Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1691 7. Wahlperiode 26.02.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Steuerstraftaten und Fördermittelmissbrauch in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Strafanzeigen wegen Steuermissbrauch oder Steuerverkürzung gab es ab dem 2. Quartal 2015 in den Finanzämtern Mecklenburg-Vorpommerns (bitte für die Jahre 2015, 2016 und 2017 und für alle Finanzämter getrennt darstellen)? Unterjährige Statistiken wurden in 2015 nicht erstellt. Vor diesem Hintergrund kann nur ein Gesamtwert für 2015 mitgeteilt werden. Des Weiteren liegen für 2017 bislang nur die vorläufigen Werte vor. Da signifikante Änderungen dieser mit der noch ausstehenden Auswertung der Jahresstatistiken für die Steuerfahndung und die Bußgeld- und Strafsachenstelle 2017 jedoch nicht zu erwarten sind, werden für die Beantwortung dieser Anfrage die vorläufigen Werte für 2017 mitgeteilt. Der Steuerstrafsachen- und Steuerfahndungsbereich Mecklenburg-Vorpommerns wurde zum 01.03.2015 beim Finanzamt Schwerin zentral zusammengefasst. Daher gehen die meisten Anzeigen und Meldungen auch dort ein. Diese setzen sich aus Anzeigen von anderen Dienststellen der Finanzämter des Landes, von anderen Behörden (zum Beispiel der Polizei, des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern sowie der Gerichte und Staatsanwaltschaften ) sowie von Privatpersonen und auch Unternehmen zusammen. Eine statistische Erfassung zur Untergliederung, wie viele Anzeigen bei welchem Finanzamt eingehen, erfolgt nicht. Drucksache 7/1691 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Sämtliche Anzeigeneingänge der Steuerstrafsachen- und Steuerfahndungsstelle Mecklenburg- Vorpommern werden zentral im Finanzamt Schwerin erfasst. Für diese erfolgt eine Aufgliederung hinsichtlich des für den Angezeigten steuerlich zuständigen Finanzamtsbezirkes . Hintergrund aller Anzeigen sind Vorwürfe steuerunehrlichen Verhaltens. Folgende Anzeigeneingänge wurden verzeichnet: Finanzamt 2015 2016 2017 Greifswald 265 269 340 Güstrow 91 137 135 Hagenow 151 145 170 Neubrandenburg 205 173 197 Neubrandenburg, RIA* 5 8 10 Ribnitz-Damgarten 317 256 240 Rostock 278 344 308 Schwerin 474 478 627 Stralsund 239 284 237 Waren 199 223 213 Wismar 187 217 221 gesamt 2.407 2.507 2.698 * RIA = Zentrale Besteuerung der Rentenempfänger im Ausland 2. In wie vielen Fällen der Strafanzeigen wurde ein Steuerstrafrechtsverfahren eingeleitet (bitte nach Jahren getrennt darstellen)? Sämtliche Eingänge werden auf ihre steuerliche sowie steuerstrafrechtliche Relevanz hin überprüft. Liegen Anhaltspunkte für den Verdacht einer Steuerstraftat vor, wird ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren, gegebenenfalls mit anschließender Fahndungsprüfung , eingeleitet. In den Jahren 2015 bis 2017 sind folgende Eingänge bei den Strafverfahren beziehungsweise Fahndungsprüfungen zu verzeichnen: Jahr 2015 2016 2017 Eingänge Strafverfahren 731 786 1.387 Eingänge Fahndungsprüfungen 396 252 378 Der Anstieg im Jahr 2017 ist maßgeblich auf eine erhöhte Abarbeitung von Anzeigen zurückzuführen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1691 3 3. Wie viele Anzeigen wegen Fördermittelmissbrauch und Missbrauch von Landesfördermitteln gab es ab dem 2. Quartal 2015 in Mecklenburg-Vorpommern (bitte für die Jahre 2015, 2016 und 2017 getrennt darstellen)? Der Fördermittelmissbrauch und der Missbrauch von Landesfördermitteln wird durch die Tatbestände des Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch), der Untreue (§ 266 Strafgesetzbuch) und des Subventionsbetruges (§ 264 Strafgesetzbuch) erfasst. Eine gesonderte statistische Erfassung liegt bei den Polizeibehörden des Landes ausschließlich für den Tatbestand des Subventionsbetruges vor. Fälle, die den Tatbestand des Betruges oder der Untreue betreffen, werden bei der Polizei in dem für diese Delikte geltenden statistischen Bereich erfasst, in dem auch alle weiteren Betrugs- und Untreuetaten registriert sind, welche keinen Bezug zu Fördermitteln haben. Für die Identifizierung der Betrugs- und Untreuetaten, welche sich auf Fördermittel beziehen, wäre daher eine manuelle Auswertung aller Fallakten der in diesem statistischen Bereich vom 2. Quartal 2015 bis Ende 2017 registrierten 42.734 angezeigten Straftaten gemäß § 263 Strafgesetzbuch sowie 401 angezeigten Straftaten gemäß § 266 Strafgesetzbuch erforderlich, was mit der Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern nicht zu vereinbaren wäre. Im Anfragezeitraum wurde die folgende Anzahl von Anzeigen wegen Subventionsbetruges nach § 264 Strafgesetzbuch erfasst: Jahr 2015 (ab dem 2. Quartal) 2016 2017 Anzahl 8 9 43 4. In wie vielen Fällen der Anzeigen wegen Fördermittelmissbrauch und Missbrauch von Landesfördermitteln wurde ein Strafrechtsverfahren eingeleitet (bitte für die Jahre 2015, 2016 und 2017 getrennt darstellen )? Eine gesonderte statistische Erfassung der Verfahren, welche sich auf Taten des Fördermittelmissbrauchs und den Missbrauch von Landesfördermitteln beziehen, erfolgt bei den Staatsanwaltschaften nicht. Die Verfahren werden im statistischen Bereich der Wirtschaftsstraftaten registriert. Dort sind im Anfragezeitraum 7.993 Verfahren erfasst worden. Um die Fälle des Fördermittelmissbrauchs identifizieren zu können, müssten diese Vorgänge manuell ausgewertet werden. Dieser Aufwand ist mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Verpflichtung zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren. Die in der Antwort zu der Frage 3 genannten Strafanzeigen wegen Subventionsbetruges haben bisher in folgendem Umfang zur Einleitung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren geführt: Jahr 2015 (ab dem 2. Quartal) 2016 2017 Anzahl 8 7 33