Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1681 7. Wahlperiode 20.02.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Nikolaus Kramer und Sandro Hersel, Fraktion der AfD Polizeieinsätze bei Großraum- und Schwerlasttransporten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Großraum- und Schwertransporte (GST) bedürfen aus Gründen der Verkehrssicherheit in vielen Fällen einer polizeilichen Begleitung. Die Anzahl derartiger zu begleitender Transporte ist in den zurückliegenden Jahren bundesweit ansteigend. Dies bindet nicht unerhebliche Ressourcen der Landespolizei, die somit für andere Sicherheitsaufgaben nicht zur Verfügung stehen. Die Landesregierung unterstützt daher die bundesweiten Bestrebungen, eine generelle Aufgabenübertragung auf Private sicherzustellen. Drucksache 7/1681 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Großraum- und Schwerlasttransporte hat die Landespolizei seit 2011 begleitet (bitte aufgliedern nach Jahr und jeweiliger Gesamtzahl )? a) Wie viele Polizeibeamte wurden bei diesen Einsätzen seit 2011 pro Jahr eingesetzt (bitte aufgliedern nach eingesetzten Polizisten und Einsatzstunden pro Jahr)? b) Welche Kosten entstanden der Landespolizei bei diesen Einsätzen seit 2011 pro Jahr? c) Welche Einnahmen erzielte das Land Mecklenburg-Vorpommern bei diesen Einsätzen seit 2011 pro Jahr? Nachfolgende Großraum- und Schwerlasttransporte wurden im angefragten Zeitraum von der Landespolizei begleitet: Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Transporte 2.086 3.176 6.132 6.475 5.545 6.195 5.288 Zu a) Für die Jahre 2011 und 2012 liegen der Landesregierung keine statistisch auswertbaren Daten im Sinne der Fragestellung vor. Die detaillierte Datenerhebung erfolgte erst seit dem Jahr 2013. Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Kräfte 12.516 14.495 11.546 13.084 10.523 Einsatzstunden 16.780 18.071 14.626 17.224 18.185 Zu b) Personal- und Sachkosten werden für die angefragte Art der polizeilichen Einsätze regelmäßig nicht erhoben. Zu c) Erzielte Einnahmen für die polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten im jeweiligen Haushaltsjahr: Jahr Einnahmen 2011 911.976,19 Euro 2012 893.772,10 Euro 2013 1.107.337,28 Euro 2014 1.317.319,54 Euro 2015 1.037.423,00 Euro 2016 1.191.897,47 Euro 2017 1.327.921,54 Euro Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1681 3 2. Plant die Landesregierung zukünftig, die Begleitung und Sicherung von Großraum- und Schwerlasttransporten privaten Unternehmen zu überlassen? a) Wenn ja, ab wann? b) Wie soll dies umgesetzt werden? Ja. Zu a) Der genaue Zeitpunkt kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden. Zu b) Um die Polizei künftig gänzlich von der GST-Begleitaufgabe zu entlasten, wird die Beleihung privater Begleitunternehmen angestrebt. Diese Beleihung setzt eine stufenweise Einführung einer Reihe von Rechtsvorschriften auf Bundes- und Landesebene voraus. Die hierzu erforderlichen rechtlichen Grundlagen werden gegenwärtig unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erarbeitet. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Entlastung der Polizei durch das Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) vom 22. Mai 2017? Nach Auffassung der Landesregierung bietet diese Regelung nur Potential für eine punktuelle Entlastung der Polizei, da der Einsatz privater Verwaltungshelfer aufgrund fehlender Verkehrsregelungsbefugnis nur in bestimmten Standardfällen und Standardsituationen möglich ist. 4. Wie bewertet die Landesregierung eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wenn die Begleitung von Großraum - und Schwerlasttransporten nicht mehr von speziell ausgebildeten Einsatzkräften übernommen wird? Der Einsatz privater Transportbegleiter setzt deren fachliche Eignung gemäß § 6 Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes voraus. Diese ist nachzuweisen und wird im Rahmen spezieller Schulungen/Ausbildungen erworben. Insofern ist eine Gefährdungserhöhung grundsätzlich nicht zu erwarten. Drucksache 7/1681 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Welcher Personenkreis soll bei Großraum- und Schwerlasttransporten die Abfahrtskontrolle übernehmen (bitte im Hinblick auf Fahrpersonalrecht , Sozialvorschriften im Straßenverkehr und Ladungssicherung beantworten)? Generelle Abfahrtskontrollen werden nicht durchgeführt. Grundsätzlich hat die den Transport durchführende Person oder das den Transport durchführende Unternehmen vor Fahrtantritt zu prüfen, ob die im Erlaubnisbescheid festgelegten Auflagen und Bedingungen eingehalten werden. Für Transporte mit einer Gesamtmasse von mehr als 100 Tonnen muss zudem unmittelbar vor Fahrtantritt eine Überprüfung des Fahrzeuges, der Fahrzeugkombination und des Ladungsgutes auf Einhaltung der Festlegungen im Erlaubnisbescheid durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen werden. Die Überwachung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs erfolgt nach wie vor durch die Landespolizei in bewährter enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Güterverkehr und mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern.