Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. April 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1684 7. Wahlperiode 05.04.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der BMV Einsatz von Antibiotika in der Massentierhaltung und ANTWORT der Landesregierung Durch den vermehrten Einsatz von Antibiotika in der Massentierhaltung besteht eine erhöhte Gefahr von Resistenzen der Erreger gegen diese Wirkstoffe . Der Einsatz von Reserveantibiotika unterliegt in der Humanmedizin strengsten Vorschriften. Der Grund dafür liegt einerseits in den schweren Nebenwirkungen, aber hauptsächlich in der Verminderung und Eindämmung der fortschreitenden Antibiotikaresistenzen. Nur so ist es häufig noch möglich, multiresistente Keime erfolgreich zu behandeln. Diese Reserveantibiotika , die in der Humanmedizin in Notfällen, bei multiresistenten Keimen eingesetzt werden, kommen auch bei der Massentierhaltung zum Einsatz. Die WHO warnte bereits 2014 vor einem „postantibiotischen Zeitalter“, mit gravierenden Folgen. Die TAZ berichtet ebenfalls unter der Überschrift: „Zurück ins medizinische Mittelalter“ über diese Problematik. (Quellen: http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/antibiotika-whowarnt -vor-weltweit-steigenden-resistenzen-a-966796.html und http://www.taz.de/Resistente-Keime/!165777/) 1. Hat sich der Gebrauch von regulären Antibiotika in Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren von 2014 bis 2017 in der Massentierhaltung erhöht? Nein. Die jeweils halbjährlich veröffentlichten Zahlen zeigen, dass sowohl die bundesweiten Kennzahlen als auch die Kennzahlen für Mecklenburg-Vorpommern seit Beginn des Erfassungszeitraums gesunken sind. Seit 2014 müssen laut Arzneimittelgesetz berufs- oder gewerbsmäßig tätige Tierhalter ab einer bestimmten Bestandsgröße Mitteilungen zur Tierhaltung und zur Antibiotikaanwendung machen. Drucksache 7/1684 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Anhand dieser Mitteilungen werden halbjährlich statistische Auswertungen durchgeführt, die jedem Tierhalter den Vergleich seiner betriebsindividuellen Therapiehäufigkeit mit dem Bundesdurchschnitt in Bezug auf die Anwendung von Arzneimitteln mit antimikrobiellen Wirkstoffen ermöglichen. Bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte, den Kennzahlen 1 und 2, sind Maßnahmen zu treffen, um eine Minimierung in der Verwendung von Antibiotika in den betroffenen Betrieben zu erreichen. Das Absinken der Kennzahlen ist als wichtiger Trend zu verstehen. Dieser weist darauf hin, dass sich die gemeinsamen Anstrengungen von Tierhaltern und praktizierenden Tierärzten hinsichtlich einer kontinuierlichen Senkung des Antibiotikaeinsatzes in der Masttierhaltung auf das therapeutisch notwendige Minimum auf einem guten Weg befinden. So ist für Mecklenburg -Vorpommern unter anderem festzuhalten, dass die Anzahl der meldepflichtigen Betriebe, die keine Antibiotika eingesetzt haben, seit der ersten Erfassung im Jahr 2014 um 23 Prozent gestiegen ist. 2. Hat sich der Gebrauch von Reserveantibiotika in Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren von 2014 bis 2017 erhöht? Im Bereich der Veterinärmedizin sind sogenannte Reserveantibiotika nicht benannt. Insofern können für den hier benannten Zeitraum keine Aussagen getroffen werden. 3. Gibt es Betriebe der Massentierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern, die beim Einsatz von Antibiotika aufgrund der eingesetzten Menge besonders hervorstechen? Wenn ja, welche und in welchem Umfang? Für Tierhalter bestehen erst ab einer bestimmten Betriebsgröße Verpflichtungen zur Mitteilung des Antibiotikeinsatzes (siehe Antwort zu Frage 1). Unabhängig von der Menge der eingesetzten Antibiotika werden aufgrund des Berechnungsmodells beziehungsweise des Bewertungsmodells der Therapiehäufigkeiten bundesweit immer 25 Prozent der meldepflichtigen Tierhalter der Kategorie Kennzahl 2 zugeordnet. Auf diese Tierhaltungen ist der Schwerpunkt der tierarzneimittelrechtlichen Kontrollen im Land ausgerichtet. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre kann für Mecklenburg-Vorpommern festgehalten werden, dass nicht zwangsläufig Tierhaltungen mit hohen Tierzahlen in dieser Kategorie erscheinen. Bei den tierarzneimittelrechtlichen Vor-Ort-Kontrollen und bei den Auswertungen der bei einer Überschreitung der Kennzahl 2 verpflichtend einzureichenden Maßnahmenpläne zeigen sich als Grund für die erhöhte Therapiehäufigkeit häufig Probleme im Bereich des betrieblichen Managements und/oder der allgemeinen Haltungsbedingungen (zum Beispiel schlechte Bausubstanzen). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1684 3 4. Gibt es Bestrebungen in Mecklenburg-Vorpommern, den Einsatz von regulären Antibiotika und Reserveantibiotika weiter zu reduzieren, um einer Erregerresistenz vorzubeugen? Wenn ja, welche? Ja. Entsprechend der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) hat der Tierhalter bei Überschreitung der Kennzahlen Maßnahmen zu ergreifen, um den Antibiotikaeinsatz zu senken. Liegt die Therapiehäufigkeit oberhalb der Kennzahl 1, hat der Tierhalter unter Hinzuziehung eines Tierarztes zu prüfen, welche Gründe zu dieser Überschreitung geführt haben können und wie die Behandlung mit Arzneimitteln, die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten, verringert werden kann. Überschreitet die Therapiehäufigkeit die Kennzahl 2, muss der Tierhalter auf der Grundlage einer tierärztlichen Beratung innerhalb von zwei Monaten einen schriftlichen Plan erstellen, der konkrete Maßnahmen mit dem Ziel enthält, die Behandlung mit Antibiotika zu verringern. Seit Inkrafttreten der 16. AMG- Novelle werden verstärkt Kontrollen in Kennzahl-2-Betrieben durchgeführt, um die Wirksamkeit der in den Maßnahmenplänen beschriebenen Forderungen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes zu prüfen. Diese Kontrollen der zuständigen Behörden zeigen, dass betroffene Landwirte wirksame Maßnahmen ergreifen, um den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren. Das beginnt beispielsweise mit baulichen Maßnahmen entweder durch einen Neubau oder eine Modernisierung der vorhandenen Ställe oder über die Verbesserung des Stallklimas durch den Einbau neuer Lüftungstechniken . Weiterhin sind vorhandene Impfstrategien überprüft und wenn notwendig neue Impfstrategien eingeführt worden. Im Hinblick auf Bestrebungen zur Vorbeugung beziehungsweise zur Reduzierung von Resistenzen wurde mit Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken der besonderen Bedeutung der Cephalosporine der dritten und vierten Generation sowie den Fluorchinolonen in der Humanmedizin Rechnung getragen. So gelten für die Anwendung dieser Wirkstoffgruppen bei bestimmten Tierarten strengere Bedingungen (Antibiogrammpflicht, Umwidmungsverbot ). 5. Wie steht die Landesregierung zu der Aussage, dass eine deutliche Verbesserung der Hygiene und Haltungsbedingungen in der Massentierhaltung zu einer Reduzierung von Krankheitsfällen und Antibiotikagaben bei Tieren beitragen würde, um die Ausbreitung von multiresistenten Erregern zu verringern? Die Einhaltung und Verbesserung der Hygiene und der Haltungsbedingungen in der Tierhaltung tragen unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere zu einer Reduzierung von Krankheitsfällen und von Antibiotikagaben bei. Dies ist ein Schwerpunkt in den geforderten Maßnahmenplänen, welche die Tierhalter an die zuständige Behörde zu senden haben, sobald ihre Nutzungsarten in die Kategorie der Kennzahl 2 fallen. Durch regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen der zuständigen Behörden werden die Maßnahmenpläne auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Drucksache 7/1684 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Darüber hinaus setzt sich Mecklenburg-Vorpommern seit den ersten Verhandlungen zur 16. AMG-Novelle für die Umwandlung der Antibiotika-Datenbank in eine Tiergesundheitsdatenbank ein. Ziel dieser Bemühungen ist die systematische Zusammenführung der für die Beurteilung des Tiergesundheits- und Tierschutzstatus relevanten Betriebs- und Kontrolldaten.