Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1685 7. Wahlperiode 05.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Mehrarbeit von Polizei- und Justizbeamten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Mehrarbeitsstunden bei der Landespolizei Mecklenburg- Vorpommern wurden seit 2011 und, sofern bereits bezifferbar, 2017 geleistet (bitte aufgliedern nach Halbjahren seit 2011 und jeweiliger Gesamtzahl)? a) Wie viele dieser geleisteten Mehrarbeitsstunden wurden durch Dienstbefreiung abgegolten (wenn möglich, bitte aufgliedern nach Halbjahren seit 2011 und jeweiliger Gesamtzahl)? b) Wie viele der geleisteten Mehrarbeitsstunden wurden vergütet, weil die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich war (wenn möglich, bitte aufgliedern nach Halbjahren seit 2011 und jeweiliger Gesamtzahl)? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Eine Aufschlüsselung der Mehrarbeitsstunden, die in einer Jahreshälfte angefallen sind und in genau dieser Jahreshälfte durch Freizeit ausgeglichen oder zur finanziellen Vergütung angewiesen wurden, kann anhand der vorliegenden Daten nicht erfolgen. Stattdessen wird im Folgenden dargelegt, wie der Bestand an Mehrarbeitsstunden abgebaut wurde. Drucksache 7/1685 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern Halbjahre (HJ) Anzahl der geleisteten Mehrarbeitsstunden a) Durch Freizeit ausgeglichene Mehrarbeitsstunden b) Zur finanziellen Vergütung angewiesene Mehrarbeitsstunden 2011 1. HJ 112.179 91.795 36.981 2. HJ 177.428 160.937 17.499 gesamt 289.607 252.732 54.480 2012 1. HJ 209.661 141.609 22.617 2. HJ 199.709 172.940 37.157 gesamt 409.370 314.549 59.774 2013 1. HJ 144.350 131.825 15.176 2. HJ 111.828 111.397 23.445 gesamt 256.178 243.222 38.621 2014 1. HJ 125.167 94.034 17.682 2. HJ 107.742 104.817 23.133 gesamt 232.909 198.851 40.815 2015 1. HJ 135.271 109.238 13.994 2. HJ 101.138 128.733 22.093 gesamt 236.409 237.971 36.087 2016 1. HJ 97.163 89.271 11.642 2. HJ 84.280 87.721 7.844 gesamt 181.443 176.992 19.486 2017 1. HJ noch nicht erfasst beziehungsweise noch nicht ausgewertet 2. HJ gesamt 2. Wie viele noch nicht abgegoltene Mehrarbeitsstunden bei der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern wurden in den Vorjahren registriert (bitte aufgliedern nach Halbjahren seit 2011 und jeweiliger Gesamtzahl )? Eine Aufschlüsselung der Mehrarbeitsstunden, die in einer Jahreshälfte angefallen sind und in genau dieser Jahreshälfte nicht abgegolten werden, kann anhand der vorliegenden Daten nicht erfolgen. Es wird stattdessen der Bestand an nicht abgegoltenen Mehrarbeitsstunden zur Jahreshälfte sowie zum Ende des Jahres statistisch erfasst und zur Beantwortung der Kleinen Anfrage in folgender Tabelle dargestellt. Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern Halbjahre Nicht abgegoltene Mehrarbeitsstunden (Bestand) 2011 1. Halbjahr 200.869 2. Halbjahr/gesamt 202.208 2012 1. Halbjahr 248.795 2. Halbjahr/gesamt 241.478 2013 1. Halbjahr 233.486 2. Halbjahr/gesamt 197.961 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1685 3 Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern Halbjahre Nicht abgegoltene Mehrarbeitsstunden (Bestand) 2014 1. Halbjahr 209.398 2. Halbjahr/gesamt 187.027 2015 1. Halbjahr 196.513 2. Halbjahr/gesamt 146.793 2016 1. Halbjahr 143.065 2. Halbjahr/gesamt 131.652 2017 1. Halbjahr Noch nicht erfasst bzw. ausgewertet 2. Halbjahr/gesamt 3. Wie viele Stellen im Bereich der Landespolizei müssten neu eingerichtet werden, um unter Beachtung des statistisch nutzbaren Standes Mehrarbeitsstunden rechnerisch nach dem Stundenäquivalent durch Neueinstellungen auszugleichen? Abzüglich der gewährten Dienstbefreiungen entspricht die Zahl der geleisteten Mehrarbeitsstunden gemessen an der Jahresarbeitsstundenanzahl wie vielen Vollbeschäftigteneinheiten? Mehrarbeit wird sich auch in Zukunft nicht gänzlich vermeiden lassen. Diese fällt immer bei konkreten Beamten in konkreten dienstlichen Situationen an. Beispielhaft seien hier die Teilnahmen an geschlossenen Einsätzen, in Ermittlungsgruppen oder im Bäderdienst genannt. So wird eine Entlastung von Beamten immer nur im Nachhinein oder bei planbaren Einsätzen erfolgen können. Im Jahr 2016 sind insgesamt 181.443 Mehrarbeitsstunden angefallen. Es konnten 176.992 Mehrarbeitsstunden durch die Gewährung von Freizeit im Jahr 2016 ausgeglichen werden. Da die durch Freizeit ausgeglichenen Mehrarbeitsstunden jedoch nicht ausschließlich aus dem Jahr 2016 stammen, ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. 4. Ist die Einführung des geplanten Jahreszeitkontos für Beamte der Landespolizei mittlerweile abgeschlossen? a) Wenn ja, aus welchen Gründen ist dieses eingeführt worden? b) Wenn nicht, was verzögert die Einführung? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die zwischen dem Ministerium für Inneres und Europa und dem Hauptpersonalrat der Polizei geschlossene Rahmendienstvereinbarung über die Arbeitszeit in der Polizei ist am 1. April 2017 in Kraft getreten. Drucksache 7/1685 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Das Jahresarbeitszeitkonto ist eingeführt worden, um eine einheitliche Abrechnung der Arbeitszeiten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der dem Ministerium für Inneres und Europa nachgeordneten Polizeibehörden zu gewährleisten. Dadurch werden die Vorgesetzten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker verpflichtet , rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Freizeitausgleich nach größerer Arbeitsbelastung zu gewährleisten. 5. Wie viele Mehrarbeitsstunden haben Beamtinnen und Beamte des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes und des Allgemeinen Vollzugsund Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern seit 2011 und, sofern bereits bezifferbar, 2017 geleistet (bitte aufgliedern nach Halbjahren seit 2011 und jeweiliger Gesamtzahl)? Justizministerium - Geschäftsbereich Justizvollzugsanstalten/Jugendanstalt M-V sowie Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit M-V (ab 2. Halbjahr 2017) Halbjahre Geleistete Mehrarbeitsstunden 2011 1. Halbjahr 4.801 2. Halbjahr (gesamt) 924 (5.725) 2012 1. Halbjahr 2.946 2. Halbjahr (gesamt) 6.678 (9.624) 2013 1. Halbjahr 6.740 2. Halbjahr (gesamt) 4.138 (10.878) 2014 1. Halbjahr 1.119 2. Halbjahr (gesamt) 1.897 (3.016) 2015 1. Halbjahr 1.226 2. Halbjahr (gesamt) 529 (1.755) 2016 1. Halbjahr 2.553 2. Halbjahr (gesamt) 944 (3.497) 2017 1. Halbjahr 556 2. Halbjahr (gesamt) 5.108 (5.664) 6. Wie viele Mehrarbeitsstunden haben die Bediensteten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich des Polizei- und Justizvollzugsdienstes , seit 2011 und, sofern bereits bezifferbar, 2017 insgesamt geleistet (bitte aufgliedern nach Halbjahren seit 2011 und jeweiliger Gesamtzahl)? Nur Beamtinnen und Beamte können gemäß § 10 der Arbeitszeitverordnung Mehrarbeit leisten, wenn sie aufgrund dienstlicher Anordnung oder Genehmigung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst verrichten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1685 5 Mehrarbeit bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind gemäß § 7 Absatz 6 des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) hingegen die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Absatz 1 Satz 1) leisten. Insofern wurde bei der Beantwortung der Frage im Bereich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der in § 7 Absatz 7 TV-L enthaltenen Definition von Überstunden ausgegangen. Dies sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Absatz 1) für die Woche dienstplanmäßig beziehungsweise betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Zur Beantwortung der Frage werden nur die in den einzelnen Ressorts erfassten Daten zusammengefasst und benannt. Eine Aufgliederung nach Halbjahren ist nicht möglich. Geleistete Über- und Mehrarbeitsstunden 2011 366.201 2012 401.015 2013 355.901 2014 331.246 2015 293.305 2016 295.035 2017 159.270 (ohne Polizei) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist darauf hin, dass dessen Daten für den Bereich der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nur im Rahmen der Unterrichtsausfallstatistik erfasst werden. Bei den Angaben handelt es sich um die im Berichtszeitraum geleisteten Mehrarbeitsstunden mit dem Zweck, Unterrichtsausfall zu vermeiden. Die Angaben der Unterrichtsausfallstatistik beziehen sich auf die jeweiligen Schuljahre und nicht auf Kalenderjahre . Für das Kalenderjahr 2011 wurden die Daten des Schuljahres 2010/2011, für das Kalenderjahr 2012 die Daten des Schuljahres 2011/2012 und so fort abgebildet. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Angaben um Lehrerwochenstunden und nicht um Zeitstunden handelt. Drucksache 7/1685 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 7. Wie viele Lehrveranstaltungsstunden haben Dozenten im Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern (FHöVPR) in den vergangenen Jahren über der jährlichen Regellehrverpflichtung erbracht (bitte aufgliedern nach Jahren seit 2011 und jeweiliger Gesamtzahl)? a) Wie viele Lehrveranstaltungsstunden entsprechen dem Stundenäquivalent nach einer vollen Dozentenstelle? b) Wie viele neue Stellen sind im Rahmen des Haushalts 2018/2019 im Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung , Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg- Vorpommern (FHöVPR) geschaffen worden? Zu 7 und a) Im Jahr 2015 gab es im Fachbereich Polizei Überschreitungen der Lehrverpflichtungen in Gesamthöhe von 9.561,63 Lehrveranstaltungsstunden (entspricht 17.813,32 Zeitstunden). Die Überschreitungen entsprechen 11,08 Stellen (9.561,63 Lehrveranstaltungsstunden: 863,17 Lehrveranstaltungsstunden/Stelle). Im Jahr 2016 gab es im Fachbereich Polizei Überschreitungen der Lehrverpflichtungen in Gesamthöhe von 8.959,63 Lehrveranstaltungsstunden (entspricht 16.691,79 Zeitstunden). Die Überschreitungen entsprechen 10,38 Stellen (8.959,63 Lehrveranstaltungsstunden: 863,17 Lehrveranstaltungsstunden/Stelle). Für das Jahr 2017 liegen noch keine Werte vor. Zu b) Es sind 14 Stellen nach E 14 mit terminiertem kw-Vermerk zum 31.12.2021 (Fachbereich Polizei) ausgebracht worden.