Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1689 7. Wahlperiode 12.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD Förderung von Torten und ANTWORT der Landesregierung Der Drucksache 7/1087 ist zu entnehmen, dass im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation eine sogenannte „Torte to go (portionsgerecht verpackte Tortenvariationen)“ in einem Privatunternehmen bezuschusst wurde. 1. Welche neuen Verpackungen oder Tortenvariationen wurden erforscht bzw. entwickelt? Es wurden form- und froststabile sowie portionsgerecht verpackte Tortenvariationen mit Frischecharakter entwickelt. Die neuen Erzeugnisse waren dabei als einzeln verpackte (und handwerklich hergestellte) Manufaktur-Tortenvariationen so beschaffen, dass sie als Ware tiefgekühlt auch ohne Bedienung verkauft und dann aufgetaut durch den Endverbraucher in gleich bleibender Qualität verzehrt werden können. Dazu erfolgte die Entwicklung alternativer Fülltechnologien, die einen schichtweisen Aufbau einzelner Tortensegmente in einer separaten Blisterverpackung auch bei variabler Rohstoffbeschaffenheit und Zusammensetzung erlauben. So wurde erreicht, dass im Endeffekt auch das äußere Erscheinungsbild in der Verpackung allen herkömmlichen Anforderungen und Erwartungen an eine qualitativ hochwertige Torte entspricht. Im Gegensatz zu der bisher bekannten Produktion von TK-Torten erfolgte dabei nicht die Herstellung von ganzen Torten und deren anschließende Tiefkühlung beziehungsweise die Teilung von klassischen Torten zu einzelnen Stücken aus dieser, sondern eine Tortenstückherstellung und Verpackung als einzelnes Segment direkt während der Herstellung. Drucksache 7/1689 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Aus den je nach Variante abwechselnden Schichten aus Cremes, Fruchtmassen, Biskuitböden, Sahnemassen unter anderem entsteht somit eine klassische Tortenoptik. Diese ist aber durch die transparente Verpackung auch beim Einzelstück jederzeit sichtbar und entspricht einem sehr hochwertigen Convenience-Produkt. Die dazu eigens entwickelte favorisierte stabile Spritzgussverpackung setzt sich aus einer siegelfähigen tortenstückangepassten transparenten Umhüllung mit einer Easy Open - Oberfolie und einem wiederverschließbaren Schnappverschluss mit integriertem Löffel beziehungsweise Gabel zusammen, sodass das Gesamtprodukt für den „to go“ - Verzehr geeignet ist. 2. Inwieweit konnten Torten zuvor nicht portionsgerecht verpackt werden? Wo wird die „Torte to go“ verkauft? Bei frischen Torten wird das Produkt in meist handwerklicher Fertigung in der Regel täglich produziert und dann in Bäckereien beziehungsweise in Cafés im Einzelverkauf aus einer entsprechend gekühlten Präsentationstheke von geschultem Fachpersonal meist in geschnittenen Einzelstücken angeboten. Tiefgekühlte Torten als TK-Ware werden dagegen überwiegend industriell gefertigt, dann tiefgefroren und über unterschiedliche Vertriebswege (als aufgetautes Frischeprodukt oder aber als TK-Erzeugnis) abgesetzt. Die Entwicklung befasste sich demgegenüber mit einzelnen in einer transparenten Umhüllung portionsgerecht hergestellten und verpackten Tortenstücken, die als Selbstbedienungsartikel nach einer vorherigen Tiefkühlung verzehrfertig als Frischeprodukt „Torte to go“ im Lebensmitteleinzelhandel angeboten werden können. Der Schwerpunkt lag dabei - neben rohstoffseitigen, verpackungstechnischen sowie mikrobiologischen Aspekten - im Besondern in der Formung des Tortenstückes in der Verpackung. Hierbei wurde ein Einzeltortensegment (Tortenstück) direkt in einer Einzelverpackung nach und nach aufgebaut. Dies unterscheidet sich deutlich von der bisherigen handwerklichen Tortenherstellung (Konditorei) aber auch von der industriellen Fertigung von zum Beispiel TK-Torten und war bis dato als Endprodukt auf dem Markt nicht verfügbar. Nach Abschluss des Projektes hat das Unternehmen die Markteinführungsmaßnahmen gestartet. Auch aufgrund von nicht vorhergesehenen Marktpreisentwicklungen konnte bis zum zeitnahen Eintreten der Insolvenz (Insolvenzeröffnung 1. Juli 2014) das Erzeugnis nicht in den Handelsketten platziert werden. 3. Tritt für die Landesregierung die Entwicklung der „portionsgerechten“ Verpackungen mit der „nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung“ aus der damalig geltenden oben genannten Richtlinie in Konflikt? Nein.