Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1683 7. Wahlperiode 09.02.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Krankenstand der Lehrkräfte im Schuljahr 2016/2017 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. Wie hat sich der Krankenstand der Lehrkräfte in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 im Vergleich zum Schuljahr 2014/2015 entwickelt (bitte getrennt nach durchschnittlicher Falldauer der Arbeitsunfähigkeit der Lehrkräfte, nach allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, nach Schulamtsbereichen bzw. Standorten der beruflichen Schulen angeben)? Die Statistik folgt festen periodischen Zeiträumen und wird rückwirkend für das vorangegangene Schuljahr einmal jährlich in Abhängigkeit der Arbeitsabläufe erstellt. Für das Schuljahr 2016/2017 liegen noch keine ausgewerteten Daten vor. Die derzeit vorliegenden Gesundheitsberichte sind im Bildungsserver unter https://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver /downloads/Lehrergesundheit_Anlage-2_Kurzstatistik_1415.pdf einzusehen. Der für das Schuljahr 2015/2016 ausstehende Gesundheitsbericht befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Drucksache 7/1683 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Krankenstand der Lehrkräfte und durchschnittliche Falldauer in Arbeitsunfähigkeitstagen haben sich im Schuljahr 2015/2016 im Vergleich zum Schuljahr 2014/2015 in den Schulamtsbereichen wie folgt entwickelt (in Prozent = %): Schuljahre Staatliches Schulamt Krankenstand in % Durchschnittliche Falldauer in Tagen 2014/2015 Rostock 5,7 8,96 2015/2016 6,1 8,58 2014/2015 Schwerin 5,8 9,73 2015/2016 6,0 9,64 2014/2015 Greifswald 5,2 9,92 2015/2016 5,9 10,37 2014/2015 Neubrandenburg 6,0 11,16 2015/2016 6,2 11,3 2014/2015 Berufliche Schulen* 6,1 9,53 2015/2016 6,4 9,51 * Berufliche Schulen werden nicht schulamtsbezogen erfasst. Die Entwicklung des Krankenstandes der Lehrkräfte stellt sich im Schuljahr 2015/2016 im Vergleich zum Schuljahr 2014/2015 bezogen auf die einzelnen Schularten wie folgt dar: Schuljahre Grund- Schule in % Förder- Schule in % Regionale Schule in % Kooperative Gesamtschule in % Integrative Gesamtschule in % Gymnasium in % Berufliche Schule in % 2014/2015 4,9 7,0 6,1 5,4 4,9 4,6 6,1 2015/2016 5,6 7,2 6,4 6,1 5,6 4,5 6,4 Eine schulartenbezogene Auswertung der durchschnittlichen Falldauer in Arbeitsunfähigkeitstagen der Beschäftigten wird statistisch nicht vorgenommen. Die Ergebnisse zum Krankenstand bei Beschäftigten an den öffentlichen Schulen des Landes decken sich mit den bundesweit erhobenen Arbeitsunfähigkeitsdaten der gesetzlichen Krankenkassen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1683 3 2. Wie viele Lehrkräfte erfüllten im Schuljahr 2016/2017 mit Stichtag 30. Juni 2017 die Voraussetzungen für ein Gesprächsangebot im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements? Wie viele dieser Lehrkräfte haben das Angebot mit Stichtag 30. Juni 2017 wahrgenommen (bitte nach Schulamtsbereichen bzw. Standorten beruflicher Schulen sowie Schularten getrennt angeben)? Die Statistik im Rahmen des „Betrieblichen Eingliederungsmanagements“ (BEM) wird auf der Grundlage des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) nach Kalenderjahren und nicht nach Schuljahren vorgenommen. Zum Zeitpunkt der Anfrage an die Landesregierung ist die Auswertung der Daten bis zum Stand 31. Dezember 2016 erfolgt. Eine vollständige Auswertung der erfragten Daten für das Kalenderjahr 2017 liegt noch nicht vor. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 ergeben sich folgende Daten: Staatliches Schulamt Rostock Staatliches Schulamt Schwerin Staatliches Schulamt Neubrandenburg Staatliches Schulamt Greifswald Berechtigte gemäß § 167 SGB IX gesamt 351 325 206 202 Die Trennung nach Schularten kann bei dieser Abfrage nicht vorgenommen werden. Zum Zeitpunkt der Feststellung der Berechtigung zum BEM-Verfahren werden aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Schularten ermittelt. Diese Datenerhebung erfolgt erst nach Zustimmung der Berechtigten während der Durchführung des Verfahrens. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 ergeben sich folgende Daten: Schularten Staatliches Schulamt Schwerin Staatliches Schulamt Rostock Staatliches Schulamt Neubrandenburg Staatliches Schulamt Greifswald Grundschulen 10 22 13 20 Regionale Schulen 32 12 13 24 Gymnasien 9 8 6 11 Gesamtschulen 6 5 5 3 Förderschulen 14 8 4 14 Berufliche Schulen 16 8 7 20 3. Wie viele der in Frage 2 genannten Lehrkräfte haben das Angebot dieser Gespräche im Schuljahr 2016/2017 zum Stichtag 30. Juni 2017 angenommen (bitte nach Schulamtsbereichen bzw. Standorten beruflicher Schulen und nach Schularten getrennt angeben)? Die Beantwortung der Frage 3 erfolgt inhaltlich bereits in Frage 2, da die Annahme des Gesprächsangebotes mit der Wahrnehmung eines solchen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten der statistischen Erfassung gleichzusetzen ist. Drucksache 7/1683 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Wie viele Lehrkräfte haben im Schuljahr 2016/2017 zum Stichtag 30. Juni 2017 Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in Anspruch genommen, die über das Gesprächsangebot hinausgehen (bitte nach Maßnahmen, Schulamtsbereichen bzw. Standorten beruflicher Schulen sowie Schularten getrennt angeben)? Für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 ergeben sich folgende Daten: Art der eingeleiteten Maßnahmen Staatliches Schulamt Schwerin Staatliches Schulamt Rostock Staatliches Schulamt Neubrandenburg Staatliches Schulamt Greifswald Stufenweise Wiedereingliederung 16 17 24 36 Umsetzung innerhalb des Schulamtsbereichs /in einen anderen Schulamtsbereich 8 1 3 3 Verbesserung der Ausstattung des Arbeitsplatzes 6 2 2 4 Arbeitszeitreduzierung 17 5 3 18 Anpassung der Arbeitsbelastung 29 19 5 12 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 4 1 0 5 Medizinische Rehabilitation 27 17 10 32 Beratungsgespräch 87 63 48 92 individuelle Maßnahmen, Einbindung externer Partner (Rehabilitationsträger, Integrationsamt, etc.) 16 2 9 6 Einbindung interner Partner 19 9 2 27 Betriebsarzt/Amtsarzt 18 5 5 8 Sonstige 23 22 0 12 Eine statistische Auswertung der Gesamtzahl der durchgeführten Maßnahmen wird nicht schulartenbezogen vorgenommen, da aus einer diesbezüglichen Differenzierung keine Aussagen hinsichtlich der Qualität und der Wirksamkeit der durchgeführten BEM-Prozesse geschlossen werden können. Die Entscheidungen zur Eignung und Notwendigkeit durchzuführender Maßnahmen beruhen nur auf individuellen Voraussetzungen bei den BEM-Berechtigten und haben daher keinen Bezug zur jeweiligen Schulart, in der die Berechtigten tätig sind.