laufenden Förderperiode auf mögliche EU-Förderungen in einer möglichen folgenden EU-Förderperiode für Mecklenburg-Vorpommern abzustellen? a) Auf welche Grundlage stützt die Landesregierung ihre Annahmen? b) In welcher Art und Weise sowie Wichtung wurden aktuelle politische bzw. strukturelle Entwicklungen innerhalb der EU berücksichtigt ? 4. Welche Kriterien müsste Mecklenburg-Vorpommern erfüllen, um in der nächsten EU-Förderperiode als Fördergebiet aufgenommen zu werden? Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/168 3 5. Inwieweit hat die Landesregierung schon heute Hinweise darauf, dass M-V in der nächsten EU-Förderperiode als Fördergebiet aufgenommen wird? Wie hoch ist aufgrund von Erfahrungen der letzten Jahre die Wahrscheinlichkeit dafür? Zu 2 bis 5 Mecklenburg-Vorpommern ist in der Förderperiode 2014-2020 in die Kategorie der Übergangsregionen eingestuft worden, also der Regionen, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf der Bevölkerung zwischen 75 % und 90 % des Durchschnitts der EU-27 liegt. Daneben bestehen noch die Kategorie der weniger entwickelten Regionen (Pro-Kopf-BIP weniger als 75 % des EU-Durchschnitts) und die Kategorie der stärker entwickelten Regionen (Pro-Kopf- BIP mehr als 90 % des EU-Durchschnitts). Hinsichtlich der Einstufungskriterien, der inhaltlichen Ausgestaltung und der finanziellen Ausstattung der EU-Kohäsionspolitik ab 2021 können derzeit keine belastbaren Aussagen getroffen werden. Die Europäische Kommission hat angekündigt, im Laufe des Jahres 2017 den 7. Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (Kohäsionsbericht ) vorlegen zu wollen. Es ist damit zu rechnen, dass in diesem Bericht erste Vorstellungen für die Ausgestaltung der künftigen EU-Kohäsionspolitik enthalten sein werden. Der Bundesrat hat sich in seinem Beschluss zur Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 vom 16.12.2016 (Bundesratsdrucksache 521/16) für eine Fortsetzung der EU-Kohäsionspolitik nach 2020 ausgesprochen. Aufgrund dieser Sachlage können zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch keine belastbaren Aussagen dazu getroffen werden, unter welchen Voraussetzungen, nach welchen Kriterien und in welchem Umfang Mecklenburg-Vorpommern ab 2021 als Fördergebiet im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik eingestuft werden wird. Wenn die EU-Kohäsionspolitik in einer vergleichbaren Ausgestaltung wie bisher fortgeführt wird, ist nach den Erfahrungen der Vergangenheit und unter Berücksichtigung der bisherigen wirtschaftlichen Entwicklung des Landes im Verhältnis zum EU-Durchschnitt die Wahrscheinlichkeit, dass Mecklenburg- Vorpommern ab 2021 keine Mittel aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds mehr erhält, als sehr gering einzuschätzen. Im Umkehrschluss ist unter der genannten Voraussetzung die Wahrscheinlichkeit, dass das Land auch nach 2021 Mittel aus diesen Fonds erhält, als hoch einzustufen. Eine daraus resultierende konkrete Summe der Fördermittel kann derzeit jedoch nicht abgeschätzt werden. Sie wird allerdings bereits aufgrund der bisherigen positiven wirtschaftlichen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich geringer sein als in der Förderperiode 2014 bis 2020. Die Auswirkungen auf die Einnahmenseite des Landeshaushalts müssen in der Mittelfristigen Finanzplanung (MFP) Berücksichtigung finden. Im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushalts 2018/2019 wird auch die MFP 2017 bis 2022 erstellt, die mit den Jahren 2021 und 2022 erstmals in die zukünftige Förderperiode reicht. Aufgrund der oben genannten Unwägbarkeiten kann die Veranschlagung für diese beiden Finanzplanungsjahre lediglich pauschal erfolgen und wird nach Vorliegen genauerer Erkenntnisse konkretisiert werden müssen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die MFP nicht verbindlich ist, sondern ausschließlich Programmcharakter besitzt. Drucksache 7/168 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Wie ist die folgende Aussage zu interpretieren, wenn Schulsozialarbeit doch mit dem Ende der laufenden EU-Förderperiode aus dieser Förderung herausgeführt werden soll: „Beim zukünftigen Einsatz der EU-Mittel hat das Programm Schulsozialarbeit außerdem oberste Priorität.“ (Quelle: Koalitionsvereinbarung, siehe Vorbemerkung)? Wie in der Koalitionsvereinbarung dargestellt, haben sich die Koalitionsparteien darauf verständigt, das derzeit anteilig aus dem ESF geförderte Programm für Schulsozialarbeit vom Grundsatz auszunehmen, dass wegfallende EU-Mittel nicht durch Landesmittel ersetzt werden können. Davon unbenommen ist, dass eventuell über das Jahr 2021 hinaus zur Verfügung stehende EU-Mittel primär bei der Finanzierung der Schulsozialarbeit Berücksichtigung finden werden. 7. Wann und durch wen soll die Evaluierung des Landesprogramms Jugend- und Schulsozialarbeiter bzw. des Programms Schulsozialarbeit erfolgen (siehe Vorbemerkung Koalitionsvereinbarung)? Die Landesregierung plant erst in Vorbereitung auf die ab 2021 beginnende Förderperiode eine Evaluierung des ESF-Programms zur Förderung der Schulsozialarbeit. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können noch keine Aussagen zur Art und Weise sowie zu der durchführenden Stelle einer Evaluierung getroffen werden. Sie wird sich bei ihrer Evaluierung unter anderem auf eine Studie zur Jugend- und Schulsozialarbeit stützen können, die im Rahmen der Bewertungsarbeiten durch einen externen Dritten für den ESF erstellt wird 8. Für welchen Zeitraum und in welcher Höhe sollen Mittel dafür aus welchem Haushaltstitel bereitgestellt werden? Diese Entscheidung ist im Rahmen künftiger Haushaltsaufstellungen zu treffen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/168 5 9. Zu welchem Termin plant die Landesregierung, Änderungsmeldungen zum Einsatz der ESF- und EFRE-Mittel für die laufende Förderperiode 2014 bis 2020 einzureichen? a) Bis wann müssen Änderungsmeldungen spätestens eingereicht werden? b) Welche Änderungsmeldungen will die Landesregierung bis wann einreichen? c) Inwieweit ergeben sich durch die Änderungen der Zuständigkeiten für die EU-Mittelverwendung innerhalb der Landesregierung Verzögerungen bezüglich der Änderungsmeldung bzw. der Bewilligung von Förderanträgen im Rahmen der Richtlinien des Landes? Zu 9, a), b) und c) Die dem Einsatz von ESF- beziehungsweise EFRE-Mittel zugrundeliegenden EU-Verordnungen für die Förderperiode 2014 bis 2020 sehen keine festen Zeitpunkte vor, zu denen Änderungsanträge zu den Operationellen Programmen spätestens eingereicht werden müssen. Derzeit bestehen seitens der Landesregierung keine konkreten Planungen für Anträge zur Änderung der Operationellen Programme für den Einsatz der ESF- und EFRE-Mittel in der Förderperiode 2014 bis 2020. Hinsichtlich der Einreichung von Änderungsanträgen zu den Operationellen Programmen ergeben sich aufgrund der Änderungen von Zuständigkeiten schon deshalb keine Verzögerungen , weil - wie ausgeführt - keine festen Änderungszeitpunkte und derzeit keine konkreten Planungen für Änderungsanträge bestehen. Hinsichtlich der Bewilligung von Förderanträgen im Rahmen der bestehenden Richtlinien ist aufgrund der Änderungen der Zuständigkeiten innerhalb der Landesregierung ebenfalls nicht mit Verzögerungen zu rechnen, da im Zusammenhang mit der Regierungsneubildung keine Änderungen bei den Zuständigkeiten der Bewilligungsbehörden vorgesehen sind.