Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Februar 2018 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1688 7. Wahlperiode 13.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD Perspektiven der Europäischen Fördertöpfe ab 2021 und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche aktuellen Informationen hat die Landesregierung in Bezug auf weitere Förderperioden hinsichtlich des EFRE, ELER, LEADER und ESF ab 2021? Zu Umfang, Ausgestaltung und finanzieller Ausstattung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) in der Förderperiode ab 2021 können derzeit keine Aussagen getroffen werden, da entsprechende Vorschläge der Europäischen Kommission bislang nicht vorliegen. Die Europäische Kommission hat angekündigt, einen Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 im Mai 2018 und anschließend ihre Vorschläge für die ESIF-Verordnungen vorlegen zu wollen. Diese Vorschläge werden Grundlage der Verhandlungen auf EU-Ebene sein. Über die bereits seit längerem laufende Debatte zu diesem Thema berichtet die Landesregierung regelmäßig in den monatlich erscheinenden „Europa-Informationen“. Die von der Landesregierung mitgetragene Position der deutschen Länder zur Zukunft der EU-Kohäsionspolitik ergibt sich aus den Beschlüssen des Bundesrates zur Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 vom 16. Dezember 2016 (Drucksache 521/16 Beschluss) und zum Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen vom 15. Dezember 2017 (Drucksache 543/17 Beschluss). Für die zukünftige Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik hat das zuständige Fachministerium dem Beschluss der Sonderagrarministerkonferenz vom 18. Januar 2018 zugestimmt. Darüber hinaus ist auf den Beschluss des Bundesrates vom 2. Februar 2018 (Drucksache 731/17 Beschluss) zu verweisen. Drucksache 7/1688 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Szenarien hält die Landesregierung hinsichtlich weiterer Förderperioden des EFRE, ELER, LEADER und ESF ab 2021 für möglich ? Die Europäische Kommission hat in ihrem Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen vom 28. Juni 2017 fünf mögliche Szenarien für die künftige Ausgestaltung des EU-Haushalts vorgestellt, die entsprechende Auswirkungen auch auf die EU-Kohäsionspolitik hätten. Die Szenarien reichen von „weniger gemeinsames Handeln“, in dem sich die EU-Kohäsionspolitik auf die Kohäsionsländer und auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beschränken würde, bis „erheblich mehr gemeinsames Handeln“, in dem soziale Aspekte, die städtische Dimension und die territoriale Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik gestärkt würden. Innerhalb dieser Bandbreite wird sich der endgültige Vorschlag der Europäischen Kommission bewegen. 3. Auf welchem Niveau liegt das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in Mecklenburg-Vorpommern derzeit im Vergleich zum EU-Durchschnitt , ohne und mit dem Vereinigten Königreich? Welche regionale Einstufung würde Mecklenburg-Vorpommern unter aktuellen EU-Einstufungskriterien erhalten? Nach den letzten auf EU-Ebene verfügbaren Daten für das Jahr 2015 lag das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern bei 83 Prozent des EU-Durchschnitts (Pressemitteilung des Statistischen Amts der Europäischen Union vom 30. März 2017). Eine offizielle Berechnung ohne das Vereinigte Königreich liegt nicht vor. Rechnet man aus den vorliegenden Daten die Zahlen für das Vereinigte Königreich heraus, erreicht Mecklenburg -Vorpommern einen Wert von 84 Prozent des Durchschnitts einer EU mit 27 Mitgliedstaaten . Nach der in der laufenden Förderperiode geltenden Kategorisierung wäre Mecklenburg- Vorpommern damit in beiden Fällen weiterhin eine Übergangsregion. Ob diese Kategorisierung in der Förderperiode ab 2021 weiter gelten wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch offen.